Schatzkiste mit Geld

Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten leicht abzuändern. Die neuen Regelungen sollen in etwa einem Jahr überprüft werden.

Viele Menschen sind in der Stadt Ostfildern in einer Vielzahl von Tätigkeiten ehrenamtlich für die Kommune engagiert. Sie erhalten für ihre Auslagen, Reise- und Sachkosten sowie für einen eventuellen Verdienstausfall aufgrund ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit eine Entschädigung. Um den Verwaltungsaufwand so einfach wie möglich zu halten, waren für diese Entschädigungen Durchschnittssätze festgelegt und in einer Satzung verankert worden.

Für diese Satzung standen nun einige leichte Veränderungen an. So stellte die Verwaltung in ihrem Beschlussantrag fest, dass viele bürgerschaftlich engagierte Menschen im Rahmen ihrer Unterstützungsleistungen für andere oder von Einsätzen für das Gemeinwohl zumindest in Teilen auch ehrenamtlich für die Stadt wirksam werden. Auch diese Personen sollen nach dem Vorschlag der Verwaltung künftig für ihre Tätigkeiten entschädigt werden. Um die Satzung so schlank wie möglich zu gestalten, soll auf eine Einzelnennung über die bereits niedergelegten Tätigkeiten hinaus verzichtet werden. Die Entscheidung über eine Entschädigung soll jeweils vom zuständigen Fachbereich getroffen werden.

Um die Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt zu gewährleisten, können nach der Satzung die Kosten für die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen während ehrenamtlicher Tätigkeiten als Mitglied des Gemeinderats oder im Rahmen von Wahlen erstattet werden. Dabei wird es eine spürbare finanzielle Veränderung geben. Statt bislang zehn Euro pro angefangener Stunde werden künftig entsprechend dem aktuellen Mindestlohn 12,50 Euro erstattet. Der Höchstbetrag steigt von 50 Euro auf 62,50 Euro. Die Organisatorinnen und Organisatoren in der Sprachhilfe erhalten künftig eine Aufwandsentschädigung von 32 Euro pro Monat.

Der Gemeinderat beschloss die neue Satzung einstimmig und ohne nennenswerten Diskussionsbedarf. Angesichts einer „sehr ausführlichen und detaillierten fachlichen Information“, die die Verwaltung kürzlich im Verwaltungsausschuss geleistet habe und in der die Notwendigkeit einer Modifikation der Satzung „stichhaltig begründet“ worden sei, gehe er davon aus, dass „die vorgeschlagenen Maßnahmen richtig und wichtig“ seien, sagte Norbert Simianer (CDU).

Oberbürgermeister Christof Bolay wies darauf hin, dass „die Vorlage als Zwischenschritt gedacht und zu betrachten“ sei. Die Entschädigungspraxis soll nun erprobt und in etwa einem Jahr evaluiert werden. Dann wird auch eine Entscheidung über eine generelle Anpassung der Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten anstehen. „Der neue Gemeinderat wird sich also sicher wieder mit der Satzung beschäftigen“, sagte Bolay.

 



14.03.2024 11:23:05