Gebühren
Allgemeine Informationen zu den Gebühren
1996 wurden vom Gemeinderat für städtische, kirchliche und private Kindertagesstätten in Ostfildern einkommensabhängige Betreuungsgebühren beschlossen.
Die Gebührenhöhe richtet sich zum einen nach dem Bruttojahreseinkommen* vom Vorjahr, zum anderen nach der Anzahl aller Kinder (unter 25 Jahren) in der Familie, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht bzw. ein Freibetrag anerkannt wird.
*alle Einkünfte, der Erziehungsberechtigten
Ermäßigungen gegenüber der Höchststufe werden nur auf Antrag mit Einkommensnachweis gewährt.
Private und kirchliche Kindertagesstätten können andere Betreuungsgebühren auf Grund von einem unterschiedlichen Betreuungsumfang erheben. Bitte erfragen Sie die Gebühren direkt bei diesen Einrichtungen.
Hinweis für die Gebührenberechnung - für Kinder in städtischen Einrichtungen
Fälligkeiten
Wenn Sie kein Sepa Lastschriftmandat eingereicht haben, bezahlen Sie bitte erst nach Erhalt des Gebührenbescheids den ausgewiesenen Betrag. Alternativ können Sie der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
Downloads
Folgende Formulare und Informationen finden Sie hier zum Download:
- Benutzungsgebührensatzung (133 kb/pdf)
- Gebührentabelle für Krippe und Kindergarten
- Gebührentabelle für Schulkindbetreuung
- Antrag auf Ermäßigung für städtische Einrichtungen
- Antrag auf Ermäßigung für kirchliche, private oder freie Einrichtungen
- Nachweis der Arbeitszeit für den Betreuungsbedarf (pdf / 2 MB)
Achtung! Bitte senden Sie uns keine Unterlagen als Fotodatei zu. Diese können nicht bearbeitet werden. Senden Sie uns stattdessen Ihre Angänge im PDF-Datenformat zu.
Hinweis zum Antrag auf Ermäßigung 2023
Laut unserer Satzung berechnen wir die Einkommensstufe aufgrund der Einkünfte des vorangegangenen Kalenderjahres. Bitte schicken Sie uns den kompletten Einkommenssteuerbescheid 2022 oder die Dezemberabrechnung 2022 oder die elektronische Lohnsteuerbescheinigung (oder mehrere bei einem Arbeitgeberwechsel) aus 2022 oder Bewilligungen vom Job Center, Wohngeld, ALG oder zusätzlichen Kindergeld. Ebenso die Nachweise über erhaltene Unterhaltszahlungen in 2022. Der Einkommenssteuerbescheid kann nachgereicht werden.
Bitte reichen Sie die Nachweise zeitnah ein, andersfalls erfolgt automatisch die Einstufung in die Höchstufe.
Aus der Satzung:
(4) Auf Antrag des Gebührenschuldners (Eltern/Sorgeberechtigte) wird ab dem Monat, in dem der Antrag mit den benötigten Nachweisen (entsprechend § 6 (6) und (7) bei der Stadtverwaltung eingegangen ist, anstatt der Gebühr in der Höchststufe, eine ermäßigte Gebühr entsprechend der Einkommensstufen und Anzahl der Kinder in der Familie festgesetzt (siehe Gebührentabellen). Die benötigten Nachweise müssen spätestens sechs Monate nach dem Betreuungsstartzeitpunkt oder für eine Antragsverlängerung spätestens sechs Monate nach Beginn des neuen Kita-Jahres vorgelegt werden. Für Selbstständige verlängert sich der Zeitraum auf 12 Monate. Sofern die Nachweise bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die ermäßigte Gebührenstufe wird dann auch erst ab dem Monat, in dem der neue Antrag eingegangen ist, berücksichtigt werden.
"Maßgebend für die Berechnung der Gebührenstufe einer Familie ist der Gesamtbetrag der positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) zuzüglich der Einkommensarten nach Abs. 7 im vorangegangenen Kalenderjahr. Es ist das Einkommen beider Elternteile und der Kinder, bei Lebensgemeinschaften auch die des Partners/der Partnerin, zu berücksichtigen.
Das maßgebende Einkommen ist durch Vorlage des entsprechenden Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheides eines jeden Jahres nachzuweisen. Ersatzweise kann der Nachweis durch Vorlage einer Verdienstbescheinigung des Arbeitsgebers oder anderen entsprechenden Nachweisen insbesondere bei den Einkommensartengemäß Abs. 7 erbracht werden. Im Fall der Bezahlung der Höchstgebühr entfällt die Nachweispflicht des Einkommens."
FAQ`s zum Thema Gebühren und Antrag auf Ermäßigung
Wie funktioniert die Berechnung der Gebühren?
Die Gebührenbescheide werden von der Stadtverwaltung berechnet und versandt, sobald alle Daten aus den Einrichtungen vorliegen.
Laut der Satzung wird die Einkommensstufe aufgrund der Einkünfte des vorangegangenen Kalenderjahres berechnet, bitte schicken Sie uns dazu
- den Einkommenssteuerbescheid 2022
- oder die Dezemberabrechnung 2022
- oder die elektronische Lohnsteuerbescheinigung aus 2022 (oder mehrere bei einem Arbeitgeberwechsel)
- oder/und Bewilligungen vom Job Center, Wohngeld, ALG oder zusätzlichen Kindergeld.
- oder/und die Nachweise über erhaltene Unterhaltszahlungen in 2022
- oder/und Bescheid über Elterngeld 2022
Aus der Satzung:
§ 6 Grundlagen der Gebührenberechnung
(1) Die Benutzungsgebühr wird anhand der festgelegten Gebührenstufe, Anzahl der Kinder in der Familie und gewählter Betreuungsdauer errechnet (siehe Gebührentabellen).
(2) Es wird grundsätzlich eine Gebühr in der Höchststufe erhoben.
(3) Es werden Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht bzw. ein Freibetrag anerkannt wird, bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gebührenermäßigend berücksichtigt.
(4) Auf Antrag des Gebührenschuldners (Eltern/Sorgeberechtigte) wird ab dem Monat, in dem der Antrag mit den benötigten Nachweisen (entsprechend § 6 (6) und (7) bei der Stadtverwaltung eingegangen ist, anstatt der Gebühr in der Höchststufe, eine ermäßigte Gebühr entsprechend der Einkommensstufen und Anzahl der Kinder in der Familie festgesetzt (siehe Gebührentabellen). Die benötigten Nachweise müssen spätestens 6 Monate nach dem Betreuungsstartzeitpunkt oder für eine Antragsverlängerung spätestens sechs Monate nach Beginn des neuen Kita-Jahres vorgelegt werden. Für Selbstständige verlängert sich der Zeitraum auf 12 Monate. Sofern die Nachweise bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die ermäßigte Gebührenstufe wird dann auch erst ab dem Monat, in dem der neue Antrag eingegangen ist, berücksichtigt werden.
(5) Die ermäßigte Gebührenstufe wird für ein Jahr festgesetzt. Nach Ablauf des festgelegten Zeitraums muss unaufgefordert ein Folgeantrag auf Ermäßigung gestellt werden.
(6) Maßgebend für die Berechnung der Gebührenstufe einer Familie ist der Gesamtbetrag der positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) zuzüglich der Einkommensarten nach Abs. 7 im vorangegangenen Kalenderjahr. Es ist das Einkommen beider Elternteile und der Kinder, bei Lebensgemeinschaften auch die des Partners/ der Partnerin, zu berücksichtigen. Ein Ausgleich mit negativen Einkünften unterschiedlicher Einkunftsarten und mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig.
Höhere Werbungskosten können auf Antrag durch Vorlage des aktuellen Steuerbescheids oder einer Bescheinigung des Finanzamts berücksichtigt werden. Der Schuldner hat gebührenrelevante Veränderungen der Höhe der Werbungskosten unverzüglich der für die Ermäßigung zuständigen Stelle mitzuteilen. Ergibt eine Überprüfung eine gebührenrechtlich relevante Änderung der Höhe der Werbungskosten, entfällt nachträglich die Ermäßigung und der Elternbeitragsschuldner hat die entsprechend höhere Gebühr nachzuzahlen.
Bitte teilen Sie die Geburt eines Geschwisterkindes mit, da die Anzahl der Kinder maßgebend sind für die Gebührenberechnung.
Wieso muss ich eine Umbuchungspauschale bezahlen?
§ 13 Änderung des Betreuungs- und Verpflegungsmodus
(1) Der gewählte Betreuungs- und Verpflegungsmodus ist mindestens für ein Schul-/Kindergartenhalbjahr verbindlich. In Ausnahmefällen können diese, bei rechtzeitiger Vorlage der entsprechenden Nachweise, z.B. bei Änderung der Arbeitsverhältnisse der Sorgeberechtigten oder bei Wegzug, mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende, geändert bzw. gekündigt werden. Für die Bearbeitung der Änderung wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 25 € erhoben.
(2) Änderungen des Betreuungs- und Verpflegungsmodus zu Beginn eines neuen Schul-/Kindesgartenjahres sowie zum Schul-Kindergartenhalbjahr sind kostenlos möglich, in den Monaten Februar, März, September und Oktober.
Kann ich eine Steuerbescheinigungen erhalten?
Auf Wunsch kann eine Steuerbescheinigung für Gebühren zurückliegender Kalenderjahre erstellt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür unter kinderbetreuung@ostfildern.de an uns. Bitte beachten Sie die Fristen aus unserer Satzung im Absatz (4).
Wann kann ich den Antrag auf Ermäßigung stellen und regemäßig erneuern?
Laut § 6(5) der Benutzungsgebührensatzung sind Ermäßigungen jährlich neu zu beantragen. Ihren ersten Antrag reichen Sie bitte zum Betreuungseintritt ein.
Um Ihren Antrag auf Ermäßigung zu erneuern reichen Sie bitte bis spätestens zum 30. September des Folgejahrs ein. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, wird die Einkommensstufe neu berechnet.
Aus der Satzung:
(4) Auf Antrag des Gebührenschuldners (Eltern/Sorgeberechtigte) wird ab dem Monat, in dem der Antrag mit den benötigten Nachweisen (entsprechend § 6 (6) und (7) bei der Stadtverwaltung eingegangen ist, anstatt der Gebühr in der Höchststufe, eine ermäßigte Gebühr entsprechend der Einkommensstufen und Anzahl der Kinder in der Familie festgesetzt (siehe Gebührentabellen). Die benötigten Nachweise müssen spätestens sechs Monate nach dem Betreuungsstartzeitpunkt oder für eine Antragsverlängerung spätestens sechs Monate nach Beginn des neuen Kita-Jahres vorgelegt werden. Für Selbstständige verlängert sich der Zeitraum auf 12 Monate. Sofern die Nachweise bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die ermäßigte Gebührenstufe wird dann auch erst ab dem Monat, in dem der neue Antrag eingegangen ist, berücksichtigt werden.
Welche Föderungsmöglichkeiten gibt es noch?
Die wirtschaftliche Jugendhilfe des Landratsamtes Esslingen gewährt auf Antrag und nach Prüfung eine Bezuschussung und oder die gesamte Kostenübernahme der Gebühren für die Kindertagesbetreuung.
Kontakt und Antrag zur wirtschaftlichen Jugendhilfe Esslingen: Landratsamt Esslingen
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Kontaktformular
Ansprechpartner:
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Abteilung Kinder und Jugend
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Dienststelle: Klosterhof 6, Altes Schulhaus, Nellingen
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Tel.: 0711 3404-210
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E-Mail: kinderbetreuung@ostfildern.de
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Erreichbarkeit: Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin über kinderbetreuung@ostfildern.de