Hinweise zum Thema Coronavirus
Aktualisiert: 17. Mai, 15.20 Uhr
Aktuelle Informationen und Entwicklungen
Die baden-württembergische Landesregierung bietet einen Überblick, welche Corona-Regeln noch gelten. Zudem sind Antworten auf häufige Fragen zusammengestellt.
Im Folgenden werden weitere Informationen aufgeführt. Um die gesuchte Auskunft möglichst einfach und schnell zu finden, werden einzelne Themengebiete in separaten Reitern aufgearbeitet.
Aktuelle Fallzahlen
Die aktuellen Fallzahlen – der Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz und der Auslastung der Intensivbetten – stellt das Land Baden-Württemberg regelmäßig online. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises Esslingen ist in folgender Online-Karte zu finden.
Tagesaktuelle Entwicklungen, Hinweise zur Hygiene sowie zahlreiche Merkblätter zu unterschiedlichen Fragestellungen rund um das Coronavirus werden in mehreren Sprachen und in Einfacher Sprache beim Bundesgesundheitsministerium bereitgestellt.
Angebote für Schnelltests und PCR-Tests
Schnelltests auf das Coronavirus werden in Ostfildern an verschiedenen Orten kostenlos angeboten. Verfügbare Zeitfenster sind in der Regel einige Tage im Voraus unter folgenden Links einsehbar und buchbar. Schnelltests sind auch ohne Anmeldung möglich. Eventuell entstehen dann Wartezeiten.
Nellingen: KuBinO, Kakaris, Hindenburgstraße
Scharnhauser Park: Kaufland
Ruit: Hedelfinger Straße
Kemnat: Altes Rathaus, Hauptstraße 8
Scharnhausen: Apotheke im Marktkauf, Nellinger Straße
Parksiedlung: Bonhoeffer Gemeindezentrum, Herzog-Philipp-Platz 9, Montag bis Freitag 9 – 18.30 Uhr sowie Samstag und Sonntag 10 – 18 Uhr
Weitere Informationen zu Testmöglichkeiten, auch für PCR-Tests, stellt das Landratsamt Esslingen bereit.
Impfen
Im Landkreis Esslingen ist ein Impfbus unterwegs, in dem Impfungen gegen das Coronavirus angeboten werden. Am Montag, 30. Mai, macht er von 12 bis 14 Uhr im Klosterhof 10 in Nellingen Station, am Montag, 13. Juni, zur gleichen Uhrzeit auf dem Marktplatz vor dem Stadthaus im Scharnhauser Park, Gerhard-Koch-Straße 1. Am Montag, 27. Juni, ist der Impfbus von 12 bis 14 Uhr erneut im Klosterhof 10 in Nellingen. Detaillierte Informationen sind auf einem Merkblatt zusammengefasst. Darüber hinaus sind Impfungen in Arztpraxen möglich. Wer keine Hausarztpraxis hat, kann auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung BW über die Corona-Karte Baden-Württemberg den Standort der nächstgelegenen Corona-Schwerpunktpraxis finden.
Weitere Informationen
Die Webseite #weexplainforeveryone bietet Informationen über die Corona-Impfung in verschiedenen Sprachen an. Die Informationen sind wissenschaftlich belegt und in einfacher Sprache vorgetragen und zusammengefasst. Weitere Sprachen werden in der nächsten Zeit ergänzt. Eine Übersicht über Impfaktionen in der Nähe ist unter #dranbleibenBW abrufbar. Weitere Informationen, auch zu Impfungen für Minderjährige, sind auf der Internetseite der Landesregierung und der Internetseite des Landkreises Esslingen zusammengefasst.
Maskenpflicht
Maskenpflicht gilt nur noch in einigen Bereichen. So muss etwa im öffentlichen Personennahverkehr, in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Weitere Informationen zur Maskenpflicht stellt das Land auf seiner Internetseite bereit.
Fragen beantwortet und weitere Informationen erteilt Tobias Knittel unter Telefon 0711 3404-251 oder per E-Mail an polizeirecht@ostfildern.de.
Häufig gestellte Fragen – FAQ
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengefasst. Einerseits sind dabei Antworten rund um die neue Corona-Verordnung gebündelt. Andererseits werden in der Rubrik "Fragen und Antworten" allgemeinere Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus beantwortet.
Das Landratsamt Esslingen hat auf seiner Internetseite ebenfalls zahlreiche Informationen zusammengestellt.
Informationen gibt es auch in Leichter Sprache.
Hotline des Sozialministeriums
Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Sozialministerium montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0711 904-39555 eine Hotline eingerichtet. Zudem werden montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 0711 410-11160 Auskünfte in Englisch, Türkisch, Arabisch und Russisch gegeben. Für gehörlose Menschen steht die Hotline als Video-Chat zur Verfügung.
Chatbot des Innenministeriums
Das Innenministerium Baden-Württemberg bietet den Chatbot Corey an, der automatisiert Fragen zum Thema Corona-Virus beantwortet. Er ist unter der Rubrik "Chatbot Corey" zu erreichen.
Weitere Informationen und Links:
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
General information
General information on the coronavirus in different languages
For information on the coronavirus in English, Turkish, Arabic and Russian you can also call 0711 410-11160 (monday to friday, 9 AM to 5 PM).
Information on vaccination
Vaccination reduces the risk of getting sick. When viruses, bacteria or fungi enter the body, this is called an infection. Some infections can even lead to death. Vaccination can prevent infections, as well as damage to health that sometimes only occurs many years later. The website #weexplainforeveryone provides information on the corona pandemic and vaccination in many languages. The information on this page mainly refers to the situation in Germany. Care has been taken to ensure that the information is as easy to understand and comprehensive as possible. All information has been checked by experts. More languages will be added over time. You can find an overview of vaccination opportunities in your area at #dranbleibenBW.
Corona ordinance in several languages
The Ministry of Health of Baden-Württemberg translated the corona ordinance and the state-wide measures in serveral languages. Further information in different languages is available on the website of the administrative district Esslingen.
- Dienststellen
- Quarantäne/Positiver Test
- Bescheinigungen
- Kinderbetreuung/Schule
- Hilfsangebote
- Verordnungen
Städtische Dienststellen
Besuche der städtischen Dienststellen in den Rathäusern sind nur nach Vereinbarung eines Termins möglich. Vor Ort sollte eine FFP2- oder eine vergleichbare Maske getragen werden. In den städtischen Dienststellen werden Besucherinnen und Besucher mit Hilfe von Bodenmarkierungen geleitet, um Abstände einzuhalten. Am Eingang stehen Spender mit Desinfektionsmittel bereit.
Was tun bei einem positiven Testergebnis?
Die Landesregierung hat Informationen zusammengestellt, was zu beachten ist, wenn das Ergebnis eines Selbsttests oder eines PCR-Tests positiv ist. Infizierte Personen können sich bei Fragen zudem an die Stadtverwaltung wenden, per E-Mail an stab@ostfildern.de oder unter Telefon 0711 3404-556.
Laut der Corona-Verordnung Absonderung des Landes Baden-Württemberg müssen sich Krankheitsverdächtige unverzüglich absondern, sich also von anderen Personen zum Schutze der Allgemeinheit oder des Einzelnen vor ansteckenden Krankheiten fernhalten. Unter Absonderung werden dabei die Begriffe Quarantäne und Isolation zusammengefasst.
Die derzeit gültige Corona-Verordnung Absonderung des Landes Baden-Württemberg finden Sie auf der Internetseite der Landesregierung. Dort werden Ihnen auch die wichtigsten Fragen rund um die Themen Quarantäne und Isolation beantwortet.
Zu beachten ist, dass für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in Quarantäne befinden, der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen kann. Das Gesundheitsministerium vereinfacht jetzt die Auszahlung dieses Verdienstausfalls deutlich. Künftig reicht ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war.
Absonderungsbescheinigung
Eine Absonderungsbescheinigung darf nach der neuen Corona-Verordnung Absonderung seit dem 3. Mai 2022 nicht mehr ausgestellt werden.
Genesenenzertifikat
Ein Genesenenzertifikat wird nur von teilnehmenden Ärzten oder Apotheken erstellt. Als Nachweis müssen Sie das positive Testergebnis (mit Laborbericht) und einen gültigen Personalausweis beziehungsweise Pass vorlegen.
Betrieb unter Pandemiebedingungen
Das Kultusministerium informiert auf seiner Internetseite darüber, was in Schulen und Kindertageseinrichtungen beim Betrieb unter Pandemiebedingungen zu beachten ist.
Hilfsangebote bei Problemen und Konflikten zu Hause
Hilfetelefon für Gewalt gegen Frauen 08000 116016
Frauen helfen Frauen Filder 0711 7949414
Frauen- und Kinderschutzhaus Filder 0711 9977461
Opfertelefon des Weissen Rings 116 006
Hilfetelefon sexueller Missbrauch 0800 2255530
Hilfetelefon für Männer 0800 1239900
Corona-Psycho-Hotline Baden-Württemberg 0800 3773776
Nummer gegen Kummer: Hilfe für Kinder und Jugendliche 116111
Nummer gegen Kummer: Elterntelefon 0800 1110550
Hilfetelefon "Schwangere in Not" 0800 4040020
Pflegetelefon: Schnelle Hilfe für Angehörige 030 20179131
Beratungstelefon der Alzheimer Gesellschaft BW 0711 248496-63
Beratungsstelle für Ältere Ostfildern 0711 2488674
Telefonseelsorge 0800 1110111 / 0800 1110222
Sorgentelefon des Kreisdiakonieverbands Esslingen 07022 700757
Sozialpsychiatrischer Dienst 07158 986540
Proaktive Beratung und Hilfe für junge Familien 0711 3902-42549
Corona-Verordnung
Hier geht es zur Corona-Verordnung der Landesregierung. Weitere Verordnungen und Aktualisierungen stellen das Staatsministerium, das Ministerium für Soziales und Integration sowie das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg bereit.
Corona-Verordnung in Leichter Sprache
Das Ministerium für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg stellt auf seiner Internetseite die Corona-Verordnung in Leichter Sprache zur Verfügung.
Bußgeldkatalog
Die Polizei in Baden-Württemberg und der städtische Ordnungsdienst überprüfen die Einhaltung der Corona-Verordnung. Das Land Baden-Württemberg hat einen Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Corona-Verordnung veröffentlicht. Die Polizei und der städtische Vollzugsdienst kontrollieren und ordnen Bußgelder an.
Inhalt