Hinweise zu Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke

Das Fotografieren oder Filmen für private, nicht kommerzielle Zwecke ist grundsätzlich ohne Blitz, ohne künstliches Licht (z.B. Lampen), Stativ, Selfie-Stick oder Drohne erlaubt. Dabei muss die Sicherheit der Kunstwerke gewährleistet werden, indem ein Mindestabstand von 50 cm und die Persönlichkeitsrechte unserer Besucher:innen gewährleistet und auf sie Rücksicht genommen wird.

Diese Genehmigung gilt nicht für Rechte Dritter. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere die Abbildung oder Verbreitung von urheber- oder persönlichkeitsrechtlich geschützten Inhalten genehmigungspflichtig ist. Für alle über die allgemeine Erlaubnis hinausgehenden Zwecke ist eine schriftliche Genehmigung erforderlich, dies gilt auch für nachträgliche Nutzungsänderungen. Besonders bei Fotos und Bewegtbildern von zeitgenössischen Kunstwerken ist zu beachten: Werke von lebenden Künstler:innen und von jenen, die noch nicht länger als 70 Jahre tot sind, genießen Urheberrechtsschutz. Ebenso sind Reproduktionsrechte zu wahren. Eine Verwertung von Aufnahmen ihrer Kunstwerke bedarf dementsprechend der vorherigen Klärung mit den Rechteinhaber:innen. Weitere Auskünfte hierzu erteilt die VG Bild-Kunst.

Das Fotografieren und Filmen für gewerbliche, kommerzielle oder wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse/Blogger:innen) ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Städtischen Galerie Ostfildern erlaubt.

 

 

 

Zur Ausstellung

alle Fotos: Jürgen Bubeck

 


Die Städtische Galerie stellt sich vor...

Grundgedanke

Kunst kann unseren Blick schärfen,

Phänomene des Alltags und Themen, die uns betreffen, in den Fokus rücken und so einen Bezug zur eigenen Zeit und zum Ort schaffen. Die Städtische Galerie möchte die öffentliche Diskussion darüber anregen. Sie sieht sich in diesem Kontext als Vermittlerin zwischen Kunst, Künstlern und Bürgern vor Ort.

Lage im Scharnhauser Park

Dieser Anspruch wird bestärkt durch die Präsenz der Galerie im preisgekrönten Stadthaus im Scharnhauser Park. Es ist das Zentrum für alle Bürger­belange, als Ort der Begegnung, der Kommunikation und des Austausches. 

Der jüngste der insgesamt sechs Stadtteile feierte 2015 sein zehnjähriges Jubiläum. Dem Modellstadtteil, errichtet auf ehemaligem Kasernengelände, kommt eine zentrale Rolle im Prozess der Stadtwerdung und der entsprechenden Identitätsfindung zu. Viele junge Familien siedeln sich hier an – der Scharnhauser Park ist ein Stadtteil im Aufbruch.

Die Städtische Galerie trägt dazu bei, jene Identität zu stiften, aus der Gemeinsamkeit und Integration entstehen.

Kunst (be)wirkt …

Kunst interpretiert unser Dasein, kann Wahrnehmung verändern, stellt Fragen. Kunst ist Kreativität, Lebensqualität, verbindet Menschen und Gruppen, schafft Gemeinsamkeit. Kunst ist der Katalysator für die Förderung der gesellschaftlichen Kreativpotenziale. In rund vier wechselnden Ausstellungen jährlich wird der Kunst in der Städtischen Galerie dazu die Möglichkeit gegeben.

Parallel zu den Ausstellungen entsteht eine Sammlung zur Kunst der Gegenwart in Baden-Württemberg.


Kontakt

Galerieleitung: Holle Nann

Stadthaus im Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Straße 1
73760 Ostfildern (Lageplan)

Telefon 0711 3404-103
Telefax 0711 3404-9103
StaedtGalerie@ostfildern.de

Öffnungszeiten

Dienstag, Donnerstag 15 – 19 Uhr; Samstag 10 – 12 Uhr; Sonntag 15 – 18 Uhr

An Feiertagen in der Regel geschlossen.
Sonderöffnungen finden Sie bei den jeweils aktuellen Ausstellungen

Anfahrt

U7/Bus 122 bis Ostfildern, Haltestelle Scharnhauser Park
Parkmöglichkeit in der Tiefgarage unter dem Stadthaus

Sie finden uns unter https://www.facebook.com/staedtischegalerieostfildern/

und unter https://www.instagram.com/staedtischegalerieostfildern/

Galerieleiterin Holle Nann