Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf Fragen rund um die Kinderbetreuung in Ostfildern, die häufig gestellt werden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.    Kontaktformular


Notfallbetreuung

Für die Anmeldung zur Notfallbetreuung senden Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular an uns zurück. Wir leiten Ihre Anmeldung dann an die zuständige Einrichtung weiter.

per E-Mail: infocorona_kita_schule@ostfildern.de

oder per Post: Stadt Ostfildern, Abteilung Kinder und Jugend, Klosterhof 4, 73760 Nellingen

Vormerkungen

Wie und wo merke ich mein Kind für einen Betreuungsplatz vor?
Bitte melden Sie Ihr Kind ausschließlich über das Online-Formular (nicht über das Kontaktformular) auf unserer homepage an. Sie gelangen über das drop-down-Menü einer beliebigen Einrichtung auf der Übersichtsseite (Stadtplan mit Standorten der einzelnen Einrichtungen) dorthin. Zusätzlich können Sie Ihren Platzwunsch bei der Leitung der gewünschten Einrichtung anmelden.

Wo kann ich Änderungen oder Ergänzungen zu meiner Vormerkung vornehmen?
Bitte schicken Sie uns kein neu ausgefülltes Online-Formular über die homepage, sondern senden Sie Ihre Änderungs- oder Ergänzungswünsche ausschließlich per Email an kinderbetreuung@ostfildern.de.

Betreuungszeiten

Welche Betreuungszeiten kann ich buchen?
Die buchbaren Betreuungszeiten finden Sie bei den jeweiligen Einrichtungen unter "Kitas suchen und finden".

Für die Änderung der Betreuungszeit ist die Leitung Ihrer Einrichtung zuständig. Eine Änderung kann nur in Absprache mit der Einrichtungsleitung stattfinden.

Platzvergaben

Können Kinder nur im September aufgenommen werden?
In den vierteljährlich stattfindenden Platzvergaberunden im Januar, April, Juli und Oktober beraten sich jeweils alle Träger eines Stadtteils gemeinsam mit den zuständigen Kolleginnen der Kindergartenverwaltung. Dabei werden die auf der Warteliste stehenden Kinder den freien Plätzen im Krippen- und im Kindergartenbereich entsprechend der angegebenen Wünsche zugeteilt. Um einen Betreuungsplatz im Krippenbereich oder einen Ganztagesplatz im Kindergartenbereich vergeben zu können, benötigen wir die Arbeitgebernachweise beider Elternteile. Ein Formular hierfür finden Sie unter dem Punkt "Gebühren und Downloads". Die große Vergaberunde findet im April für Betreuungsplätze ab dem neuen Kita-Jahr im September statt. Ihre Vormerkung nehmen Sie bitte bis zum 28. Februar des Jahres vor; die Nachweise hierfür können Sie per Post oder per Email an kinderbetreuung@ostfildern.de senden.

Wann und von wem bekomme ich eine Nachricht nach dem Abgleichtermin zur Platzvergabe?
Sofern ein Platz zugeteilt wurde, erhalten Sie ein schriftliches Platzangebot seitens der Einrichtung. Wenn Sie keine Post erhalten, wenden Sie sich bitte am Ende des Abgleichmonats per Email unter kinderbetreuung@ostfildern.de an das Team der Kindergartenverwaltung.

Wie läuft die Vergabe von Krippenplätzen ab?
Für die Vergabe von Krippenplätzen müssen die Kriterien laut Satzung erfüllt sein.
U.a. ist es erforderlich, dass Sie Ihre Arbeitsnachweise (Formular siehe "Gebühren und Downloads") bei der Stadtverwaltung per Post oder Email an kinderbetreuung@ostfildern.de einreichen. Sobald Ihr Kind für einen Krippenplatz vorgemerkt ist, steht es auf der Warteliste für einen Betreuungsplatz U3. An den vier Abgleichterminen pro Jahr werden die Plätze vergeben.
Gerne können Sie einen Termin in Ihrer Wunscheinrichtung vereinbaren, die Einrichtung anschauen und sich dort vorstellen, sofern Sie möchten.

Welche Kriterien für die Platzvergabe gibt es?
Laut § 2 der Satzung sind folgende Kriterien definiert:
(1) Die Einrichtungen stehen grundsätzlich Kindern, deren Eltern in Ostfildern wohnen, zur Verfügung. Über Ausnahmen, z.B. die Aufnahme von Kindern, deren Eltern nicht in Ostfildern wohnen, entscheidet die Stadtverwaltung.
(2) Bei der Stadt Ostfildern gibt es folgende Betreuungsarten:
a) In der Krippenbetreuung werden Kinder im Alter von sechs Monaten bis drei Jahren betreut. Bei Aufnahme unter sechs Monaten wegen eines sozialen oder sonstigen Härtefalles entscheidet die Stadtverwaltung.
b) Im Kindergarten werden Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt aufgenommen.
c) In der Kernzeit- und Randzeitenbetreuung sowie im Schülerhort werden Schüler von der ersten bis zur vierten Klasse betreut. Darüber ist es nach Maßgabe der vorhandenen Plätze im Schulzentrum Nellingen möglich, Schüler der Klassen 5 und 6 zu betreuen.
(3) Ein Rechtsanspruch auf Ganztages- und Schulkindbetreuung besteht nicht.
(4) Die Reihenfolge der Aufnahme richtet sich insbesondere nach dem Alter des Kindes. Des Weiteren werden im Einzelfall soziale und pädagogische Gründe berücksichtigt.

Die Reihenfolge der Aufnahme von Kindern im Bereich der Schulkindbetreuung erfolgt anhand des nachstehenden Kriterienkatalogs mit Punktevergabe:

a) Alleinerziehend 2 Punkte
b) Berufstätigkeit des alleinerziehenden oder beider Elternteile - Bei zwei beschäftigten Erziehungsberechtigten ist der zeitliche Aufwand (einschließlich Fahrzeiten von und zu der Arbeitsstelle) des zeitlich geringer Beschäftigten maßgebend:
- bis zu 20 Stunden/Woche 1 Punkt
- Halbtags: > 20 – 28 Stunden/Woche 2 Punkte
- Ganztags: > 28 Stunden/Woche 3 Punkte
c) In Ausbildung / Studium / Weiterbildung 3 Punkte
d) Nachweislich arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet 2 Punkte
e) Härtefälle (Einzelfallentscheidung) 2 Punkte
f) Gleichzeitiger Besuch des Geschwisterkinds in der Schulkindbetreuung 2 Punkte
g) Gleichzeitiger Besuch eines Geschwisterkinds in einer Betreuung 1 Punkt
h) In besonderen Situationen (aktuell z.B. Erziehermangel) erhalten
Beschäftigte, die in einer Ostfilderner Kindertageseinrichtung arbeiten und
ihr Kind anmelden möchten 5 Punkte
Bei gleicher Punktzahl entscheidet die Höhe der wöchentlichen Beschäftigung; danach wird das jüngste Kind aufgenommen (niedrigere Klasse vor höherer Klasse).

Für die Aufnahme in die Hortbetreuung:

- ist die Beschäftigung von mind. 50% oder einer ganztägigen Arbeitszeit an mind. zwei Wochentagen (MO-FR) des/der Elternteils/Elternteile erforderlich.
- Während der Inanspruchnahme von Elternzeiten besteht kein Anspruch auf einen Betreuungsplatz in der Schulkindbetreuung.
- Ein bereits vorhandener Platz wird aber nicht gänzlich gekündigt, sondern allen Familien wird ein Kernzeitplatz angeboten, d.h. Hortplätze werden auf die kürzere Verweildauer bis max. 14 Uhr reduziert. Dies gilt ausschließlich für die Schulkindbetreuung an Nicht-Ganztagsschulen.
- Bei ruhenden Betreuungsverhältnissen während der Elternzeit wird die Wiederaufnahme der Betreuung des Kindes vorrangig bei der nächsten Platzvergabe berücksichtigt.

Antrag auf Ermäßigung

Wann kann ich den Antrag auf Ermäßigung stellen und regemäßig erneuern? 
Laut § 6(5) der Benutzungsgebührensatzung sind Ermäßigungen jährlich neu zu beantragen. Ihren ersten Antrag reichen Sie bitte zum Betreuungseintritt ein.

Um Ihren Antrag auf Ermäßigung zu erneuern reichen Sie bitte bis spätestens zum 30. September des Folgejahrs ein. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, wird die Einkommensstufe neu berechnet.

Aus der Satzung:

(4) Auf Antrag des Gebührenschuldners (Eltern/Sorgeberechtigte) wird ab dem Monat, in dem der Antrag mit den benötigten Nachweisen (entsprechend § 6 (6) und (7) bei der Stadtverwaltung eingegangen ist, anstatt der Gebühr in der Höchststufe, eine ermäßigte Gebühr entsprechend der Einkommensstufen und Anzahl der Kinder in der Familie festgesetzt (siehe Gebührentabellen). Die benötigten Nachweise müssen spätestens sechs Monate nach dem Betreuungsstartzeitpunkt oder für eine Antragsverlängerung spätestens sechs Monate nach Beginn des neuen Kita-Jahres vorgelegt werden. Für Selbstständige verlängert sich der Zeitraum auf 12 Monate. Sofern die Nachweise bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die ermäßigte Gebührenstufe wird dann auch erst ab dem Monat, in dem der neue Antrag eingegangen ist, berücksichtigt werden.

Die wirtschaftliche Jugendhilfe des Landratsamtes Esslingen gewährt auf Antrag und nach Prüfung eine Bezuschussung und oder die gesamte Kostenübernahme der Gebühren für die Kindertagesbetreuung.

Kontakt und Antrag zur wirtschaftlichen Jugendhilfe Esslingen: Landratsamt Esslingen

 

Gebühren

Gebührenberechnung - für Kinder in städtischen Einrichtungen

Fälligkeiten

Wenn Sie kein Sepa Lastschriftmandat eingereicht haben, bezahlen Sie bitte erst nach Erhalt des Gebührenbescheids den ausgewiesenen Betrag. Alternativ können Sie der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:

https://www.ostfildern.de/Was_Wo_Einpflege/Produkte/Stadtkasse.html?highlight=Einzugs-erm%C3%A4chtigung

Wie funktioniert die Berechnung der Gebühren?
Die Gebührenbescheide werden von der Stadtverwaltung berechnet und versandt, sobald alle Daten aus den Einrichtungen vorliegen.
Laut der Satzung wird die Einkommensstufe aufgrund der Einkünfte des vorangegangenen Kalenderjahres berechnet, bitte schicken Sie uns dazu

  • den Einkommenssteuerbescheid 2022
  • oder die Dezemberabrechnung 2022
  • oder die elektronische Lohnsteuerbescheinigung aus 2022 (oder mehrere bei einem Arbeitgeberwechsel)
  • oder/und Bewilligungen vom Job Center, Wohngeld, ALG oder zusätzlichen Kindergeld.
  • oder/und die Nachweise über erhaltene Unterhaltszahlungen in 2022
  • oder/und Bescheid über Elterngeld 2022

 

Aus der Satzung:
§ 6 Grundlagen der Gebührenberechnung
(1) Die Benutzungsgebühr wird anhand der festgelegten Gebührenstufe, Anzahl der Kinder in der Familie und gewählter Betreuungsdauer errechnet (siehe Gebührentabellen).

(2) Es wird grundsätzlich eine Gebühr in der Höchststufe erhoben.

(3) Es werden Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht bzw. ein Freibetrag anerkannt wird, bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gebührenermäßigend berücksichtigt.

(4) Auf Antrag des Gebührenschuldners (Eltern/Sorgeberechtigte) wird ab dem Monat, in dem der Antrag mit den benötigten Nachweisen (entsprechend § 6 (6) und (7) bei der Stadtverwaltung eingegangen ist, anstatt der Gebühr in der Höchststufe, eine ermäßigte Gebühr entsprechend der Einkommensstufen und Anzahl der Kinder in der Familie festgesetzt (siehe Gebührentabellen). Die benötigten Nachweise müssen spätestens 6 Monate nach dem Betreuungsstartzeitpunkt oder für eine Antragsverlängerung spätestens sechs Monate nach Beginn des neuen Kita-Jahres vorgelegt werden. Für Selbstständige verlängert sich der Zeitraum auf 12 Monate. Sofern die Nachweise bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die ermäßigte Gebührenstufe wird dann auch erst ab dem Monat, in dem der neue Antrag eingegangen ist, berücksichtigt werden.

(5) Die ermäßigte Gebührenstufe wird für ein Jahr festgesetzt. Nach Ablauf des festgelegten Zeitraums muss unaufgefordert ein Folgeantrag auf Ermäßigung gestellt werden.

(6) Maßgebend für die Berechnung der Gebührenstufe einer Familie ist der Gesamtbetrag der positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) zuzüglich der Einkommensarten nach Abs. 7 im vorangegangenen Kalenderjahr. Es ist das Einkommen beider Elternteile und der Kinder, bei Lebensgemeinschaften auch die des Partners/ der Partnerin, zu berücksichtigen. Ein Ausgleich mit negativen Einkünften unterschiedlicher Einkunftsarten und mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig.

Höhere Werbungskosten können auf Antrag durch Vorlage des aktuellen Steuerbescheids oder einer Bescheinigung des Finanzamts berücksichtigt werden. Der Schuldner hat gebührenrelevante Veränderungen der Höhe der Werbungskosten unverzüglich der für die Ermäßigung zuständigen Stelle mitzuteilen. Ergibt eine Überprüfung eine gebührenrechtlich relevante Änderung der Höhe der Werbungskosten, entfällt nachträglich die Ermäßigung und der Elternbeitragsschuldner hat die entsprechend höhere Gebühr nachzuzahlen. 

Bitte teilen Sie die Geburt eines Geschwisterkindes mit, da die Anzahl der Kinder maßgebend sind für die Gebührenberechnung.

Wieso muss ich eine Umbuchungspauschale bezahlen?
§ 13 Änderung des Betreuungs- und Verpflegungsmodus
(1) Der gewählte Betreuungs- und Verpflegungsmodus ist mindestens für ein Schul-/Kindergartenhalbjahr verbindlich. In Ausnahmefällen können diese, bei rechtzeitiger Vorlage der entsprechenden Nachweise, z.B. bei Änderung der Arbeitsverhältnisse der Sorgeberechtigten oder bei Wegzug, mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende, geändert bzw. gekündigt werden. Für die Bearbeitung der Änderung wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 25 € erhoben.
(2) Änderungen des Betreuungs- und Verpflegungsmodus zu Beginn eines neuen Schul-/Kindesgartenjahres sowie zum Schul-Kindergartenhalbjahr sind kostenlos möglich, in den Monaten Februar, März, September und Oktober.

Steuerbescheinigungen
Auf Wunsch kann eine Steuerbescheinigung für Gebühren zurückliegender Kalenderjahre erstellt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür unter kinderbetreuung@ostfildern.de an uns. Bitte beachten Sie die Fristen aus unserer Satzung im Absatz (4).

Umzug

Wir planen den Umzug nach Ostfildern. Was ist zu tun, um einen Betreuungsplatz zu erhalten?
Bitte melden Sie Ihr Kind/Ihre Kinder bei einem geplanten Umzug nach Ostfildern möglichst bald an. Vormerkungswünsche können nachträglich von der Stadtverwaltung angepasst werden.

Für eine Platzvergabe muss das Kind in Ostfildern gemeldet sein. Ein Kaufvertrag oder Mietvertrag für ein Objekt in Ostfildern ist ebenfalls als Nachweis gültig.

Für die Vormerkung für einen Betreuungsplatz nutzen Sie bitte das Online-Kontaktformular; bei Änderungwünschen kontaktieren Sie uns bitte über kinderbetreuung@ostfildern.de.

Kita-Wechsel

Es gibt Schwierigkeiten in der Kita und Sie möchten in eine andere Einrichtung wechseln

Ein Wechsel der Einrichtung ist nur in begründeten Ausnahmen möglich.
Zunächst führen Sie bitte ein Gespräch mit der Einrichtungsleitung. Im nächsten Schritt kontaktieren Sie den Träger. Falls keine Lösung gefunden wird, erfolgt die Einberufung eines "runden Tisches" durch die aktuelle Kita. Die Beteiligten sind die aktuelle und die zukünftige Kita-Leitung, der Träger und die Familie.

Geschwisterkinder

Wir möchten unser Kind in der selben Einrichtung anmelden, in der bereits unser erstes Kind einen Betreuungsplatz hat.
Bitte melden Sie die Geburt eines Geschwisterkindes in der Einrichtung des bereits gemeldeten Kindes. Die Einrichtung leitet diese Information dann an die Verwaltung weiter, sodass eine Neu-Einstufung der Gebühren erfolgen kann. Die Vormerkung für einen Betreuungsplatz des Geschwisterkinds nehmen Sie bitte über unser Online-Kontaktformular vor.

Die Platzvergabe wird anhand der Kriterien laut Satzung § 2 entschieden.

Zuschüsse für Kindergartengebühren

Welche Möglichkeiten für Zuschüssen zu den Gebühren gibt es?
Zuschüsse oder Gutscheine können erst dann verrechnet werden, wenn sie der Stadtverwaltung vorgelegt werden.

Bei folgenden Stellen können Zuschüsse beantragt werden:

Wirtschaftliche Jugendhilfe
beim Landratsamt Esslingen

Familienpass Ostfildern:
ServiceCenter im Stadthaus
Gerhard-Koch-Str. 1
73760 Ostfildern-Scharnhauser Park
Tel.: 0711 3404 118
servicecenter@ostfildern.de

Leistungen für Bildung und Teilhabe:
Empfänger Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
Jobcenter Esslingen
Uhlandstraße 1
73734 Esslingen
Tel.: 0711 90654 0
E-Mail: Jobcenter-Esslingen@jobcenter-ge.de

Empfänger Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld
Landratsamt Esslingen
Pulverwiesen 11
73726 Esslingen am Neckar
Tel.: 0711 3902 2623
E-Mail: Kreissozialamt@LRA-ES.de

Kündigung Betreuungsplatz

Wann ist eine Kündigung des Betreuungsplatzes formal richtig?

Eine Kündigung ist an die Leitung der Einrichtung zu richten.

Nach § 5 (1) der Satzung liegt dann eine fristgerechte Kündigung vor, wenn sie vier Wochen vor dem gewünschten Monatsende schriftlich bei der Leitung der Einrichtung eingereicht wurde.
Eine Kündigung zum 31.5., 30.6. oder 31.7. ist nur in besonderen Ausnahmefällen (z.B. bei Wegzug) möglich.

Kinder, die in die Schule wechseln, werden von der Stadtverwaltung zum Ende des Kindergartenjahres (31.8.) abgemeldet. Damit endet auch der Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens (s. § 5 (3)).

Mittagsverpflegung

Wer meldet mein Kind für die Mittagsverpfegung an?
Die Mittagessen werden von der Einrichtung organisiert.
Anmeldeformulare und Informationen erhalten Sie in der Einrichtung.

Können Essensbestellungen z.B. bei Krankheit storniert werden?
Das Essen wird von der Einrichtung direkt bestellt. Die Abmeldung bei nicht benötigten Essen (z.B. wegen Krankheit) muss vor 8:00 Uhr für den nächsten Tag erfolgen. Eine Abbestellung für den Montag kann spätestens bis Freitag 8:00 Uhr ebenfalls nur in der Einrichtung angenommen werden. Erfolgt die Abmeldung zu spät, wird das Essen berechnet.

Wie sind die Preise für die Mittagsverpflegung?
Kinder aus Ostfildern, Denkendorf, Neuhausen bezahlen 4,20 €
Kinder aus anderen Gemeinden oder Städten bezahlen 4,95 €
Inhaber des Ostfildernpasses 1 €
Bildung und Teilhabe (Gutscheine vom Jobcenter oder Landratsamt) 0 € (nur für das Menü!)
Stand: 2022

Welche Zuschüsse können für die Mittagsverpflegung beantragt werden und wo?
Bei Vorlage eines Ostfildernpasses erhalten Sie eine Ermäßigung zur Mittagsverpflegung. Der Elternanteil beträgt 1 €. Dies gilt nur, wenn Sie keine Leistungen von Dritten erhalten.
Erhalten Sie Leistungen vom Jobcenter oder Landratsamt oder bekommen einen Kinderzuschlag, stellen Sie bitte einen Antrag auf Bildung und Teilhabe und beantragen beim entsprechenden Amt einen Gutschein zur Mittagsverpflegung. Dieser wird für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt. Das Original reichen Sie bei uns ein. Der Elternanteil in diesem Fall beträgt 0 €.

Wie und wo kann ein Guthaben rückerstattet werden?
Abmeldeformulare erhalten Sie in Ihrer Einrichtung.
Restguthaben können auch gerne auf Geschwisterkinder, die an der Mittagsverpflegung teilnehmen, übertragen werden. Ein Minus auf dem Mensakonto muss erst ausgeglichen werden, bevor es gekündigt werden kann.

An wen muss ich mich bezüglich der Mittagsverpflegung in nicht-städtischen Einrichtungen wenden?
Die Mittagsverpflegung für die nicht-städtischen Einrichtungen wird von den jeweiligen Trägern organisiert, nicht von der Stadtverwaltung. Wenden Sie sich bitte jeweils an die Einrichtungsleitung bzw. an den Träger.

Wie kann ich das Essenskonto meines Kindes selbst einsehen?
Über das Internetportal www.schulmensa.net/ostfildern können Sie sich mit folgenden Zugangsdaten einloggen: Benutzername: Buchungsnummer, Passwort: Geburtsdatum Ihre Kindes.
Sie haben nun Zugang zum Profil sowie zur Kontohistorie.

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an schulmensa@ostfildern.de.

Probleme in der Familie und Kindeswohlgefährdung​

Mein Kind zeigt ein verändertes Verhalten und will nicht mehr in die Kita gehen
Suchen Sie dringend das Gespräch mit der Einrichtungsleitung und/oder dem Träger.

Bei Problemen in der Familie
Falls Sie Hilfe bei Problemen in der Familie benötigen, wenden Sie sich an den Sozialen Dienst der Stadt Ostfildern, Frau Roos, s.roos@ostfildern.de, Tel. 0711 3404 107.

Der Soziale Dienst unterstützt

  • bei existenzsichernden Maßnahmen
  • zu finanziellen Hilfen
  • bei außergerichtlicher Schuldenregulierung
  • bei persönlichen Krisen, sozialen und familiären Konflikten
  • wenn Sie in gewaltgeprägten oder gesundheitsgefährdenden Verhältnissen leben
  • im Kontakt mit Ämtern
  • Wir beraten und informieren zu allen sozialen Themen. Wir vermitteln an Fachdienste, Beratungsstellen und Hilfsangebote

 

Inklusion

Wo kann ich zusätzliche Förderung für mein Kind beantragen?
Falls Ihr Kind zusätzliche Förderung benötigt, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit der Kita und der Frühförderungsstelle im Landratsamt Esslingen auf. Weitere Beratung bietet auch die Fachberatung der Stadtverwaltung, erreichbar über kinderbetreuung@ostfildern.de, an.

Zahlungsverkehr

Wo erhalte ich Auskünfte zu meinem Buchungskonto, Guthaben, Rückerstattungen oder einem ausstehenden, fälligen Betrag?

Bei Fragen zu erfolgten oder ausstehenden Zahlungen wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtkasse.
per Mail: stadtkasse@ostfildern.de 

oder telefonisch:
Frau Chambre (A-K): Tel. 0711 3404 475 oder Gedikoglu (L-Z): Tel. 0711 3404 474