Hinweis zu den Rückmeldungen:

Wenn Sie sowohl eine Absage für die Vormerkung Ihres Kindes als auch ein Platzangebot erhalten haben, ist dies auf das Nachrückverfahren zurückzuführen. Das Platzangebot hat Vorrang vor der Absage.


Alle wichtigen Informationen auf einen Blick:

Anmeldung für einen Betreuungsplatz

Um einen Betreuungsplatz für Ihr Kind zu erhalten, ist es notwendig, die Vormerkung zentral über die städtische Homepage online durchzuführen. Eine zusätzliche Anmerkung vor Ort ist nur in den Einrichtungen Waldorfkindergarten Schneeweißchen in Kemnat und im Naturkindergarten e.V. in der Parksiedlung erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass die Vormerkung nur für Kinder möglich ist, deren Eltern in Ostfildern ihren Wohnsitz haben.

In Ostfildern erfolgt die Vergabe der Betreuungsplätze auf stadtteilbezogener Grundlage. Wir bitten Sie darum, ausschließlich Einrichtungen aus Ihrem Wohnstadtteil auszuwählen. Kindertageseinrichtungen aus anderen Stadteilen, werden bei der Platzvergabe nicht berücksichtigt. Ausgenommen von diesen Kriterien sind Betreuungsplätze in Einrichtungen freier Träger (siehe Hinweis zur Einrichtungssuche).

Bei der Online-Vormerkung können bis zu 3 Einrichtungen gewählt werden. Vergewissern Sie sich vor der Vormerkung, dass die gewählten Einrichtungen Ihre gewünschten Betreuungszeiten anbieten.

Jedes Kind kann nur einmal vorgemerkt werden und im System erfasst werden. Sollten Sie Änderungswünsche zu Ihrer Vormerkung haben, senden Sie diese bitte an kinderbetreuung@ostfildern.de.

Nach Abschluss der Online-Vormerkung erhalten Sie umgehend eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Vormerkung.

Wenn Sie Ihr Kind vormerken möchten, klicken Sie bitte hier.

Hinweis zum Link: 

Um zum Vormerkformular zu gelangen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

1.     Wählen Sie auf den Stadtplan eine Einrichtung Ihrer Wahl aus.

2.     Oder nutzen Sie die tabellarische Übersicht und gelangen Sie direkt zum Vormerkformular.

3.     Alternativ können Sie das Vormerkformular über die Auswahl Ihrer Wunscheinrichtung aufrufen.

Falls Sie Fragen zum Online-Vormerkung haben, stehen Ihnen die Kolleginnen in der zentralen Vormerkstelle gerne zur Verfügung.

 

Hinweis: Die angebotenen Betreuungszeiten sind bei einigen Einrichtungen nicht alle anwählbar, dies ist momentan in Bearbeitung. Daher tragen Sie bitte die gewünschte Betreuungszeit im Notizfeld ein. Informieren Sie sich bitte vorher, welche Betreuungszeiten die gewünschten Einrichtungen anbieten. Vielen Dank!

 

Anmeldefrist und Aufnahmezeitpunkt
Anmeldefrist

Die Vormerkung für den Krippenbereich (0-3 Jahre) und den Kindergartenbereich (ab 3 Jahr bis zum Schuleintritt) sollte spätestens 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin erfolgen.

Die Vormerkung für einen Betreuungsplatz erfolgt nach der Geburt Ihres Kindes.

Vormerkung bei Zuzug

Vormerkungen wegen Zuzuges nach Ostfildern, können jederzeit entgegengenommen werden.

Rückmeldungen auf die Vormerkung

Nach Abschluss der Online-Vormerkung erhalten Sie umgehend eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Vormerkung.

In der Regel erhalten Sie spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin eine schriftliche Rückmeldung bezüglich des möglichen Betreuungsplatzes für Ihr Kind.

Im Falle einer negativen Rückmeldung bleibt Ihr Kind weiterhin auf der Warteliste und wird in den kommenden Vergaberunden (siehe Platzvergabe und Vergaberichtlinien) berücksichtigt; hierzu ist keine weitere Maßnahme Ihrerseits erforderlich. 

Im Falle einer positiven Rückmeldung erhalten Sie ein Platzangebot direkt von der Einrichtung. Dieses Platzangebot muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zusage in der jeweiligen Betreuungseinrichtung bestätigt werden. Für Ganztagesplätze sind entsprechende Nachweise unmittelbar nach einem Platzangebot der Einrichtungsleitung vorzulegen.

Sollten Sie kein Interesse mehr an einer Vormerkung für einen Betreuungsplatz haben, bitten wir Sie, uns diese Information an kinderbetreuung@ostfildern mitzuteilen.

Platzvergabe

In Ostfildern orientieren sich alle Betreuungseinrichtungen am Grundsatz der Stadtteilorientierung. Die Verteilung der Betreuungsplätze in den Kindertagesstätten erfolgt vierteljährlich in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung sowie den Einrichtungsleitungen und Trägervertretern aller beteiligten Einrichtungen des jeweiligen Stadtteils.

Die Verwaltung arbeitet eng mit den Einrichtungsleitungen und Trägervertretern zusammen, um eine transparente und gerechte Platzvergabe zu gewährleisten. 

Die Betreuungsplätze werden unter Berücksichtigung der Vergabekriterien vergeben.

 

Vergaberichtlinien für Kinder bis drei Jahren

Aufnahmekriterien für Kinder von 0 bis 3 Jahren:

  • Alleinstehende berufstätige Elternteile
  • Berufstätigkeit beider Elternteile
  • Teilnahme an Ausbildung, Studium oder Weiterbildung
  • Arbeitssuchende Eltern
  • Geschwisterkind in der Einrichtung (Geschwisterbonus-siehe Info
  • Härtefälle (werden individuell bewertet und können zu Einzelfallentscheidungen führen)

 

Für den Ganztagesplatz gelten folgende Aufnahmevoraussetzungen:

  • Alleinstehende berufstätige Elternteile
  • Berufstätigkeit beider Elternteile
  • Teilnahme an Ausbildung, Studium oder Weiterbildung
  • Härtefälle (werden individuell bewertet und können zu Einzelfallentscheidungen führen)

 

Geschwisterbonus: Geschwisterkinder erhalten einen Bonus von 3 Monaten und werden entsprechend priorisiert. Der Geschwisterbonus ist jedoch keine Garantie für einen Platz. 

 

Vergaberichtlinien für Kinder ab drei Jahren

Aufnahmekriterien für Kinder von 3 bis 6 Jahren:

Im Kindergarten können, je nach freier Kapazität, Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt aufgenommen werden. Bei der Platzvergabe werden die folgenden Kriterien berücksichtigt:

Für Halbtagesplätze gilt:

  • Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, entscheidet das Geburtsdatum über die Aufnahmereihenfolge
  • Vorrang haben Kinder, die bereits aus der eigenen Krippe kommen
  • Geschwisterkinder, die bereits in der Einrichtung sind (siehe Geschwisterbonus)
  • Alleinstehende berufstätige Elternteile
  • Härtefälle (werden individuell bewertet und können zu Einzelfallentscheidungen führen)

 

Für den Ganztagesplatz gelten folgende Aufnahmevoraussetzungen:

  • Alleinstehende berufstätige Elternteile
  • Berufstätigkeit beider Elternteile
  • Teilnahme an Ausbildung, Studium oder Weiterbildung
  • Härtefälle (werden individuell bewertet und können zu Einzelfallentscheidungen führen)

 

Geschwisterbonus: Geschwisterkinder erhalten einen Bonus von 3 Monaten und werden entsprechend priorisiert. Der Geschwisterbonus ist jedoch keine Garantie für einen Platz. Das Kriterium des Geburtsdatums der Kinder hat Vorrang in der Platzvergabe.

Änderungen Vormerkung und Wechselwünsche
Änderungen Vormerkung

Jedes Kind kann nur einmal vorgemerkt werden und im System erfasst werden. Bitte nehmen Sie bei Änderungen Ihre Betreuungswünsche keine erneute Online-Vormerkung vor. Sollten Sie Änderungswünsche zu Ihrer Vormerkung haben, senden Sie diese bitte an kinderbetreuung@ostfildern.de.

Wechselwünsche

Bitte senden Sie Ihre Wechselwünsche an kinderbetreuung@ostfildern.de und informieren Sie parallel dazu die Leitung der bisherigen Einrichtung.

Gründe für einen Wechsel könnten sein:

  • der Umzug in einen anderen Stadtteil
  • geänderte Betreuungszeiten oder Betreuungsumfang
  • sonstige Gründe

 

Ihre Wechselanfragen werden in den kommenden Platzvergaberunden berücksichtigt. Beachten Sie jedoch, dass Kinder, die noch keinen Betreuungsplatz erhalten haben, Vorrang bei der Platzvergabe haben.

Sofern ein Betreuungsplatz für Ihr Kind gefunden wird, erhalten Sie ein schriftliches Platzangebot aus der entsprechenden Einrichtung.

 
Änderung Betreuungszeit- nach Aufnahme

Bei Änderungswünschen der Betreuungszeit wenden Sie sich bitte direkt an die Einrichtungsleitung. Der neue Betreuungsumfang wird der Verwaltung von der Einrichtung mitgeteilt. Daraufhin werden Ihre Gebühren angepasst.

Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz

Seit dem 1. August 2013 gilt ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr.
Der Rechtsanspruch bezieht sich nicht auf eine bestimmte Einrichtung und kann bei Kindern unter drei Jahren auch durch einen Platz in der Kindertagespflege erfüllt werden.


 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.   Kontaktformular

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