Stecker-Solargeräte

Bei Stecker-Solargeräten handelt es sich um Mini-Solaranlagen mit einer Leistung bis maximal 600 Watt Peak, die üblicherweise am Balkon, auf der Terrasse oder dem Garagendach angebracht werden. Andere geläufige Begriffe für Stecker-Solargeräte sind Balkonkraftwerke, Balkonmodule, Mini-Solaranlagen oder Plug & Play-Solaranlagen. Der regenerativ erzeugte Strom wird über eine Steckdose direkt   rt wird. Auf diese Weise ist es nicht nur Hauseigentümern, sondern auch Mietern oder Wohnungseigentümern in Mehrfamilienhäusern möglich, eigenen Solarstrom zu produzieren und einen wichtigen Beitrag zur Energiewende vor Ort und somit zum Klimaschutz zu leisten. Im Gegensatz zu Photovoltaikanlagen auf dem Dach können die kleineren Stecker-Solargeräte von Privatpersonen selbst angebracht, angeschlossen und direkt genutzt werden.


Förderprogramm der Stadt Ostfildern

Seit April 2023 unterhält die Stadt Ostfildern ein kommunales Förderprogramm und bezuschusst Haushalte beim Kauf und der Installation von Stecker-Solargeräten. Im Jahr 2023 haben insgesamt knapp 170 Haushalte in Ostfildern den Zuschuss erhalten. Auch in diesem Jahr geht das Förderprogramm weiter: Aktuell können wieder Förderanträge eingereicht werden.  

Die Stecker-Solargeräte werden mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der Anschaffungs- und Installationskosten (Bruttokosten) gefördert, bis zu einem Maximalbetrag von 200 Euro. Es ist zu beachten, dass die Geräte erst nach der Antragstellung gekauft werden dürfen. Das ausgefüllte Antragsformular bitte per Mail beim Klimaschutzmanagement der Stadt Ostfildern einreichen (d.weisbarth@ostfildern.de). Sollten die technischen Voraussetzungen nicht vorhanden sein, kann der Antrag in Papierform zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Ruit ausgefüllt und abgegeben werden.

Sobald das zur Verfügung stehende Förderbudget ausgeschöpft ist, besteht kein Rechtsanspruch auf eine weitere Förderung durch die Stadt Ostfildern. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen, dem Antragsverfahren und den einzureichenden Nachweisunterlagen sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.

Die Unterlagen zum Förderprogramm können Sie hier herunterladen:


Förderung von einkommensschwachen Haushalten

Im Jahr 2024 ist ein Teil des Förderbudgets speziell für Haushalte mit geringem Einkommen vorgesehen. Demnach werden Wohngeldempfängerinnen und -empfänger mit einem höheren Zuschuss bei der Anschaffung des Stecker-Solargeräts unterstützt. Über den Sozialen Dienst der Verwaltung werden die wohngeldberechtigten Haushalte in Ostfildern mit einem Anschreiben gezielt auf das Angebot aufmerksam gemacht. Bei Fragen zur Förderung von einkommensschwachen Haushalten können Sie sich gerne an das städtische Klimaschutzmanagement wenden.


Häufige Fragen zu Stecker-Solargeräten

Wie funktionieren Stecker-Solargeräte genau?

Stecker-Solargeräte funktionieren wie jede PV-Anlage. Trifft Sonnenlicht auf die Solarzellen des Moduls, entsteht Gleichstrom. Dieser wird vom Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt. Den erzeugten Strom speisen Stecker-Solargeräte direkt in den Endstromkreis einer Haus- oder Wohnungsinstallation ein und nicht wie herkömmliche PV-Anlagen ins öffentliche Stromnetz oder einen Hausanschlusskasten. Der selbst erzeugte Strom wird direkt im Endstromkreis für die angeschlossenen Haushaltsgeräte verwendet. Grundsätzlich darf nur ein Stecker-Solargerät pro Haushalt angeschlossen werden.

Stecker-Solargeräte sind in der Regel als anschlussfertiges Set erhältlich und bestehen aus den Solarmodulen (meist ein bis zwei Module), dem Wechselrichter, einer Verkabelung mit Stecker sowie einer Befestigung, z.B. fürs Balkongeländer. Das Gerät darf eine Leistung von 600 Watt Peak nicht überschreiten (Anschlussleistung des Wechselrichters). Hat die Anlage eine höhere Leistung, sorgt der Wechselrichter dafür, dass die rechtlich vorgegebene maximale Leistung nicht überschritten wird. Die Leistungsgrenze soll nach dem Solarpaket I der Bundesregierung von 600 auf 800 Watt Peak angehoben werden. Der Beschluss des Solarpakets durch den Bundestag steht jedoch noch aus und die Elektronormen müssen ebenfalls dementsprechend angepasst werden.

Standard-Solarmodule sind etwa 1 Meter mal 1,7 Meter groß, wiegen gut 20 Kilogramm und liefern typischerweise eine Nennleistung von 350 bis 420 Watt. Daneben werden auch Solarmodule ohne Glasfront oder kleinformatigere Solarmodule angeboten, die sich für eine einfachere Montage, beispielsweise am Balkon, besonders gut eignen.

Lohnt sich ein Stecker-Solargerät für mich?

Der Ertrag des Stecker-Solargeräts und somit seine Wirtschaftlichkeit sind abhängig von den Anschaffungskosten, den Stromkosten und der Ausrichtung des Moduls und der Verschattung durch umliegende Gebäude oder Bäume. Optimal ist die senkrechte Montage an der Außenseite einer Balkonbrüstung, die verschattungsfrei nach Südwest bis Südost ausgerichtet ist. Dadurch werden im Sommer die nicht nutzbaren Erzeugungsspitzen reduziert und dafür die nutzbaren Erträge im Winterhalbjahr erhöht. In diesem Optimalfall erzeugt ein Standardmodul mit 380 Watt Leistung etwa 280 Kilowattstunden Strom pro Jahr, was etwa dem jährlichen Verbrauch eines Kühlschranks und einer Waschmaschine in einem Haushalt mit zwei Personen entspricht. Wird der erzeugte Strom im Haushalt verbraucht, wird die Stromrechnung entsprechend reduziert.

Für Ihren individuellen Fall können Sie die Wirtschaftlichkeit des Stecker-Solargeräts mit dem Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin abschätzen.

Was muss ich als Mieter oder Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus beachten?

Mit einem Stecker-Solargerät ist es auch für Mieter und Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) möglich, eigenen Solarstrom zu produzieren. Jedoch sollten Sie dafür die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft einholen. Die Zustimmung ist auch Voraussetzung für die Förderung des Stecker-Solargeräts durch die Stadt Ostfildern und muss als Nachweis eingereicht werden.

Im Jahr 2020 wurde das Wohnungseigentumsgesetz geändert. In Eigentümergemeinschaften ist seither keine Einstimmigkeit mehr nötig, es reicht eine einfache Mehrheit.

Am 13. September 2023 hat das Bundeskabinett eine Gesetzesvorlage des Bundesjustizministeriums verabschiedet. Demnach soll der Einsatz eines Stecker-Solargeräts für Mieter und WEG-Bewohner zukünftig vereinfacht werden. Allerdings stehen die Beratung und der Beschluss des Gesetzes durch den Bundestag noch aus.

Wo kann ich das Stecker-Solargerät kaufen und was muss ich beim Kauf beachten?

Die Stecker-Solargeräte können im lokalen Photovoltaik-Fachhandel, mittlerweile aber auch bei Supermarktketten und in Baumärkten gekauft werden. Die meisten Angebote gibt es jedoch im spezialisierten Onlinehandel. Übersichten und Produktvergleiche gibt es hier:

 

Generell ist es empfehlenswert, nur Stecker-Solargeräte zu kaufen, die alle erforderlichen Komponenten enthalten. Dabei sind außerdem folgende Punkte zu beachten:

  • Stellen Sie sicher, dass die Anlage eine CE-Zertifizierung aufweist.
  • Der Wechselrichter muss eine Konformitätserklärung gemäß VDE AR 4105 enthalten, weil er sonst nicht am Stromnetz betrieben werden darf.
  • Empfehlenswert ist außerdem die Einhaltung des Sicherheitsstandard der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS 0001:2023-01).

Was muss ich bei der Montage des Stecker-Solargeräts beachten?

Seit einigen Jahren ist für die Installation des Stecker-Solargeräts keine Elektrofachkraft mehr nötig. Nach VDE-Norm 0100-551-1 dürfen auch Laien Stecker-Solargeräte an das eigene Wohnungsnetz anschließen. Jedoch sind bei der Installation die gesetzlichen Vorgaben und der aktuelle Stand der Technik einzuhalten. Der Anlagenbetreiber ist für die Sicherheit des Stecker-Solargeräts verantwortlich. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie sich hierzu mit Ihrer Elektrofachkraft ab. Diese überprüft, ob eine spezielle Energiesteckdose notwendig ist.

Die Installation eines Zwei-Richtungszählers ist seit Mitte 2022 für den Betrieb eines Stecker-Solargeräts nicht mehr erforderlich. Ihr aktueller Zähler wird, wenn der turnusmäßige Zählertausch ansteht, durch einen Zwei-Richtungszähler ersetzt (siehe auch Messstellenbetriebsgesetz).

Bei der Montage eines Stecker-Solargeräts sind außerdem einige planungs- und bauordnungsrechtliche Belange zu beachten. Dafür hat die Stadt Ostfildern ein Merkblatt erstellt:

Merkblatt zur Montage eines Stecker-Solargeräts (PDF/566.94 kB)

Wo muss ich ein Stecker-Solargerät anmelden?

Seit dem 17. August 2023 entfällt die Anmeldung des Stecker-Solargeräts beim Stromnetzbetreiber Netze-BW. Die Geräte müssen nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet, ohne Anmeldung droht ein Bußgeld.

Nach dem Solarpaket I der Bundesregierung soll das Anmeldeverfahren für Stecker-Solargeräte im Marktstammdatenregister vereinfacht werden. Der Beschluss des Solarpakets durch den Bundestag steht jedoch noch aus.

Wo finde ich weitere Informationen oder Beratungsangebote?

Weiterführende Informationen und Beratung zu Stecker-Solargeräten erhalten sie hier: