Der Tod einer in Ostfildern verstorbenen Person muss umgehend, in der Regel durch einen Bestatter, das Krankenhaus oder des Pflegeheimes, dem Standesamt angezeigt werden. Bestattungsunternehmen  sind hierbei gerne behilflich - ggf. wird dabei auch der Bestattungs-/Trauerfeiertermin festgelegt.

Friedhof Nellingen (Hofäcker), Eugen-Schumacher Straße 1

Friedhof Parksiedlung (Weiler Park), Parkstraße 61

Friedhof Ruit, Plochinger Straße 6

Friedhof Kemnat, Hauptstraße 22

Friedhof Scharnhausen, Nürtinger Straße 17

Einwilligung  zur Veröffentlichung von Personenstandsdaten

Die Stadt Ostfildern darf Sterbefälle  in der Stadtrundschau veröffentlichen. Dazu ist aufgrund der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die schriftliche Einwilligung der Hinterbliebenen notwendig. Wird die schriftliche Einwilligung nicht erteilt, werden die jeweiligen Personenstandsdaten nicht veröffentlicht. Daraus entstehen keine Nachteile. Eine Weitergabe der Daten an andere Stellen erfolgt nicht.

Die Einwilligung kann beim Servicecenter der Stadt Ostfildern, Gerhard-Koch-Straße 1, widerrufen werden, sofern die Veröffentlichung noch nicht in die Wege geleitet wurde.

Sollten eine Veröffentlichung gewünscht werden, muss das entsprechende Formular (siehe unten) ausgefüllt und unterschrieben an das Servicecenter geschickt werden.

Der Nussbaum Medien Verlag sowie die Stadt Ostfildern veröffentlichen die Stadtrundschau mit persönlichen Daten auch im Internet.

Weitere Informationen

Checkliste zum Thema Bestattung (pdf / 22 kb)


Öffnungszeiten

Mo - Fr 8 - 12 Uhr
Mo, Mi, Do 14 - 16 Uhr
Di 14 - 18 Uhr

Ansprechpartner

Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch (unter www.ostfildern.de/terminvergabe), telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.