Feiertagsrecht
Wichtiger Hinweis
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich.
An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, verboten, soweit in gesetzlichen Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. Ausnahmen kann der Bereicht Recht der Stadt Ostfildern bestimmen.
Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) (landesrecht-bw.de)
Ansprechpartner
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Bereich Recht
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Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
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Tel.: 0711 3404-251
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E-Mail: t.knittel@ostfildern.de
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Erreichbarkeit: nach Vereinbarung