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Frank Niethammer


Mitglied seit: 03.08.2015
Wohnort: Ostfildern Nellingen


geschrieben: 06.08.2020 16:05 Uhr
Betreff: Verkehrsführung wegen Sperrung der Körschtalbrücke


„Transparentes und verständliches Handeln ist für uns selbstverständlich"
Offensichtlich muss dieser Leitspruch der Gemeinde noch einigen Mitarbeitern näher erläutert werden.
Mit Erstaunen habe ich heute festgestellt, dass die Ordnungshüter in unserer Gemeinde durchaus fleißig an der Lösung der Verkehrsprobleme in der Neuhauserstrasse arbeiten.
Im Bereich Neuhauserstrasse 59 bis 55 wurden an den geparkten Fahrzeugen durch die Ordnungsbehörde Zettel mit der Vorankündigung eines Bußgeldbescheides wegen Falschparken angebracht.
Leider wurde übersehen, dass das Verkehrszeichen für Eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286) am Ortsschild aufgestellt ist, und somit das Verbot nur vor den Häusern Neuhauserstrasse 67 bis 63 gilt. Im Bereich der Häuser 59 bis 55 ist das eingeschränkte Halteverbot durch die Einmündung der Verlängerung der Wettenhartstrasse aufgehoben.
Bisher hat die Ordnungsbehörde offensichtlich noch nichts gegen den durchfahrenden LKW Verkehr unternommen, aber dafür ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge mit der Androhung von Bußgeldbescheiden dekoriert.
Erfreulich ist, dass es ein Lebenszeichen unserer Ordnungshüter gibt, welche sich in der letzten Zeit in der Neuhauserstrasse nicht haben blicken lassen. Schade nur, dass auch diese Aktion komplett in die falsche Richtung läuft.
Vielleicht sollte sich die Gemeindeverwaltung Gedanken über einen neuen Leitspruch machen, der leichter zu erfüllen ist.
Mein Vorschlag: „Gut gemeint ist selten gut gemacht“



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