Beschleunigtes Fachkräfteverfahren durchführen

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach Paragraf 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zum 1. März 2020 in Kraft getreten. Es dient durch verkürzte Bearbeitungsfristen der beschleunigten Einreise von qualifizierten Fachkräften.

Die Ausländerbehörde agiert hierbei als Verfahrensvermittlerin zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Stellen (Anerkennungsstelle, Bundesagentur für Arbeit, Auswärtiges Amt, und so weiter).


Ansprechpartner

Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch (unter www.ostfildern.de/terminvergabe), telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.

Voraussetzungen

Damit Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren durchführen können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Drittstaatsangehöriger
  • Gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland
  • Privilegierter Einreisezweck (Ausbildung, Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, qualifizierte Beschäftigung nach Abschluss einer beruflichen oder akademischen Ausbildung, Beschäftigung einer hochqualifizierten Fachkraft, Forschung oder sonstige qualifizierte Beschäftigung)
  • Konkretes Arbeitsplatzangebot
  • Keine Ausschlussgründe: Einreise- und Aufenthaltsverbot, Ausschreibung zur Fahndung / Festnahme

Kosten

Für die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens wird eine Bearbeitungsgebühr von 411 Euro erhoben. Eventuelle Gebühren sonstiger beteiligter Stellen (Anerkennungsstelle und so weiter) sind nicht enthalten.