Wichtiger Hinweis

Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Wählen Sie bitte über die elektronische Terminvereinbarung Ihren Wunschtermin aus. Sollten Sie keinen Internetzugang haben, können Sie dies gerne über die unten angegebene Telefonnummer tun.


Fischereischein

Wer die Fischerei ausübt, muss im Besitz eines gültigen Fischereischeines sein und diesen beim Fischen mit sich führen. Der Fischereischein wird im Regelfall auf Lebenszeit ausgestellt. Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang und die bestandene Sachkundeprüfung. Der Vorbereitungslehrgang wird von den örtlichen Fischereivereinen angeboten.

 

Benötigte Unterlagen

Erstantrag:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 Passbild neuerer Zeit
  • Sachkundenachweis

 

Erstantrag Jugendfischereischein:

  • 1 Passbild und die Unterschriften der Sorgeberechtigten

 

Verlängerung:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 Passbild neuerer Zeit für Neuausstellung, da sich die Schonzeiten geändert haben

Kosten

Kartenzahlung erwünscht (Girocard, VISA, Debitkarte, Mastercard)

Der Fischereischein auf Lebenszeit kostet:

Auf 10 Jahre: 120 Euro zuzüglich 28 Euro Verwaltungsgebühr: Gesamtbetrag: 148 Euro

Auf 5 Jahre: 60 Euro zuzüglich 28 Euro Verwaltungsgebühr: Gesamtbetrag: 88 Euro

Auf 1 Jahr: 12 Euro zuzüglich 28 Euro Verwaltungsgebühr: Gesamtbetrag: 40,- Euro

Die Fischereiabgabe von 8/Jahr ist in den Gebühren enthalten

Der Jugendfischereischein und die Ersatzausstellung bei Verlust kostet 28 Euro


Weitere Informationen

Für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren kann ein Jugendfischereischein erteilt werden. Dieser berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Fischereischeinbesitzers. Ein Sachkundenachweis ist nicht erforderlich.

Ab dem 16. Lebensjahr müssen Jugendliche die Fischerprüfung ablegen.

Geht ein von der Stadt Ostfildern ausgestellter Fischerschein verloren, kann ein Ersatzfischerschein lediglich mit der Gültigkeit des verlorenen Fischerscheins erstellt werden.

Die Sachkundeprüfung erfolgt jeweils im November. Nähere Informationen speziell zum Vorbereitungslehrgang erhalten Sie beim Fischereiverein Esslingen  oder beim Landratsamt Esslingen, Stichwort Fischerei und beim Württembergischen Anglervereins e.V.

 

Formular/Antrag

Fischereischein beantragen über service-bw


Ansprechpartner

Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch, telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.

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