Fischereischein
Wichtiger Hinweis
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Wählen Sie bitte über die elektronische Terminvereinbarung Ihren Wunschtermin aus. Sollten Sie keinen Internetzugang haben, können Sie dies gerne über die unten angegebene Telefonnummer tun.
Fischerschein
Wer die Fischerei ausübt, muss im Besitz eines gültigen Fischereischeines sein und diesen beim Fischen mit sich führen. Der Fischereischein wird im Regelfall auf Lebenszeit ausgestellt. Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang und die bestandene Sachkundeprüfung. Der Vorbereitungslehrgang wird von den örtlichen Fischereivereinen angeboten.
Benötigte Unterlagen |
|
Für den Erstantrag benötigen Sie: | Für die Verlängerung benötigen Sie: |
Für den Erstantrag Jugendfischereischein:
|
|
Kosten
EC-Zahlung ist gewünscht.
Der Fischereischein auf Lebenszeit kostet:
- für 10 Jahre 108,00 Euro
- für 5 Jahre 68,00 Euro
- für 1 Jahr 36,00 Euro
Die Fischereiabgabe von 8/Jahr ist in den Gebühren enthalten
Der Jugendfischereischein und die Ersatzausstellung bei Verlust kostet 28,00 Euro
Weitere Informationen
Für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren kann ein Jugendfischereischein erteilt werden. Dieser berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Fischereischeinbesitzers. Ein Sachkundenachweis ist nicht erforderlich.
Ab dem 16. Lebensjahr müssen Jugendliche die Fischerprüfung ablegen.
Geht ein von der Stadt Ostfildern ausgestellter Fischerschein verloren, kann ein Ersatzfischerschein lediglich mit der Gültigkeit des verlorenen Fischerscheins erstellt werden.
Die Sachkundeprüfung erfolgt jeweils im November. Nähere Informationen speziell zum Vorbereitungslehrgang erhalten Sie beim Fischereiverein Esslingen oder beim Landratsamt Esslingen, Stichwort Fischerei und beim Württembergischen Anglervereins e.V.
Formular/Antrag
Fischereischein beantragen über service-bw
Ansprechpartner
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch (unter www.ostfildern.de/terminvergabe), telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.
-
Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
-
Tel.: 0711 3404-118
-
E-Mail: servicecenter@ostfildern.de
-
Erreichbarkeit: Montag 8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr,
Dienstag 8 - 12, 14 - 18 Uhr,
Mittwoch 8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 12, 14 - 16 Uhr,
Freitag 8 - 12 Uhr,
Samstag 9 - 12 Uhr