Abmeldung
Abmeldung
Wer seine Wohnung in Ostfildern aufgibt und ins Ausland zieht, oder aus einer bereits bestehenden Nebenwohnung auszieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug persönlich bei der Meldebehörde der Hauptwohnung abmelden.
Führt die Gemeinde das Melderegister elektronisch, müssen Sie den Meldeschein nicht ausfüllen. Erscheinen Sie persönlich bei der Meldebehörde, bestätigen Sie dort auf einem Ausdruck die Richtigkeit Ihrer Daten durch Ihre Unterschrift.
Der Auszug braucht vom Wohnungsgeber nicht bestätigt werden.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Reisepass oder Nationalpass von jeder abzumeldenden Person im Original.
- Abmeldung ins Ausland
Weitere Informationen
Zum Nachweis Ihrer Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
In Ausnahmefällen kann die Abmeldung von einem Bevollmächtigten abgegeben werden, wenn der Meldeschein vollständig ausgefüllt und vom Meldepflichtigen selbst unterschrieben ist.
Hier finden Sie eine Checkliste, die Ihnen Ihren Umzug erleichtert.
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Wählen Sie bitte über die elektronische Terminvereinbarung Ihren Wunschtermin aus. Sollten Sie keinen Internetzugang haben, können Sie dies gerne über die unten angegebene Telefonnummer tun.
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Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
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Tel.: 0711 3404-118
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E-Mail: servicecenter@ostfildern.de
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Erreichbarkeit: Montag 8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr,
Dienstag 8 - 12, 14 - 18 Uhr,
Mittwoch 8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 12, 14 - 16 Uhr,
Freitag 8 - 12 Uhr,
Samstag 9 - 12 Uhr