Hilfe zur Pflege
Die Hilfe zur Pflege ist eine finanzielle Leistung nach dem Bundessozialhilfegesetz, die den notwendigen Pflegebedarf abdeckt, soweit Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen. Die Leistung ist einkommensabhängig, Einkünfte und Vermögen sind anspruchsmindernd zu berücksichtigen. Die Unterstützung kann sowohl bei ambulanter, häuslicher Pflege, wie auch bei stationärer Pflege in einem Heim in Anspruch genommen werden.
Benötigte Unterlagen
Folgende Nachweise sind vom Hilfesuchenden und seinem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner vorzulegen:
- Nachweise über Einkommen wie Renten, Unterhaltsleistungen, Krankengeld, Zinsen usw.
- Girokontoauszüge der letzten 3 Monate
- Mietvertrag mit der aktuellen Kaltmiete und den Nebenkosten
- Nachweise über Sparbücher, Aktien usw.
- Lebensversicherungen
- Grundbuchauszug und Verkehrswert von Grundstücken und Immobilien
- Adressen unterhaltspflichtiger Kinder.
Desweiteren werden benötigt:
- Sozialhilfeantrag
- Pflegeeinstufung der Pflegekasse
- Generalvollmacht bzw. Betreuernachweis, soweit der Hilfesuchende sich nicht mehr selbst vetreten kann
Ansprechpartner
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Sachgebietsleitung Beratungsstelle, Pflegestützpunkt und Wohnen für Ältere
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Dienststelle: Bonhoefferstraße 4, Nachbarschaftshaus, Scharnhauser Park
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Tel.: 0711 44009733
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E-Mail: s.steimle@ostfildern.de
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Erreichbarkeit: Mo - Do, Termine nach Vereinbarung