Die Hebesätze betragen:

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) sowie für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) 425 v. H.

Grundsteuerreform und -erklärung

Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sowie von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, finden diese gebündelt auf der Seite Grundsteuerreform.


Ansprechpartnerin

Weitere Informationen/Formulare

Merkblatt zur Datenschutz-Grundverordnung (pdf / 98 kb)
Antrag auf Jahreszahlung der Grundsteuer (Weiterleitung zu service-bw; Link öffnet neues Fenster)