Waisenrente
Nach dem Tode einer versicherten Person erhalten deren Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, unter bestimmten Umständen bis zum 27. Lebensjahr, Waisenrente.
Für den Rentenbezug müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, detaillierte Auskünfte erteilt der Bürgerservice, Rentenangelegenheiten. Hier erhalten Sie auch Unterstützung bei der Beantragung Ihrer Waisenrente.
Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung einer Waisenrente werden in der Regel benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Sterbeurkunde
- Geburtsurkunden der Waisen (Familienstammbuch)
- Versicherungsverlauf oder Rentenbescheid des Verstorbenen
- Ausbildungsnachweise über die Schul- und Berufsausbildung des Verstorbenen und der Waisen über dem 18. Lebensjahr
- Versicherungsnummer der Waisen
- Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen)
- Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab dem 1.1.1992
- IBAN-Nummer
- Steuer-ID-Nummer
Je nach Einzelfall werden weitere Unterlagen benötigt.
Weitere Informationen
Die Rechtsgrundlagen für den Rentenbezug finden Sie im SGB VI; §§ 48 ff und im SGB IV; § 93 in Verbindung mit der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 27.8.1991.
Ansprechpartnerinnen
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch (unter www.ostfildern.de/terminvergabe), telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.
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Rentenangelegenheiten
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Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
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Tel.: 0711 3404-129
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E-Mail: rente@ostfildern.de
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Erreichbarkeit: nach Vereinbarung
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Rentenangelegenheiten
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Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
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Tel.: 0711 3404-128
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E-Mail: rente@ostfildern.de
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Erreichbarkeit: nach Vereinbarung