Wichtiger Hinweis

Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Sie können dies gerne über unser Terminanfrageformular beantragen oder über die unten angegebene Telefonnummer vereinbaren.


Wohnberechtigungsschein

Wohnungssuchende mit geringem Einkommen erhalten auf Antrag einen Wohnberechtigungsschein. Diese Bescheinigung berechtigt zum Bezug einer Wohnung, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde (Sozialwohnung). Die Wohnungssuche obliegt dem Antragsteller.

Benötigte Unterlagen

          Hinweise zum Antrag auf Wohnberechtigungsschein

Nach telefonischer Meldung, senden wir Ihnen die Unterlagen auch gerne zu.


Ansprechpartner

Bitte wenden Sie sich telefonisch an