Wohnberechtigungsschein
Wichtiger Hinweis
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Sie können dies gerne über unser Terminanfrageformular beantragen oder über die unten angegebene Telefonnummer vereinbaren.
Wohnberechtigungsschein
Wohnungssuchende mit geringem Einkommen erhalten auf Antrag einen Wohnberechtigungsschein. Diese Bescheinigung berechtigt zum Bezug einer Wohnung, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde (Sozialwohnung). Die Wohnungssuche obliegt dem Antragsteller.
Benötigte Unterlagen
- Formantrag über service-bw
Hinweise zum Antrag auf Wohnberechtigungsschein
Nach telefonischer Meldung, senden wir Ihnen die Unterlagen auch gerne zu.
Ansprechpartner
Bitte wenden Sie sich telefonisch an
-
Wohngeldstelle
-
Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
-
Tel.: 0711 3404-119
-
E-Mail: wohngeld@ostfildern.de
-
Erreichbarkeit: nach Vereinbarung