Der Haushaltsplan ist Grundlage für das Wirtschaften der Stadt und wird vom Gemeinderat verabschiedet. Er beinhaltet die eingehenden Erträge und Einzahlungen sowie die zu leistenden Aufwendungen und Auszahlungen für ein Jahr.

Die Struktur des Haushaltsplans entspricht dem organisatorischen Aufbau der Stadtverwaltung in Fachbereiche und weitere zentrale Einrichtungen. Diese verfügen jeweils über ein Budget in Form von so genannten Teilhaushalten. Innerhalb dieser Teilhaushalte erfolgt die Darstellung von Leistungen der Verwaltung durch Produkte.

Der Haushalt wird nach den Vorgaben des Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR), auch Doppik (doppelte Buchführung in Konten) genannt, aufgestellt. Laufende Geschäftsvorfälle werden im Ergebnishaushalt mit Erträgen wie Steuern, Gebühren, Zuschüsse und Aufwendungen (Personalkosten, Sachkosten) festgehalten und münden in ein ordentliches Ergebnis, das dem Gewinn oder Verlust entspricht. Ein- und Auszahlungen, Investitionen (zum Beispiel Baumaßnahmen, Kauf von Fahrzeugen und Grundstücken) und Darlehen zur Finanzierung der Investitionen werden im Finanzhaushalt geplant. Der Finanzhaushalt gibt Aufschluss über die Entwicklung der Liquidität der Stadt.

Zu dem Ergebnis- und Finanzhaushalt wird eine Bilanz geführt. Dies ist eine vollständige Aufstellung über die Herkunft und die Verwendung des Kapitals der Kommune und entspricht der Bilanz eines Unternehmens.

Neben dem Haushaltsplan der Stadt werden auch die Wirtschaftspläne des Eigenbetriebs Stadtwerke und der Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft sowie die mittelfristige Finanzplanung mit dem Investitionsprogramm dargestellt.

Der Haushalt für das Jahr 2024 wurde von der Verwaltung am 4. Oktober 2023 im Gemeinderat eingebracht und wurde in der Gemeinderatssitzung am 6. Dezember 2023 verabschiedet.

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