Autor Nachricht

Michael Werner


Mitglied seit: 24.03.2015
Wohnort: Parksiedlung


geschrieben: 07.12.2020 22:06 Uhr
Betreff: Parken im Keuzungsbereich


Nachdem am Wochende wieder ein besonders gefährdend abgestelltes Fahrzeug nur mit einem Strafzettel bedacht wurde wollte ich die Frage an die Verwaltung stellen, warum insbesondere in diesem Fall nicht zum Mittel des Abschleppens gegriffen wurde? Eine Sichtbehinderung im Einmündungsbereich lag in dem Fall deutlich vor. Allgemein ist Zuparken der Kreuzungsbereiche im Stadtgebiet derart häufig festzustellen, dass ich mir die Frage stelle, ob dieses Vergehen überhaupt ohne Anruf beim Ordnungsamt verfolgt wird?

Ich erinnere hier nur nochmal gerne an den "Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr":
"So stellt das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen im Bereich von bis zu fünf Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, [...] immer einen Verkehrsverstoß dar, der folglich grundsätzlich auch zu ahnden ist."

"Die Polizei- und Ordnungsbehörden werden aus generalpräventiven Gründen und wegen der negativen Vorbildwirkung, die vom Falschparken ausgeht, ausdrücklich ermuntert, vom Instrument des Abschleppens in geeigneten Fällen Gebrauch zu machen."

https://lnv-bw.de/wp-content/uploads/2020/06/vm-falschparker-erlass-11-05-2020.pdf




Moderator


Mitglied seit: 01.01.1970
Wohnort:


geschrieben: 11.12.2020 15:16 Uhr
Betreff: Re: Parken im Keuzungsbereich


Sehr geehrter Herr Werner,
die Kollegen vor Ort entscheiden in jedem Fall anhand der individuellen Gefahrensituation, welche Maßnahme getroffen werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Dominique Wehrle
Pressesprecher


Thomas Kiefer


Mitglied seit: 28.10.2020
Wohnort: Nellingen


geschrieben: 14.12.2020 10:23 Uhr
Betreff: Re: Parken im Keuzungsbereich


Hallo Herr Werner, ja inzwischen leider in manchen Bereichen eher der Normalzustand das direkt in der Kurve direkt geparkt wird, auch wenn 5m weiter direkt am Straßenrand geparkt werden kann. Der Übersichtlichkeit natürlich nicht förderlich so das man teilweise nur durch vorsichtiges reintasten in die nächste Straße kommt. Aber Herr Wehrle sagt es ja so schön: das wird individuell entschieden.
Bis es halt mal knallt. Ich durfte schon vor zwei Jahren zwei Radfahrer versorgen die sich genau in so einer zugeparkten Kreuzung frontal getroffen hatten. Der 3,5Tonner
hat einwandfrei als Sichtschutz funktioniert. Gottseidank nur leichte Verletzungen so das ich nur einen Passanten zum Arzt schicken musste.


Michael Werner


Mitglied seit: 24.03.2015
Wohnort: Parksiedlung


geschrieben: 15.12.2020 21:53 Uhr
Betreff: Re: Parken im Keuzungsbereich


Hallo Herr Kiefer,

ja das Parken im Kreuzungsbereich ist praktisch immer eine Gefährdung. Wenn Erwachsene über das Auto drübersehen, bitte auch nicht vergessen, dass es auch Kinder gibt die selbstständig am Straßenverkehr teilnehmen. Für die muss der Verkehr ausgelegt werden, nicht für Erwachsene, die beim Ordnungsamt arbeiten und da bestimmt trotzdem sicher rausfahren. oder über die Straße kommen können.



Antwort schreiben

Startseite Forum -> Verkehr -> Parken im Keuzungsbereich