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Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)

 

Neusetzung der PIN in der Personalausweisbehörde

Die Neusetzung der PIN können nur Sie persönlich vornehmen. Sie können sich dabei nicht vertreten lassen.

Für die Neusetzung der PIN wird Ihr Ausweis auf das Änderungsterminal gelegt. Nun können Sie eine neue 6stellige PIN vergeben.

Hinweis: Verwenden Sie bitte keine Zahlenfolgen, die auch auf Ihrem Personalausweis sichtbar enthalten sind (zum Beispiel Teile Ihres Geburtsdatums, die Zugangsnummer) oder einfach zu erratende Kombinationen (zum Beispiel „123456“). Prägen Sie sich Ihre PIN gut ein. Achten Sie darauf, dass die PIN nur Ihnen bekannt bleibt. Notieren Sie die PIN nicht auf dem Ausweis. Bewahren Sie PIN und PUK jederzeit an einem sicheren Ort auf. Teilen Sie Ihre PIN Dritten nie mit!

 

Benötigte Unterlagen

Personalausweis

 

Kosten

 Die Neusetzung der PIN im Servicecenter ist gebührenfrei.

 

Weitere Informationen

Personalausweisportal

 

Rechtsgrundlage

§ 13  Personalausweisgesetz (PAuswG) – Übermittlung Geheimnummer, Entsperrnummer und Sperrkennwort

§ 20  Personalausweisverordnung (PAuswV) – Neusetzung und Änderung der Geheimnummer

§ 2  Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)


Ansprechpartner

Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich und können elektronisch, telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden. Mittwochs von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 16 Uhr werden freie Sprechstunden angeboten.