Kinderbetreuung
Die Stadt Ostfildern sieht es als ihre Aufgabe an, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen und bietet vielfältige Betreuungsmöglichkeiten an. Stadt, Kirchen, Schulen und Vereine arbeiten in der Kinderbetreuung und Jugendarbeit eng zusammen.
Im Scharnhauser Park wird im Herbst 2013 eine neue Einrichtung mit dem Namen Seepferdchen für Kinder bis zu 3 Jahren eröffnet. Sie können Ihr Kind ab sofort in der neuen Einrichtung anmelden:
http://www.seepferdchen-kita.de/kinderkrippen/ostfildern/anmeldung/
Betreuungsangebote für Kinder von 6 Monaten bis 12 Jahren (inkl. Hort und Kernzeitenbetreuung) (pdf/163 kb)
Kinderbetreung in der Region
Dienststelle
Fachbereich 2, Soziale Lebenswelten
Altes Pfarrhaus
Nellingen
Klosterhof 4
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Mi, Do, Fr 8-12 Uhr
Mo, Mi, Do 14-16 Uhr
Di 14-18 Uhr
Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden
Kosten
Seit 1996 gelten für die städtischen und kirchlichen Einrichtungen in Ostfildern einkommensabhängige Betreuungsgebühren. Sie wurden vom Gemeinderat auf Empfehlung des Kindergartenausschusses beschlossen. Die Gebührenhöhe richtet sich zum einen nach dem Bruttoeinkommen, zum anderen nach der Anzahl aller Kinder (unter 25 Jahren) in der Familie, für die Anspruch auf Kindergeld besteht bzw. ein Freibetrag anerkannt wird. Ermäßigungen gegenüber der Grundstufe werden nur auf Antrag mit Einkommensnachweis gewährt. Private oder sonstige Einrichtungen haben andere Gebührensätze, die sie bitte direkt beim Träger erfragen sollten.
Ansprechpartner/innen
Karin Schmidt
Tel : 0711 3404-203
Fax : 0711 3404-9201
Email : k.schmidt@ostfildern.de
Zimmer : 8
Karin Kögler
Tel : 0711 3404-532
Fax : 0711 3404-9201
Email : k.koegler@ostfildern.de
Zimmer : 8
Weitere Informationen
Anmeldung: Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem dritten Lebensjahr macht eine zeitnahe und flexible Planung erforderlich. Dieses kann nur geleistet werden, wenn die Kindergärten möglichst ein Jahr vorher über den Zeitpunkt der gewünschten Inanspruchnahme eines Kindergartens informiert werden. Deshalb unsere Bitte: Melden Sie Ihre Kinder frühzeitig in Ihrem Wunschkindergarten an.
Formulare/Anträge
Antrag auf Ermäßigung der Gebühren (61 kb/pdf)
Benutzungsgebührensatzung zur Kinderbetreuung
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.
