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Die nächste Wahl der Kandidaten in Kommunalparlamente erfolgt am 9. Juni 2024: In Ostfildern findet an diesem Tag die Gemeinderatswahl, die Kreistagswahl und die Regionalwahl statt (Kommunalwahlen). Zusätzlich werden am 9. Juni 2024 auch die Mitglieder des Europaparlaments gewählt, so dass vier Wahlen gleichzeitig stattfinden.


Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen finden Sie unter:

https://www.kommunalwahl-bw.de/

https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/kommunalwahlen

Neu ist, dass auch das Wählbarkeitsalter auf 16 Jahre heruntergesetzt wurde und somit Personen gewählt werden können, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Damit ist 16 Jahre das Mindestalter für das aktive Wahlrecht (Wahlberechtigung) und das passive Wahlrecht (Wählbarkeit).

 

Gemeinderatswahl Ostfildern 

Der Gemeinderat in Ostfildern wird alle fünf Jahre gewählt. Die nächste Wahl ist am 9. Juni 2024. Bei der Wahl des Gemeinderats hat jeder Bürger so viele Stimmen, wie es Sitze zu verteilen gibt. In Ostfildern können Wähler 26 Stimmen vergeben. Üblicherweise treten mehrere Parteien oder Wählervereinigungen mit je einer Liste an.  Die Besonderheit bei der Wahl des Gemeinderats ist:  hier können Wählerinnen und Wähler kumulieren und panaschieren.

Kumulieren: Will man eine Kandidatin oder einen Kandidaten besonders unterstützen, kann man bis zu drei Stimmen geben. Dieses „Häufeln“ von Stimmen nennt man Kumulieren.

Panaschieren: Man kann auch Kandidatinnen und Kandidaten von unterschiedlichen Parteien oder Wählervereinigungen wählen. Das Mischen von Kandidierenden unterschiedlicher Listen bezeichnet man als Panaschieren.

Generell ist darauf zu achten, dass die Gesamtstimmenzahl von 26 nicht überschritten wird – sonst ist der Stimmzettel komplett ungültig.

 

Wichtige Termine vor dem Wahltermin 9. Juni 2024:

28. April 2024

Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten von Amts wegen

 Maßgeblich für die Zuordnung des Wahlorts ist, wo der Wahlberechtigte an diesem Tag mit Hauptwohnsitz gemeldet war. Verzieht er nach diesem Stichtag, kann er am Zuzugsort nur dann wählen, wenn er vorher einen Eintragungsantrag in der Zuzugsgemeinde gestellt hat.

19. Mai 2024

- Fristende für den Zugang bei der Gemeindebehörde von sämtlichen Eintragungsanträgen in das Wählerverzeichnis.

- Bis 19. Mai 2024 werden spätestens alle Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten (ins Wählerverzeichnis eingetragene Wähler) von der Gemeindebehörde versandt. Der Versand beginnt in Kalenderwoche 17. Bitte kümmern Sie sich im Zweifelsfall rechtzeitig um die Klärung, ob Sie für die gewünschte Wahlart wahlberechtigt sind und bei einem etwaigen Umzug, wo Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind.

 

Weitere Besonderheiten:

a) Stimmzettelvorabversand

Anders als bei den Parlamentswahlen werden bei den Kommunalwahlen jedem Wahlberechtigten die Stimmzettel vorab zugesandt. Sie erhalten deshalb in den Wochen vor dem Wahltermin vorab die Stimmzettel der Kommunalwahlen, für die Sie wahlberechtigt sind (maximal Stimmzettel für Gemeinderatswahl, Kreistagswahl und Regionalwahl). Dieser Stimmzettelvorabversand hat nichts mit Briefwahl zu tun, sondern ist das gesetzlich vorgeschriebene Prozedere, damit sich der Wähler vorab mit der Vielzahl der Stimmen, Kandidaten und Stimmzettel vertraut machen kann. Diese Stimmzettel bringen Sie dann zweckmäßigerweise mit Vorausfüllung ins Wahllokal mit, wobei es auch dort Kommunalwahlstimmzettel gibt. So ist ein schnelleres Durchlaufprozedere im Wahllokal bei vier gleichzeitig stattfindenden Wahlen gewährleistet.

b) Verschiedene Wahlrechtsvoraussetzungen Kommunalwahlen

Für das Wahlrecht gelten nicht bei allen drei Kommunalwahlen die gleichen Voraussetzungen. So dürfen z.B. bei der Gemeinderats- und Kreistagswahl Deutsche und Unionsbürger mit mindestens dreimonatigem Hauptwohnsitz im Wahlgebiet und den sonstigen Voraussetzungen ab 16 Jahren wählen. Bei der Regionalwahl ist dies für den Personenkreis der Unionsbürger nicht möglich, ansonsten gelten die o.g. Voraussetzungen.

c) Briefwahl

Ab Mitte Mai rechnen wir damit, dass alle Stimmzettel da sind und die Briefwahlunterlagen ausgestellt werden können. Bitte kümmern Sie sich auch hier rechtzeitig um den Antrag, wenn Sie am Wahltag abwesend ist. Der Briefwahlantrag kann auf Ihrer Wahlbenachrichtigung schriftlich in Papierform gestellt werden, die Ihnen zu einem Großteil im Laufe der KW 20 (13. bis 19. Mai 2024) zugeht. Zirka 4 Wochen vor der Wahl ist auf unserer Homepage auch ein Link freigeschaltet, mit dem Sie auf ein elektronisches Briefwahlantragsformular kommen und den Antrag online an das Wahlamt schicken können. Der Antrag funktioniert nur mit Angabe der Wählernummer und der Wahlbezirksnummer, wofür Sie die Wahlbenachrichtigung schon erhalten haben müssen, um diese zu ermitteln. Das heißt ab Zugang der Wahlbenachrichtigung kann auch bequem online die Briefwahl beantragt werden. In bestimmten Einzelfällen kann auch schon vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung mit einfachem schriftlichen Antrag an das Servicecenter die Briefwahl beantragt werden (zum Beispiel bei mehrmonatiger Abwesenheit im Ausland vor der Wahl). Die zentrale Kontaktmöglichkeit rund um die Briefwahl besteht unter der E-Mail-Adresse briefwahl@ostfildern.de Sobald alle Briefwahlunterlagen und Stimmzettel aus dem Druck kommen, werden die Anträge bearbeitet.

d) Urnenwahl am Wahltag

Die Abgabe der Kommunalwahlstimmzettel erfolgt in Urnenumschlägen, die jeweils farblich verschieden sind und zur Farbe der Stimmzettel passen. Umschlag und Stimmzettel für die Gemeinderatswahl sind rosa, für die Kreistagswahl sind sie grün und für die Regionalwahl orange.  Die Abgabe des Europawahlstimmzettels erfolgt gefaltet mit der Rückseite nach außen ohne Umschlag, wie Sie es von sonstigen Parlamentswahlen gewohnt sind.