Für sogenannte „Auslandsdeutsche“ erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis mangels Hauptwohnsitz in Deutschland nicht von Amts wegen. Vielmehr müssen sie einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, wenn sie für die Europawahl ihre Stimme abgeben wollen. Informationen sowie den Antrag für Deutsche im Ausland (Öffnet in einem neuen Tab) finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.
Im Regelfall ist die Gemeinde in der BRD für den Antrag zuständig, in der der Wahlberechtigte vor seinem Fortzug aus der BRD zuletzt gemeldet war.
Deutsche im Ausland schicken ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl per Post im Original an:
Stadt Ostfildern
Wahlamt
Gerhard-Koch-Straße 1
D-73760 Ostfildern
Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich. Der Antrag muss spätestens bis zum 19. Mai 2024 beim Wahlamt eingegangen sein.