Wohngeld

Seit Anfang Januar können mehr Menschen profitieren: Menschen mit geringerem Einkommen können als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten für selbstgenutztes Wohneigentum Wohngeld beantragen.

Dabei hat der Bund die Voraussetzungen mit dem Jahreswechsel reformiert, wodurch seit Anfang Januar ein deutlich größerer Personenkreis Wohngeld beziehen kann. Zudem wurde dauerhaft eine Heizkosten- und Klimakomponente eingeführt, so dass Berechtigte insgesamt höhere Zuschüsse erhalten. Ob ein Anspruch besteht, hängt vom Einkommen des jeweiligen Haushalts ab, wobei Kindergeld bei der Berechnung nicht berücksichtigt wird. In Ostfildern beträgt das zu berücksichtigende Höchsteinkommen nach der Anhebung zum Jahresbeginn beispielsweise für einen Ein- Personen-Haushalt monatlich 1.492 Euro nach Wohngeldgesetz – was vergleichbar mit dem Nettoeinkommen ist –, für einen Vier-Personen-Haushalt 3.385 Euro nach Wohngeldgesetz. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete beziehungsweise Belastung. Nach Angaben des Bundes erhöht sich der Zuschuss für Haushalte, die bereits vor der Reform Wohngeld erhalten haben, um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat, was etwa einer Verdopplung des bisherigen Betrags entspricht. Zudem rechnet der Bund aufgrund der Anhebung der Einkommensgrenzen mit einer Verdreifachung des Empfängerkreises. Wer unsicher ist, ob für den eigenen Haushalt Wohngeld beantragt werden kann, findet auf der städtischen Internetseite www.ostfildern.de/wohngeld weitere Informationen. Dort kann über einen Link zum Serviceportal Baden-Württemberg auch das Antragsformular heruntergeladen werden. Darüber hinaus informiert die Wohngeldstelle der Stadt Ostfildern.

Beratung

Eine erste Klärung des Anspruchs auf Wohngeld ist unter Telefon 0711 3404-119 möglich. Ein Beratungstermin kann ebenfalls über die Internetseite angefragt werden. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage kann es aktuell mitunter zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.  

26. Januar 2023



26.01.2023 14:59:52