Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 30.11.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:                           

§ 1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt im

Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 3.880.700 Euro,

dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 3.880.700 Euro,

dem veranschlagten ordentlichen Ergebnis von 0 Euro,

dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 Euro,

dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 Euro,

dem veranschlagten Sonderergebnis von 0 Euro,

dem veranschlagten Gesamtergebnis von 0 Euro,

im Finanzhaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 3.328.370 Euro,

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 3.328.370 Euro,

einem Zahlungsmittelüberschuss/- bedarf des Ergebnishaushalts von 0 Euro,

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 4.222.000 Euro,

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 4.222.000 Euro,

dem veranschlagten Finanzierungsmittelüberschuss/- bedarf aus Investitionstätigkeit von 0 Euro,

dem veranschlagten Finanzierungsmittelüberschuss/- bedarf von 0 Euro,

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 Euro,

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 Euro,

dem veranschlagten Finanzierungsmittelüberschuss/- bedarf aus Finanzierungstätigkeit von 0 Euro

und der veranschlagten Änderung des Finanzierungsmittelbestands von 0 Euro.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 Euro.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 1.500.000 Euro.

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 Euro.

 

§ 5

Die Vorauszahlungen auf die Verbandsumlagen werden festgesetzt im

1. Ergebnishaushalt (Betriebskostenumlage) auf 708.220 Euro,

2. Finanzhaushalt (Tilgungsumlage) auf 0 Euro,

3. Finanzhaushalt (Kapitalumlage) auf 1.844.200 Euro.

 

I. Satzungen, die trotz Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten gemäß § 4 Absatz 4 GemO ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ebenso, wenn der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf eines Jahres die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften schriftlich angezeigt worden sind.

II. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 14. Dezember 2023, AZ: RPS14-2207-40/4/57, die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung des Gymnasialen Schulverbands Ostfilder am 30. November 2023 (Niederschrift zu TOP 4 öffentlich) beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 28 Absatz 1 GKZ i.V.m. § 121 Absatz 2 GemO und § 18 GKZ i.V.m. § 81 Abs. 2 GemO bestätigt.

III. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2024 liegt in der Zeit von Montag, den 15. Januar 2024, bis Dienstag, den 23. Januar 2024 (je einschließlich) zur Einsichtnahme bei der Stadt Ostfildern, Zentrale Dienste/ Finanzen, im Gebäude Klosterhof 6 in Nellingen, 1. OG, Zimmer 2.3, während den üblichen Dienststunden öffentlich aus.