Beschluss des Gemeinderats am 6. Dezember 2023, Öffentliche Bekanntmachung am 7. März 2024, Inkrafttreten am 1. Januar 2024


Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024


Aufgrund von Paragraf 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 6. Dezember 2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

Paragraf 1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

im Gesamtergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 129.707.970 Euro,
dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 133.354.240 Euro,
dem veranschlagten ordentlichen Ergebnis von - 3.646.270 Euro,
dem veranschlagten Sonderergebnis von 450.000 Euro,
dem veranschlagten Gesamtergebnis von - 3.196.270 Euro,

im Gesamtfinanzhaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 129.104.470 Euro,
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 133.769.530 Euro,
dem Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts von - 4.665.060 Euro,
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 4.770.700 Euro,
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 18.692.130 Euro,
dem veranschlagten Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von - 13.921.430 Euro, dem veranschlagten Finanzierungsmittelbedarf von - 18.586.490 Euro,
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 11.000.000 Euro,
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 3.000.000 Euro,
dem veranschlagten Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit von 8.000.000 Euro
und der veranschlagten Änderung des Finanzierungsmittelbestands von - 10.586.490 Euro.

Paragraf 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 11.000.000 Euro.

Paragraf 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 25.022.000 Euro.

Paragraf 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 4.500.000 Euro.

Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) wurden in der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) durch den Gemeinderat mit Beschluss vom 21. Juli 2021 und mit Inkrafttreten am 1. Januar 2022 wie folgt festgesetzt:

  1. für die Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 425 v.H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 425 v.H.
    der Steuermessbeträge;
  2. für die Gewerbesteuer auf 400 v.H. der Steuermessbeträge.

 

I. Satzungen, die trotz Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten gemäß Paragraf 4 Absatz 4 GemO ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ebenso, wenn der Oberbürgermeister dem Beschluss nach Paragraf 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf eines Jahres die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften schriftlich oder elektronisch angezeigt worden sind.

II. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 26. Februar 2024, Aktenzeichen: RPS14-2241-2 / 43 / 197, die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Stadt Ostfildern am 6. Dezember 2023 (Niederschrift zu TOP 3) beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 gemäß Paragraf 121 Absatz 2 GemO in Verbindung mit Paragraf 81 Absatz 2 GemO bestätigt.

Der in Paragraf 2 der Haushaltssatzung auf 11.000.000 Euro festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde gemäß Paragraf 87 Abssatz 2 GemO genehmigt. Der in Paragraf 3 der Haushaltssatzung auf 25.022.000 Euro festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde gemäß Paragraf 86 Absatz 4 GemO in Höhe von 21.350.000 Euro genehmigt. Der Differenzbetrag bedarf keiner Genehmigung.

III. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2024 liegt in der Zeit von Montag, den 11. März 2024, bis Dienstag, den 19. März 2024, (je einschließlich) zur Einsichtnahme bei den Zentralen Diensten/Finanzen im Gebäude Klosterhof 6 in Nellingen, 1. OG, Zimmer 2.3, während den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.

 

Begriffserklärung: GemO ist die Abkürzung für Gemeindeordnung. In ihr werden das Wesen, die Verfassung und die Verwaltung der Gemeinden in Baden-Württemberg geregelt. Die Gemeindeordnung kann auf der Seite des Beteiligungsportals (Externer Link öffnet sich in neuem Fenster) nachgelesen werden.