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Ingo Maetz


Mitglied seit: 25.04.2014
Wohnort: Kemnat


geschrieben: 16.08.2018 12:33 Uhr
Betreff: Wasserentnahme öffentlicher Brunnen


Unser Wasser ist knapp und wird immer teurer. In Kemnat am Brunnen (Hauptstrasse/Heumadenerstrasse) wird oft von Bürgern Wasser entnommen, wahrscheinlich für ihren Garten. Ich habe mich geärgert - kürzlich parkte ein Auto auf dem Gehweg und hat mindestens 15 Fässer Wasser aus dem Brunnen geholt. Nun meine Frage: Ist es überhaupt erlaubt Wasser aus den öffentlichen Brunnen zu entnehmen und gibt es eine Begrenzung? Wird das Wasser von der Stadt bereitgestellt?

Wieviel Liter Wasser wird jedes Jahr von der Stadt finanziert?


Falls die Entnahme verboten ist, fehlt ein Hinweisschild.


Moderator


Mitglied seit: 01.01.1970
Wohnort:


geschrieben: 23.08.2018 10:08 Uhr
Betreff: Re: Wasserentnahme öffentlicher Brunnen


Sehr geehrter Herr Maetz,

da gemäß Wassergesetz das Wasser ein Allgemeingut ist und der Gemeingebrauch darin ebenso festgelegt wurde, dürfen Bürger aus öffentlichen Brunnen Wasser für den Hausgebrauch entnehmen.
Wir haben in Ostfildern einige Brunnen, die bei anhaltender Trockenheit sehr schnell versiegen. In Kemnat laufen die Brunnen - zwar nur mit geringer Schüttung - aber trotzdem relativ lange ohne trocken zu fallen.
Aus diesem Grund und natürlich auch, weil das Wassergesetz dies so vorsieht, spricht gegen eine Entnahme nichts. Zu diesem Zweck auf dem Gehweg zu parken ist natürlich nicht in Ordnung, dagegen kann nur der städtische Vollzugsdienst vorgehen wenn eine Meldung gemacht wird oder eine Streife vorbeifährt.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Berger
Freiflächenmanagement, Straßen und Verkehr




Ingo Maetz


Mitglied seit: 25.04.2014
Wohnort: Kemnat


geschrieben: 06.09.2018 16:52 Uhr
Betreff: Re: Wasserentnahme öffentlicher Brunnen


Hallo Herr Berger,

wenn ich das richtig verstehe und das Wasser gemäß Wassergesetz ein Allgemeingut ist, dann verstehe ich nicht, warum ich zu Hause dafür bezahlen muß und das Wasser aus den Brunnen der Stadt ohne Kosten entnommen werden kann. Im Sinne einer Gleichbehandlung sollte man dieses (uralte ?) Wassergesetz entsprechend ändern.

Der Gemeinderat sollte darüber abstimmen!
MfG

Ingo Maetz


Moderator


Mitglied seit: 01.01.1970
Wohnort:


geschrieben: 07.09.2018 11:55 Uhr
Betreff: Re: Wasserentnahme öffentlicher Brunnen


Sehr geehrter Herr Maetz,

das Wassergesetz ist ein Landesgesetz und kann natürlich nicht vom Gemeinderat geändert werden. Der Gemeinderat kann auch nicht in irgendeiner Form darüber abstimmen.
Im Wassergesetz wird die Entnahme von Wasser aus Quellen und Brunnen geregelt. Hier handelt es sich um natürlich vorkommendes Wasser und nicht um Wasser aus Wasserversorgungsanlagen der Stadtwerke Ostfildern.
Die Wasserversorgung aus dem städtischen Wassernetz ist gemäß geltenden Regeln und Gesetzen von den Bürgern zu vergüten. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Stadtwerken Ostfildern oder auf deren Homepage.
http://stadtwerke.ostfildern.de/Wasserversorgung.html

Mit freundlichen Grüßen
Markus Berger
Freiflächenmanagement, Straßen und Verkehr


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