Vorläufiger Reisepass
Neu! Um lange Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte während der üblichen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag einen Termin. Die Zahlung der Gebühr kann nur mit EC-Karte erfolgen!
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur möglich, wenn ein Express-Reisepass bis zum Zeitpunkt der dringend anstehenden Reise nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann und der Bedarf glaubhaft gemacht wird.
Die Gültigkeitsdauer wird dem jeweiligen Verwendungszweck angepasst, sie beträgt maximal 1 Jahr.
Dienststelle
Zentraler BürgerService, Service Center
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Sa 9-12 Uhr
Öffnungszeiten während der Ferien entnehmen Sie bitte der Stadtrundschau
Benötigte Unterlagen
- Bisheriger Reisepass oder Personalausweis bzw. Kinderausweis/Kinderreisepass. - Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde, sofern bisher kein Pass- oder Ausweisdokument ausgestellt wurde. - Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45x35 mm. Weitere Informationen siehe untenstehender Link. - Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen bei der Antragstellung die Unterschriften und Personalausweise bzw. Reisepässe der Erziehungsberechtigten. Mindestens 1 Erziehungsberechtigter muss persönlich mit vorsprechen und ggf. die unterschriebene Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters, sowie Ausweis oder Pass des nicht vorsprechenden Elternteils vorlegen. Formular siehe untenstehender Link.
Kosten
26 Euro
Ansprechpartner/innen
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Scharnhauser Park, Gerhard-Koch-Str. 1 |
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Weitere Informationen
Anforderungen an das Lichtbild http://www.personalausweisportal.de/fotomustertafel
Weitere Informationen siehe Reisepass.
Formulare/Anträge
Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bei Pass- und Ausweisanträgen von Minderjährigen
Antrag auf Ausstellung eines vorl. Reisepasses
Assistent zum Ausfüllen des Antrags auf Ausstellung eines vorl. Reisepasses
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.

