Namensänderung
Durch die Eheschließung können sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen (z.B. Namensänderung) ergeben, die Sie bestimmten Behörden und Stellen (z.B. Ihrem Arbeitgeber) mitteilen müssen. Es können auch bestimmte Anträge an Behörden erforderlich oder möglich sein (z.B. Aktualisierung der Ausweisdokumente).
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Änderung des Namens und der Adresse in folgenden Dokumenten:
- Personalausweis
- Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
Dienststelle
Zentraler BürgerService
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Ansprechpartner/innen
Sigrid Dierolf
Tel : 0711 3404-124
Fax : 0711 3404-157
Email : S.Dierolf@Ostfildern.de
Zimmer : 1.03
Gerd Groher
Tel : 0711 3404-122
Fax : 0711 3404-157
Email : G.Groher@Ostfildern.de
Zimmer : 1.01
Sandra Müller
Tel : 0711 3404-123
Fax : 0711 3404-157
Email : Sa.Mueller@Ostfildern.de
Zimmer : 1.02
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auch in der
Checkliste zum Thema Heirat (pdf / 20,6 kb)
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.
