Geburtsurkunden
Die Abstammung einer Person wird durch eine Geburtsurkunde oder einer Abschrift aus dem Geburtenregister nachgewiesen. Diese Urkunden werden von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat.
Diese Urkunden enthalten unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern.
Dienststelle
Zentraler BürgerService
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Ansprechpartner/innen
Sigrid Dierolf
Tel : 0711 3404-124
Fax : 0711 3404-157
Email : S.Dierolf@Ostfildern.de
Zimmer : 1.03
Gerd Groher
Tel : 0711 3404-122
Fax : 0711 3404-157
Email : G.Groher@Ostfildern.de
Zimmer : 1.01
Sandra Müller
Tel : 0711 3404-123
Fax : 0711 3404-157
Email : Sa.Mueller@Ostfildern.de
Zimmer : 1.02
Weitere Informationen
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.
