Feiertagsrecht
An Sonn- und Feiertagen sind bestimmte öffentlich wahrnehmbare Tätigkeiten verboten, die den Charakter dieser Tage stören könnten.
Für bestimmte Feiertage gibt es weitere spezielle Regelungen.
Dienststelle
BürgerService, Polizeirecht/Gewerberecht
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden
Ansprechpartner/innen
Tobias Knittel
Tel : 0711 3404-251
Fax : 0711 3404-234
Email : T.Knittel@Ostfildern.de
Zimmer : 3.11
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.
