Erziehungsrente
Erziehungsrente können Versicherte erhalten, deren Ehe geschieden und deren geschiedener Ehegatte verstorben ist, wenn sie ein Kind erziehen und nicht wieder geheiratet haben. Die Ehe muss nach dem 30.6.1977 geschieden worden sein.
Für diese Rentenart müssen zudem weitere versicherungstechnische Voraussetzungen erfüllt sein.
Dienststelle
BürgerService, Rentenangelegenheiten
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden
Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung einer Hinterbliebenenrente werden in der Regel benötigt: - Personalausweis oder Reisepass - Sterbeurkunde - Heiratsurkunde (Familienstammbuch) - Scheidungsurteil - Versicherungsverlauf, sowie Versicherungs- bzw. Beschäftigungsnachweise - Versicherungsnummer des geschiedenen Ehegatten - Ausbildungsnachweise über die Schul- und Berufsausbildung - Geburtsnachweise der erzogenen Kinder (Kindererziehungszeiten) - Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen - Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen) - Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab dem 1.1.1975 Je nach Rentenart werden weitere Unterlagen benötigt.
Ansprechpartner/innen
Max Lehmann
Tel : 0711 3404-128
Fax : 0711 3404-157
Email : M.Lehmann@Ostfildern.de
Zimmer : 1.12
Brigitte Richter
Tel : 0711 3404-129
Fax : 0711 3404-157
Email : B.Richter@Ostfildern.de
Zimmer : 1.13
Weitere Informationen
Die Rechtsgrundlagen für den Rentenbezug finden Sie im SGB VI; §§ 33 ff und im SGB IV; § 93 in Verbindung mit der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 27.8.1991.
Weitere nützliche Hinweise und Online-Formulare finden Sie unter folgenden Internetadressen
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de (ehem. BfA)
http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de (ehem. LVA)
http://www.vdk.de/
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.
