Jiang, Wei
Stadtteile Scharnhauser Park, Nellingen und Parksiedlung
Planung
Der Bauturbo stellt ein Instrument zur Beschleunigung des Wohnungsbaus dar. Er ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von planungsrechtlichen Vorgaben, um die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern. Die Anwendung setzt die Beachtung der städtischen Leitlinien und die Zustimmung der Stadt Ostfildern voraus.
Der Bauturbo dient der Schaffung von neuen Wohneinheiten (z.B. durch Umnutzung oder Neuerrichtung). Er ist für reine Gewerbevorhaben nicht anwendbar.
Bei Bauturbo Vorhaben gelten die üblichen fachgesetzlichen Bestimmungen (z.B. Denkmalschutz, Immissionsschutz, Naturschutz). Ebenso sind die Vorgaben der Landesbauordnung (LBO) einzuhalten.
Nachbarliche Interessen sind im Bauturbo im üblichen Umfang zu würdigen.
Im Unterschied zu anderen Bauvorhaben ist bei Bauturbo Vorhaben die gemeindliche Zustimmung erforderlich. Sie kann versagt werden, wenn ein Vorhaben nicht den städtebaulichen Vorstellungen der Gemeinde entspricht.
Ein Katalog an Leitlinien dient als Grundlage für die Beurteilung und Umsetzung von potenziellen Bauturbo Vorhaben.
In einer frühzeitigen Vorabstimmung mit der Stadt kann geklärt werden, ob das entsprechende Vorhaben grundsätzlich in den Anwendungsbereich des Bauturbos fällt und ob es in den Grundzügen den Leitlinien zum Bauturbo entspricht. Zudem erhalten Sie frühzeitig eine erste Einschätzung darüber, welche städtebaulichen Vereinbarung ggf. zu treffen sind und welche Unterlagen für eine detailliertere Beurteilung erforderlich sind.
Wenn Sie wissen möchten, ob der Bauturbo auf Ihr Vorhaben anwendbar ist oder nicht, können Sie gerne frühzeitig mit Ihrer Projektidee an uns herantreten. Nutzen Sie hierfür den Betreff „Bauturbo“ und senden eine Schilderung Ihres Vorhabens sowie bereits vorhandene Unterlagen an stadtplanung(at)ostfildern.de.
Zunächst wird die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens nach den allgemeinen bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften bewertet. Erst wenn ein Vorhaben unter Berücksichtigung der bestehenden planungsrechtlichen Vorgaben nicht genehmigungsfähig ist, wird eine Prüfung nach den Bauturbo-Vorschriften vorgenommen.
Im Zuge einer Bauberatung erörtern wir mit Ihnen gemeinsam ob und unter welchen Voraussetzungen Befreiungen oder Abweichungen im Rahmen der Bauturbo Vorgaben zugelassen werden können und welche sonstigen Aspekte bedacht werden müssen.
Im Anschluss an die erfolgte Bauberatung wird unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte geprüft, ob die gemeindliche Zustimmung erteilt werden kann. Sie ist Voraussetzung für die formelle Antragstellung.
Nach erfolgter Vorabstimmung und Einholung der gemeindlichen Zustimmung kann die Antragstellung für das Vorhaben erfolgen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens können zur fachrechtlichen Prüfung weiterführende Unterlagen bzw. Nachweise erforderlich sein.
Je detaillierter die Unterlagen sind, die Sie uns einreichen, desto genauer können wir Ihnen Auskunft darüber erteilen, was möglich ist und was nicht. Die frühzeitige Bereitstellung von möglichst vollständigen und umfassenden Unterlagen erleichtert uns die Bearbeitung zusätzlich. Folgende Unterlagen bzw. Informationen sind für die Beurteilung Ihres Vorhabens erforderlich:
Bei Bauturbo Vorhaben kann vom Planungsrecht abgewichen werden. Gleichwohl müssen auch Bauturbo Vorhaben den sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Dazu zählen zum Beispiel die Landesbauordnung (LBO), aber auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Denkmalschutzes, des Immissionsschutzes, des Naturschutzes, des Wasserrechts, etc.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung der gemeindlichen Zustimmung, auch wenn die Leitlinien zum Bauturbo eingehalten sind. Eine Anwendung ohne Zustimmung der Stadt Ostfildern ist nicht möglich.
Der Bauturbo stellt ein Instrument zur Beschleunigung des Wohnungsbaus dar. Er ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von planungsrechtlichen Vorgaben, um die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern. Die Anwendung setzt die Beachtung der städtischen Leitlinien und die Zustimmung der Stadt Ostfildern voraus.
Der Bauturbo ermöglicht die Zulassung von Abweichungen beziehungsweise Befreiungen von bestehenden planungsrechtlichen Vorgaben. Diese sind, wie auch in anderen vergleichbaren Fällen, im Rahmen eines gesonderten Antrags zu beantragen und zu begründen.
Ja. Im unbeplanten Innenbereich können unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vom Erfordernis zugelassen werden, dass sich ein Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Die Stadt Ostfildern schließt eine generelle Anwendung des Bauturbos im planungsrechtlichen Außenbereich aus.
Die Zuständigkeit für die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB liegt in Ostfildern je nach Vorhaben entweder bei der Stadtverwaltung oder beim Ausschuss für Technik und Umwelt. Die Zuständigkeit ist in der Hauptsatzung der Stadt Ostfildern geregelt. Die neue Hauptsatzung ist ab dem 01.11.2026 verfügbar.
Die Zustimmung der Stadt kann mit bestimmten Auflagen oder Bedingungen verbunden werden. Dies kann beispielsweise den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags oder die Einhaltung besonderer Qualitätsanforderungen umfassen. Als Orientierung hierfür dienen die Bauturbo Leitlinien der Stadt Ostfildern.
Sofern die gemeindliche Zustimmung nicht erteilt wird, können keine Bauturbo Abweichungen beziehungsweise Befreiungen zugelassen werden. In diesem Fall sind die geltenden planungsrechtlichen Anforderungen einzuhalten.
Je nach Art und Umfang des Vorhabens können zusätzliche fachliche Prüfungen erforderlich sein. Durch den Bauherrn ist nachzuweisen, ob und in welchem Umfang Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Die Gebühren für Bauturbo Vorhaben können der aktuell geltenden Bauverwaltungsgebührensatzung entnommen werden. Die neue Bauverwaltungsgebührensatzung ist ab dem 01.11.2026 verfügbar.
Eine frühzeitige Abstimmung schafft Planungssicherheit. Sie hilft dabei, Missverständnisse und Fehlplanungen zu vermeiden. Es kann frühzeitig geklärt werden, welche Unterlagen erforderlich sind und sie ermöglicht eine realistische Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Außerdem können Fachbehörden im Zuge der Bauberatung bereits frühzeitig eingebunden werden.
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