Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe als staatenlos anerkannter Personen oder als Flüchtling anerkannter Personen oder mit ihrer Beteiligung beantragen
Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen
Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist.
Donnerstags von 8-12 Uhr und 14-16 Uhr werden freie Sprechstunden angeboten.