Telefon
Leitung
Stellvertretende Leitung
10 Krippenplätze (1 bis 3 Jahre)
bis zu 70 Kindergartenplätze (3 Jahre bis zum Schuleintritt)
Um einen Betreuungsplatz für Ihr Kind zu erhalten, ist es notwendig, die Vormerkung online durchzuführen. Eine zusätzliche Anmerkung vor Ort ist nur in den Einrichtungen Waldorfkindergarten Schneeweißchen in Kemnat und im Naturkindergarten e.V. in der Parksiedlung erforderlich.
Gemäß Paragraf 20 Absatz 9 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) müssen alle Kinder, die in einer Kindertagesstätte (Krippe, Kindergarten, Hort) betreut werden oder in eine Schule gehen, nachweislich gegen Masern geimpft sein oder eine Immunität gegen Masern aufweisen. Der Nachweis muss vor der Aufnahme in die Einrichtung erfolgen. Sollte dies nicht der Fall sein, können die Einrichtungen die Aufnahme verweigern.
Bitte beachten Sie, dass die Vormerkung nur für Kinder möglich ist, deren Eltern in Ostfildern ihren Wohnsitz haben.
In Ostfildern erfolgt die Vergabe der Betreuungsplätze auf stadtteilbezogener Grundlage. Wir bitten Sie darum, ausschließlich Einrichtungen aus Ihrem Wohnstadtteil auszuwählen. Kindertageseinrichtungen aus anderen Stadteilen, werden bei der Platzvergabe nicht berücksichtigt. Ausgenommen von diesen Kriterien sind Betreuungsplätze in Einrichtungen freier Träger.
Bei der Online-Vormerkung können bis zu 3 Einrichtungen gewählt werden. Vergewissern Sie sich vor der Vormerkung, dass die gewählten Einrichtungen Ihre gewünschten Betreuungszeiten anbieten.
Jedes Kind kann nur einmal vorgemerkt werden und im System erfasst werden. Sollten Sie Änderungswünsche zu Ihrer Vormerkung haben, senden Sie diese bitte an kinderbetreuung@ostfildern.de.
Nach Abschluss der Online-Vormerkung erhalten Sie umgehend eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Vormerkung.
Die Gebührenhöhe richtet sich zum einen nach dem Bruttojahreseinkommen vom Vorjahr (alle Einkünfte der Erziehungsberechtigten), zum anderen nach der Anzahl aller Kinder (unter 25 Jahren) in der Familie, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht bzw. ein Freibetrag anerkannt wird.
Gebührenermäßigungen gegenüber der Höchststufe werden nur auf Antrag auf Ermäßigung mit Einkommensnachweis gewährt.
Private und kirchliche Kindertagesstätten können andere Betreuungsgebühren auf Grund von einem unterschiedlichen Betreuungsumfang erheben. Bitte erfragen Sie die Gebühren direkt bei diesen Einrichtungen.
Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ) 30 Wochenstunden Mittagessen möglich
Montag bis Freitag 7:30 - 13:30 Uhr
Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ) bis zu 30 Wochenstunden Mittagessen möglich
Montag bis Freitag 7:30 - 13:30 Uhr
Ganztagesbetreuung (Gata) 40 Wochenstunden mit Mittagessen
Montag bis Freitag 7:30 - 13:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr Kinderbetreuung durch den Malteserdienst
Die Spielzeitbetreuung läuft über einen separaten Vertrag, der mit den Maltesern geschlossen wird.
Mehr Informationen unter diesem Link: www.malteser-neckar-alb.de/spielzeit
Warmes Mittagessen (Anlieferung durch Caterer).
Verlängerte Öffnungszeiten (30 Wochenstunden): Eltern geben den Kindern ein Vesper mit. Falls Kapazität gegeben ist können Eltern ein warmes Mittagessen buchen.
Ganztagesbetreuung durch Malteser: Warmes Mittagessen verpflichtend.
Genaue Informationen zur Konzeption und zum Tagesablauf der Einrichtung finden Sie auf der Seite "Konzeption Kita Kunterbunt".