Kinderbetreuung

In Ostfildern werden die Betreuungsplätze stadtteilorientiert vergeben.

Nur die Einrichtungen der freien Träger: Waldorfkindergarten am Krähenbach in Scharnhausen, Seepferdchen hc 4, Seepferdchen h13 und MiniMax Kids im Scharnhauser Park. Minimax Kids, Kinderhaus Ostfildern e.V. in Nellingen, Marco Polo in Kemnat, Glück*Sternchen in Ruit, Naturkindergarten e.V. in der Parksiedlung sowie der Sportkindergarten "Zoobande" in Kemnat können stadtteilübergreifend gewählt werden.

Des Weiteren wird auch eine Betreuung insbesondere für Kinder von 0 bis 3 Jahren, aber auch ergänzend für die Schulkindbetreuung, durch Tageseltern vom Tageselternverein Kreis Esslingen e.V. stadtteilübergreifend angeboten.

Informationen zu den Betreuungseinrichtungen erhalten Sie auf der Seite "Unsere Betreuungseinrichtungen für Kinder".

Sie suchen eine Schulkindbetreuung? Dann dürfen Sie den Link "Schulkindbetreuung" anklicken und sich gerne umsehen.

Wichtige Informationen zur Anmeldung

Um Ihr Kind für einen Betreuungsplatz anzumelden, müssen Sie eine Online-Anmeldung durchführen. Eine zusätzliche Anmeldung vor Ort ist nur in den Einrichtungen Waldorfkindergarten am Krähenbach in Scharnhausen, im Naturkindergarten e.V. in der Parksiedlung sowie im Kinderhaus e.V. in Nellingen erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass die Vormerkung nur für Kinder möglich ist, deren Eltern in Ostfildern ihren Wohnsitz haben.

In Ostfildern erfolgt die Vergabe der Betreuungsplätze nach stadtteilbezogenen Kriterien. Wir bitten Sie, ausschließlich Einrichtungen aus Ihrem Wohnstadtteil auszuwählen. Kindertageseinrichtungen aus anderen Stadtteilen werden bei der Platzvergabe nur berücksichtigt, wenn in anderen Stadtteilen freie Plätze vorhanden sind und alle Kinder auf der Warteliste in diesem Stadtteil versorgt wurden. Ausgenommen von diesen Kriterien sind Betreuungsplätze in Einrichtungen freier Träger (siehe Hinweis bei der Einrichtungssuche).

Bei der Online-Anmeldung können bis zu drei Einrichtungen gewählt werden. Vergewissern Sie sich vor der Vormerkung, dass die gewählten Einrichtungen Ihre gewünschten Betreuungszeiten anbieten.

Gemäß Paragraf 20 Absatz 9 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) müssen alle Kinder, die in einer Kindertagesstätte (Krippe, Kindergarten, Hort) betreut werden oder in eine Schule gehen, nachweislich gegen Masern geimpft sein oder eine Immunität gegen Masern aufweisen. Der Nachweis muss vor der Aufnahme in die Einrichtung erfolgen. Sollte dies nicht der Fall sein, können die Einrichtungen die Aufnahme verweigern.

Jedes Kind kann nur einmal vorgemerkt werden und im System erfasst werden. Sollten Sie Änderungswünsche zu Ihrer Vormerkung haben, senden Sie diese bitte an kinderbetreuung(at)ostfildern.de.

Nach Abschluss der Online-Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Anmeldung.

Wenn Sie Ihr Kind anmelden möchten, klicken Sie bitte auf den Link "Anmeldung".

Hinweis zum Link

Um zum Anmeldeformular zu gelangen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Wählen Sie auf dem Stadtplan eine Einrichtung Ihrer Wahl aus.
  • Oder nutzen Sie die tabellarische Übersicht um direkt zum Anmeldeformular zu gelangen.
  • Alternativ können Sie das Anmeldeformular über die Auswahl Ihrer Wunscheinrichtung aufrufen.

Anmeldung Krippen- und Kindergartenplätze bei der Stadt Ostfildern: 

Wichtige Information zur Platzvergabe für das Kindergartenjahr 2026/2027 (01.09.2026 - 31.08.2027)

Für einen Betreuungsplatz bis zum 3. Geburtstag (Krippe) und für einen Be­treu­ungs­platz ab dem 3. Geburtstag (Kindergarten) muss der Be­treu­ungs­wunsch bis zu einem bestimmten Stich­tag für die ver­bind­li­che Vor­mer­kung an­ge­mel­det wer­den. Dieser ist für das Kindergartenjahr 2026/2027 (01.09.2026 - 31.08.2027) am Sonntag, 01.03.2026. Alle Kinder, die zwischen dem 01.09.2026 und dem 31.08.2027 3 Jahre alt werden und alle Kinder bis zum 3. Geburtstag, sollten bis zu diesem Stichtag vorgemerkt sein. Die Vormerkung erfolgt online über das Anmeldeformular auf dieser Homepage. Eine Vor­mer­kung nach die­sem Datum ist grund­sätz­lich mög­lich, be­zieht sich aber nur auf die ge­ge­be­nen­falls dann noch vor­han­de­nen Rest­plät­ze.

Wir bitten Sie daher, Ihr Kind bis spätestens Sonntag, 01.03.2026 anzumelden. 

Anmeldungen bei Zuzug

Anmeldungen aufgrund eines Zuzugs nach Ostfildern können jederzeit entgegengenommen werden. Diese Anmeldungen werden bei der Vergabe freier Plätze im Nachrückverfahren berücksichtigt.

Rückmeldungen auf die Anmeldung

Nach Abschluss der Online-Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Bestätigung über den Eingang.

In der Regel erhalten Sie spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin eine schriftliche Rückmeldung bezüglich des möglichen Betreuungsplatzes für Ihr Kind.

Im Falle einer negativen Rückmeldung bleibt Ihr Kind weiterhin auf der Warteliste und wird im Nachrückverfahren der Platzvergabe (siehe Platzvergabe und Punktevergabe) berücksichtigt; hierzu ist keine weitere Maßnahme Ihrerseits erforderlich.

Eine Rückmeldung wird nur einmal im Jahr versendet. Erhalten Sie in der Zwischenzeit keine weiteren Informationen, bedeutet dies, dass die Situation unverändert ist. Ihr Kind steht weiterhin auf der Warteliste und konnte bisher bei der Platzvergabe leider nicht berücksichtigt werden.

Im Falle einer positiven Rückmeldung erhalten Sie ein Platzangebot direkt von der Einrichtung. Dieses Platzangebot muss innerhalb der angegebenen Frist in der jeweiligen Betreuungseinrichtung bestätigt werden.

Sollten Sie kein Interesse mehr an einer Vormerkung für einen Betreuungsplatz haben, bitten wir Sie, uns diese Information an kinderbetreuung(at)ostfildern.de  mitzuteilen.

In Ostfildern orientieren sich alle Betreuungseinrichtungen am Grundsatz der Stadtteilorientierung. Die Verteilung der Betreuungsplätze in den Kindertagesstätten erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung sowie den Einrichtungsleitungen und Trägervertretern der jeweiligen Einrichtungen im Stadtteil.

Die Verwaltung arbeitet mit den Einrichtungsleitungen und Trägervertretern zusammen, um eine transparente und gerechte Platzvergabe zu gewährleisten.

Änderungen Vormerkung

Jedes Kind kann nur einmal vorgemerkt werden und im System erfasst werden. Bitte nehmen Sie bei Änderungen Ihre Betreuungswünsche keine erneute Online-Vormerkung vor. Sollten Sie Änderungswünsche zu Ihrer Vormerkung haben, senden Sie diese bitte an kinderbetreuung(at)ostfildern.de.

Wechselwünsche

Bitte senden Sie Ihre Wechselwünsche an kinderbetreuung(at)ostfildern.de und informieren Sie parallel dazu die Leitung der bisherigen Einrichtung.

Gründe für einen Wechsel könnten sein:

  • der Umzug in einen anderen Stadtteil
  • geänderte Betreuungszeiten oder Betreuungsumfang
  • sonstige Gründe
     

Ihre Wechselanfragen werden in den kommenden Platzvergaberunden berücksichtigt. Beachten Sie jedoch, dass Kinder, die noch keinen Betreuungsplatz erhalten haben, Vorrang bei der Platzvergabe haben.

Sofern ein Betreuungsplatz für Ihr Kind gefunden wird, erhalten Sie ein schriftliches Platzangebot aus der entsprechenden Einrichtung.

Änderung der Betreuungszeit - nach Aufnahme

Bei Änderungswünschen der Betreuungszeit wenden Sie sich bitte direkt an die Einrichtungsleitung. Der neue Betreuungsumfang wird der Verwaltung von der Einrichtung mitgeteilt. Daraufhin werden Ihre Gebühren angepasst.

In ganz Ostfildern gibt es sehr viele Anmeldungen für Krippen- und Kindergartenplätze. Gleichzeitig stehen jedoch nicht genügend Betreuungsplätze zur Verfügung, da aufgrund von Personalmangel in vielen Kindertageseinrichtungen nicht alle Plätze belegt werden können.

Um die vorhandenen Plätze gerechter zu vergeben, erfolgt die Platzvergabe nach einem Punktesystem. Dabei werden soziale, berufliche und familiäre Faktoren berücksichtigt, um eine faire und bedarfsgerechte Verteilung der Betreuungsplätze sicherzustellen.

Die tabellarische Übersicht zum Punktesystem finden Sie hier:  "Punktebewertungstabelle".

Nachweispflicht und Frist zur Vorlage von Dokumente

Das Platzangebot erfolgt unter Vorbehalt. Ein Nachweis über die entsprechende Punktebewertung (z. B. Tätigkeit im Erziehungswesen, Nachweis Berufstätigkeit, Masernimpfung usw.) muss innerhalb der festgelegten Frist vorgelegt werden. Erfolgt dieser Nachweis nicht fristgerecht, wird das Platzangebot zurückgenommen.

Entsprechend der Angaben müssen folgende Nachweise vorgelegt werden:

Impfnachweis Masern-Schutzimpfung

Wenn eine Masern-Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, kann eine ärztliche Bescheinigung über die Unmöglichkeit der Impfung vorgelegt werden. In einigen Fällen kann auch ein Nachweis über eine Immunität gegen Masern anerkannt werden.

Alleinerziehend

  • Eine Meldebescheinigung, die bestätigt, dass der alleinerziehende Elternteil und das Kind gemeinsam und ausschließlich in einem Haushalt leben. Die Kita-Verwaltung überprüft die Angaben von Alleinerziehenden über eine EWO-Anfrage.
  • Nachweis der Beschäftigung mit Zeitumfang (Beruf, Studium, Ausbildung).

Berufstätigkeit der Sorgeberechtigten

  • Nachweis der Beschäftigung der Eltern mit Zeitumfang (Beruf, Studium, Ausbildung).
  • Nachweis der Elternzeit.

Erziehungswesen in Ostfildern tätig

  • Entsprechender Nachweis oder Bestätigung der Fachberatung/Personalabteilung.

Anschlussplatz Krippenkinder, TEV

  • Entsprechende Bestätigung

Tatbestand der Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SG VII und Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII

  •  Nachweis vom Jugendamt.

Kriterien zum Anspruch auf eine Ganztagesbetreuung

Die Punkte werden nur bei der Vergabe von Ganztagesplätzen im Kindergarten berücksichtigt. Wenn beide Eltern arbeiten, zählt die Arbeitszeit der Person mit weniger Stunden.

Kinder und Familien in schwieriger Lebenslage als Einzelfallentscheidung 

Die Entscheidung erfolgt durch die Sachgebietsleitung sowie die Abteilungsleitung der Kinderbetreuung. Bei Härtefallentscheidungen können folgende Kriterien berücksichtigt werden: 

  • Gesundheitliche Einschränkungen oder Krankheit (psychisch oder physisch) der Eltern oder Geschwisterkinder.
  • Familiäre Notlage (z. B. Tod eines Elternteils, Wohnungslosigkeit, Gewalt, Missbrauch, Alleinerziehende in schwierigen Lebenssituationen).
  •   Schwangerschafts- oder Geburtskomplikationen.

Im Falle einer positiven Entscheidung erhält das Kind 160 Härtefallpunkte. Diese Punkte werden zur bestehenden Punktzahl hinzugefügt. Dadurch verbessert sich die Platzierung des Kindes auf der Warteliste. Werden in einer Einrichtung Plätze frei und hat das Kind mehr Punkte als andere wartende Kinder, kann ihm ein Platz zugewiesen werden.

Ärztliche Atteste

Ärztliche Atteste, die eine Empfehlung aufgrund von sprachlichen, motorischen oder sozialverhaltensbezogenen Defiziten aussprechen, werden nicht als Kriterium für eine Härtefallentscheidung berücksichtigt.

Zuzugsfamilien und Vorschulkinder

Ein zuziehendes Kind/Vorschulkind kann im Rahmen des Nachrückverfahrens berücksichtigt werden. Leider können keine Plätze im Voraus „freigehalten“ werden, um diese Kinder vorrangig zu berücksichtigen.

Geschwisterkinder

Zusätzliche Punkte erhalten nur Kinder, deren Geschwister bereits in der gewünschten Einrichtung betreut werden.

Punktegleichheit

Haben Kinder die gleiche Punktzahl und steht nur ein Platz zur Verfügung, erhält das ältere Kind die Zusatzpunkte.

Seit dem 1. August 2013 gilt ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr.

Der Rechtsanspruch bezieht sich nicht auf eine bestimmte Einrichtung und kann bei Kindern unter drei Jahren auch durch einen Platz in der Kindertagespflege erfüllt werden.