Exposé

Bauplatz für ein Einfamilienhaus oder zwei Doppelhaushälften

 in den Hinteren Gärten in Ostfildern-Ruit gegen Höchstgebot zu verkaufen.

Die Anlagen sind nicht barrierefrei darstellbar, da es sich hauptsächlich um Grafiken und Pläne handelt. Bei Fragen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Der Plan zeigt zwei Grundstücke mit detaillierten Skizzen der Flächenaufteilung für Garagen, Zufahrten und andere Nutzungsbereiche. KI-BildBeschreiber
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Zum Verkauf gelangen die Grundstücke Flst. 301/2, Kronenstraße mit einer Größe von 4 a 35 m² und Flst. 307, Hintere Gärten mit einer Größe von 1 a 16 m², zusammen 5 a 51 qm.

Der Verkauf erfolgt gegen Gebot. Das von der Stadt Ostfildern erwartete Mindestgebot für den Bauplatz beträgt 1.000,00 Euro je Quadratmeter.

Im Grundbuch (Flst. 301/2) sind derzeit altrechtliche Servituten (Überfahrtslast) eingetragen. Des Weiteren ist im Grundbuch (Flst. 307) eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Duldung und Betrieb einer Wasserversorgungsleitung und Benützungsbeschränkung) für die Stadt Ostfildern eingetragen. Diese Rechte bleiben bestehen und werden mitübernommen. 

Der Bauplatz liegt in ruhiger Ortslage im Herzen des Stadtteils Ruit in unmittelbarer Nähe zu Wiesen und Äckern. Derzeit wird der Flächennutzungsplan der Stadt Ostfildern fortgeschrieben. Es ist somit nicht ausgeschlossen, dass es in der Zukunft die Möglichkeit geben wird, die dortigen Grünflächen einer Bebauung zuzuführen. Da die Fortschreibung des Flächennutzungsplans noch nicht abgeschlossen ist, können derzeit keine konkreteren Aussagen zu einer möglichen Bebauung getroffen werden.  Der Stadtteil Ruit hält ein vielfältiges Angebot an privater und öffentlicher Intrastruktur bereit. Fußläufig ist die Stadtbahnhaltestelle Ruit in circa 300 Metern zu erreichen.

Die Beiträge für die Sparten Wasser und Abwasser sind noch abzulösen. Es ist geplant, die Ablösevereinbarung anlässlich des Kaufvertrags durchzuführen. Der Empfänger der Beiträge sind die Stadtwerke Ostfildern. Das Gebot des jeweiligen Bieters gilt als Gebot inklusive der Beiträge. Vom Gebot werden dementsprechend die Beiträge abgeführt. Erschließungsbeiträge fallen keine mehr an. 
Eventuelle Anschlussbeiträge/-kosten der jeweiligen Versorgungsunternehmen sind vom Käufer noch zu bezahlen.

Die über den Bauplatz Flst. 301/2 laufende Wasserleitung wird in den westlich gelegenen städtischen Fußweg verlegt. Der Teil der Wasserleitung der das Carport/Garagengrundstück Flst. 307 quert wird in enger Abstimmung mit dem Erwerber und dessen Planungen so verlegt, dass Aufbauten kaum, bzw. nicht beeinträchtigt werden.
Ansprechpartner hierfür sind die Stadtwerke Ostfildern, FB 82/3 Trinkwasserversorgung, Daniel Thaler, Telefon: 0711 719569-30, E-Mail: d.thaler(at)ostfildern.de.

Für Fragen bezüglich der Abwasserleitung, beziehungsweise der Anschlussmöglichkeiten steht Jonathan Bühler, Abteilung Entwässerung der Stadtwerke Ostfildern unter Telefon: 0711 3404-438, E-Mail: j.buehler(at)ostfildern.de zur Verfügung. 

Der Bauplatz kann nach Bebauungsplan, beziehungsweise nach § 34 Baugesetzbuch bebaut werden. Es ist möglich eine oder zwei Einheiten auf der Fläche zu errichten. Gebote können für beide Varianten eingereicht werden. Das Grundstück Flst. 301/2 kann nach § 34 BauGB bebaut werden. Für das Flst. 307 gilt der rechtskräftige Babauungsplan „Hintere Gärten“. Für Stellplätze, Garage oder Carport auf dem Flst. 307 müsste baurechtlich eine Befreiung erteilt werden. Die Planungen sind eng mit der Stadt Ostfildern, Stadtplanung abzustimmen. Die städtebaulichen Rahmenbedingungen sind in Anlage 1 und 2 dargestellt.

Ihr Ansprechpartner Planung ist Matthias Schmidt, Telefon: 0711 3404-410, E-Mail: m.schmidt(at)ostfildern.de. 

Es können sowohl Privatpersonen, als auch Bauträger ein Angebot abgeben. 

Die Stadt Ostfildern geht davon aus, dass der Bewerber bereit ist, innerhalb eines Monats nach Erhalt der Kaufzusage und Übersendung eines Kaufvertragsentwurfes den notariellen Kaufvertrag zu schließen. Die Verkaufsentscheidung der Stadt soll bis Frühjahr 2027 erfolgen.

Der Käufer muss damit rechnen, dass der Kaufpreis einen Monat nach Eintragung der Auflassungsvormerkung zur Zahlung fällig wird. Auf Verlangen hat der Bewerber vorab mittels einer Bankbestätigung nachzuweisen, dass die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist. (Hinweis: Die Stadt Ostfildern ist aus kommunalrechtlichen Gründen nicht in der Lage, das Grundstück im Rahmen der Kaufpreisfinanzierung vorab mit Grundpfandrechten zu belasten. Grundpfandrechte können erst mit Eigentumsumschreibung im Grundbuch eingetragen werden. Die Kaufpreiszahlung erfolgt daher regelmäßig im Wege eines Treuhandauftrages.)

Der Erwerber hat sich im Kaufvertrag zu verpflichten, für das Baugrundstück innerhalb von 6 Monaten nach notariellem Kaufvertragsabschluss ein Baugesuch einzureichen. Die bezugsfertige Herstellung hat binnen 36 Monaten nach Baugenehmigung zu erfolgen. Diese Bauverpflichtung wird durch ein Wiederkaufsrecht und eine Vertragsstrafe abgesichert.

Das Kaufpreisangebot ist schriftlich mittels Einsendung des vollständig ausgefüllten Bewerbungsformulars bis spätestens zum 15. Dezember 2026 zu richten an die

Stadt Ostfildern
FB 3 / Liegenschaften
Nicole Hermann
Otto-Vatter-Straße 12
73760 Ostfildern

Dem Veräußerer verbleibt die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, an wen und zu welchen Bedingungen der ausgeschriebene Bauplatz veräußert wird. Insbesondere ist der Veräußerer nicht daran gebunden, dem höchsten oder irgendeinem Angebot den Zu­schlag zu erteilen. Entsprechen die Angebote nicht den (Preis-)Vorstellungen des Veräußerers, behält er sich das Recht vor, die Veräußerung zu verschieben und ggf. eine erneute Aus­schreibung durchzuführen.

Der Bewerber hat im Angebot anzugeben, wie lange er sich an das Angebot gebunden hält. Der Veräußerer erwartet eine Bindungsfrist von mindestens 3 Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist.

  1. Entwurf Planung DH mit Garage-Carport 1:500 (PDF, nicht barrierefrei)
  2. Entwurf Planung EFH mit Garage-Carport 1:500 (PDF, nicht barrierefrei)
  3. Lageplan Luftbild 1:500 (PDF, nicht barrierefrei)
  4. Bebauungsplan „Hintere Gärten“ 1:500 (PDF, nicht barrierefrei)
  5. Textteil Bebauungsplan „Hintere Gärten“ (PDF, nicht barrierefrei)
  6. Legende Bebauungsplan „Hintere Gärten“ (PDF, nicht barrierefrei)
  7. Formular Bewerbung (Weiterleitung zu formcycle)
  8. Lageplan Wasserleitung (PDF, nicht barrierefrei)
  9. Lageplan Abwasser (PDF, nicht barrierefrei)
  10. Foto des Bauplatzes

  1. Maklerprovisionen oder sonstige Vermittlungsentgelte werden von dem Veräußerer nicht übernommen und auch nicht beglichen. 
  2. Es wird darauf hingewiesen, dass der Veräußerer nicht verpflichtet ist, das Grundstück auf Grund dieser Ausschreibung überhaupt oder an einen bestimmten Interessenten zu verkaufen. Er kann auch das Grundstück vorzeitig aus dem Angebot herausnehmen. Regressansprüche sind in beiden Fällen ausgeschlossen.
  3. Die Inhalte dieser Ausschreibung sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Dennoch kann der Veräußerer für die Richtigkeit der in der Ausschreibung und in den zugehörigen Anlagen gemachten Angaben keine Gewähr übernehmen – eventuelle Annahmen und Vermutungen der Bewerber bedürfen daher ggf. erst entsprechender Verifizierung. 
  4. Die Stadt Ostfildern verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter Einhaltung der DSGVO. Ihre Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf unserer Homepage unter Datenschutz.

Stand: 19. September 2026