Flächennutzungsplanung

Der Flächennutzungsplan ist ein zentrales Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch. Er stellt in Grundzügen dar, wie die Flächen im Stadtgebiet genutzt werden und künftig genutzt werden sollen – beispielsweise für Wohnen, Gewerbe, Frei- und Grünflächen, Verkehr oder soziale Infrastruktur. Als vorbereitender Bauleitplan schafft der FNP den planerischen Rahmen für eine ausgewogene und langfristige Entwicklung der Stadt.
Der FNP gibt die Leitlinien und Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt für die nächsten 10-15 Jahre vor.

Dabei ist er nicht unmittelbar rechtsverbindlich für die Bürgerschaft und schafft auch kein Baurecht. Dies erfolgt in einem späteren Schritt über Bebauungspläne, die wiederum aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.

Das steht im FNP

Zum FNP gehören eine Planzeichnung (Karte), eine Begründung, ein Umweltbericht sowie der Landschafts- und Umweltplan (LUP). Die Karte zeigt unter anderem, wo Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, Grün- und Freiräume oder landwirtschaftliche Flächen erhalten oder künftig entwickelt werden sollen.

Bei der Erstellung des FNP werden alle relevanten Belange berücksichtigt und gegeneinander abgewogen – darunter Umwelt- und Naturschutz, soziale Infrastruktur, Mobilität, Wohnen sowie wirtschaftliche Entwicklung. Ziel ist eine ausgewogene, lebenswerte und nachhaltige Entwicklung der Stadt.

Den aktuell gültigen Flächennutzungsplan finden Sie hier. (Um den gültigen FNP im OGIS aufzurufen, setzen Sie einen Haken in der linken Spalte bei "Flächennutzungsplan").

Das ist eine LUP

Der Landschafts- und Umweltplan (LUP) beschreibt, wie Natur und Umwelt in der Stadt – vor allem in den Freiflächen zwischen den Siedlungsgebieten – entwickelt bzw. geschützt werden sollen.
Er ist die Grundlage für den Umweltbericht und stellt sicher, dass Natur-, Arten- und Klimaschutz im FNP und damit bei der Stadtplanung beachtet werden.

Darum braucht Ostfildern einen neuen FNP

Der derzeit gültige FNP stammt aus dem Jahr 2008 und entspricht in vielen Bereichen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Themen wie Wohnen, Kitas und Schulen, wirtschaftliche Entwicklung, Mobilität, Klimaschutz sowie der Umgang mit Landschaft und Freiraum haben sich seitdem erheblich verändert.
Deshalb wird der FNP nun fortgeschrieben und aktualisiert – als nächster konkreter Schritt zur Umsetzung der Ziele, die im Stadtentwicklungskonzept gemeinsam mit Bürgerschaft, Politik und Verwaltung erarbeitet wurden. Der neue FNP übersetzt diese Ziele in konkrete räumliche Perspektiven und schafft den planerischen Rahmen für die zukünftige Entwicklung Ostfilderns.

Jetzt informieren und mitwirken!

Informieren Sie sich über die Planungen und bringen Sie Ihre Hinweise und Anregungen in den Prozess ein:  Informieren & Mitwirken

Alle Unterlagen zum Vorentwurf finden Sie hier: 
Beteiligungsportal - Flächennutzungsplan

So entsteht der neue FNP

Die Aufstellung eines Flächennutzungsplans ist gesetzlich geregelt und läuft in mehreren Schritten ab. 
Dabei wird der Prozess durch verschiedene Informations- und Dialogformate begleitet. Bürgerinnen und Bürger haben so die Möglichkeit, sich aktiv zu informieren und ihre Anregungen in den Planungsprozess einzubringen.

1. Schritt

Aufstellungsbeschluss

Das Verfahren startet offiziell: Der Gemeinderat beschließt formell die Aufstellung des Flächennutzungsplans (01.08.2022).

2. Schritt

Frühzeitige Beteiligung

Der erste Vorentwurf wurde erstellt. Nach Beschluss des Vorentwurfs in der Gemeinderatssitzung vom 17.06.2026 können Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden bis zum 14. August 2026 Hinweise und Anregungen einbringen.

3. Schritt

Ausarbeitung des Entwurfs & Abwägung

Die eingegangenen Stellungnahmen werden ausgewertet, fachlich geprüft und in den städtischen Gremien beraten. Die Ergebnisse fließen in die Ausarbeitung des eigentlichen FNP-Entwurfs einschließlich Umweltbericht ein.

4. Schritt

Öffentliche Auslegung

Der ausgearbeitete FNP-Entwurf wird zusammen mit dem Umweltbericht mindestens einen Monat öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können erneut Stellungnahmen abgegeben werden.

5. Schritt

Beschluss und Genehmigung

Nach Abwägung aller eingegangenen Anregungen beschließt der Gemeinderat den Flächennutzungsplan. Anschließend wird der Plan durch die zuständige Landesbehörde genehmigt und mit der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

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