FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Flächennutzungsplanung und die aktuelle Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP).

Allgemeines zum FNP

FNP steht für Flächennutzungsplan. Der FNP ist ein wichtigste Planungsinstrument der Stadtentwicklung. Er zeigt, wie sich Ostfildern in den kommenden Jahren entwickeln soll, um zukunftsfähig zu sein. Der FNP legt für das gesamte Stadtgebiet fest, welche Flächen für welche Nutzung vorgesehen sind – zum Beispiel für Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft, Grünflächen, öffentliche Einrichtungen.

Kurz gesagt: Der FNP setzt den Rahmen für die künftige Entwicklung unserer Stadt. Er zeigt Entwicklungsmöglichkeiten auf, trifft aber noch keine konkreten Entscheidungen über die Umsetzung oder Prioritäten bei der Flächenentwicklung.

Zum Flächennutzungsplan gehören die Planzeichnung (Karte), eine Begründung, ein Umweltbericht zur Bewertung der sowie der Landschafts- und Umweltplan (LUP).

Die Planzeichnung zeigt für das gesamte Stadtgebiet, welche Bereiche für welche Nutzung vorgesehen sind – zum Beispiel wo Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, Grün- und Freiräume oder landwirtschaftliche Flächen erhalten oder neu entwickelt werden sollen.

Bei der Erstellung des FNP werden alle öffentlichen und privaten Belange berücksichtigt und gegeneinander abgewogen. Dazu zählen unter anderem Umweltbelange (z. B. Natur- und Landschaftsschutz), wirtschaftliche Belange (z. B. Gewerbeentwicklung) und soziale Belange (z. B. Wohnraumversorgung). Ziel ist ein gerechter Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen sowie eine nachhaltige und lebenswerte Entwicklung der Stadt.

Der Landschafts- und Umweltplan (LUP) beschreibt, wie Natur und Umwelt in der Stadt – vor allem in den Freiflächen zwischen den Siedlungsgebieten – entwickelt bzw. geschützt werden sollen. Er ist die Grundlage für den Umweltbericht und stellt sicher, dass Natur-, Arten- und Klimaschutz im FNP und damit bei der Stadtplanung beachtet werden.

Der FNP dient der geordneten städtebaulichen Entwicklung. Er gibt die Richtung vor, wie sich Ostfildern in den nächsten 10 bis 15 Jahren entwickeln soll, und ist die Grundlage für spätere Bebauungspläne.

Ostfildern steht vor wichtigen Weichenstellungen für seine Zukunft. Themen wie Wohnen, soziale Infrastruktur (z. B. Kitas und Schulen), wirtschaftliche Entwicklung, Mobilität, Klimaschutz sowie der Umgang mit Landschaft und Freiraum müssen gemeinsam und vorausschauend geplant werden. Der FNP bietet den Rahmen, um diese vielfältigen Anforderungen langfristig zu steuern und unterschiedliche Interessen ausgewogen miteinander in Einklang zu bringen.

Der aktuell gültige Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 2008 und entspricht in vielen Punkten nicht mehr den heutigen Rahmenbedingungen. Deshalb ist eine Fortschreibung und Aktualisierung notwendig.

Der FNP zeigt grob die Nutzungsarten für das ganze Gemeindegebiet an, ist aber nicht verbindlich für Grundstückseigentümer. 

Der Bebauungsplan legt für einzelne Gebiete detailliert und rechtsverbindlich fest, was und wie gebaut werden darf (städtische Satzung). Baurecht entsteht erst durch einen Bebauungsplan und/oder eine Baugenehmigung. 

Das Stadtentwicklungskonzept (STEK) ist das strategische Leitbild für die Zukunft Ostfilderns und dient als Orientierungsrahmen. Es wurde in einem breit angelegten Prozess gemeinsam von Verwaltung, Politik und Bürgerschaft erarbeitet und legt fest, wie sich die Stadt entwickeln soll. Der Flächennutzungsplan (FNP) setzt diese Ziele räumlich um. Er zeigt konkret auf einer Karte, wo und wie die Stadt sich entwickeln kann.

Kurz gesagt: Die Fortschreibung des FNP ist der nächste Schritt, um die Ziele des STEK planerisch umzusetzen.

FNP-Verfahren

Die Aufstellung eines Flächennutzungsplans ist gesetzlich geregelt und erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Aufstellungsbeschluss
    Das Verfahren beginnt formell mit dem Beschluss des Gemeinderats zur Aufstellung des FNP. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde bereits in der Sitzung vom 01.08.2022 öffentlich bekannt gemacht. Zum FNP wird immer auch ein Umweltbericht erstellt.
  2. Frühzeitige Beteiligung
    Auf Grundlage des zuvor erarbeiteten Stadtentwicklungskonzepts (STEK) erstellt die Stadtverwaltung einen Vorentwurf des FNP, der vom Gemeinderat beschlossen wird. Auf Basis dieses Vorentwurfs werden die Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt. 
    In dieser Phase können Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf einbringen. Dafür haben Sie bis zum 14. August 2026 Zeit. 
    Zum Vorentwurf des FNP wird in der Regel noch kein Vorentwurf des Umweltberichts erstellt.
  3. Ausarbeitung des Entwurfs
    Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen eingegangenen Anregungen werden ausgewertet und in den städtischen Gremien beraten. Die Ergebnisse fließen in die weitere Planung ein. Daraus entsteht der FNP-Entwurf. Zum Entwurf des FNP wird auch ein Entwurf des Umweltberichts gefertigt.
  4. Öffentliche Auslegung
    Der Entwurf von FNP und Umweltbericht wird für mindestens einen Monat öffentlich ausgelegt. In dieser zweiten Beteiligungsphase können erneut Stellungnahmen abgegeben werden. Auch diese werden ausgewertet und in den städtischen Gremien beraten.
  5. Feststellungsbeschluss und Genehmigung
    Der Gemeinderat prüft alle eingegangenen Anregungen, wägt diese ab, berät und beschließt den Flächennutzungsplan samt Umweltbericht, sofern sich kein weiterer Änderungsbedarf ergibt. Danach muss die zuständige Landesbehörde den Plan genehmigen. Mit dWann und wo kann ich mich einbringen?er Bekanntmachung der Genehmigung tritt der FNP in Kraft.

Bei der Erstellung des FNP gibt es zwei Beteiligungsphasen, in denen Sie Ihre Anregungen einbringen können. Diese sind im Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt:

  1. Frühzeitige Beteiligung auf Grundlage des Vorentwurfs
  2. Beteiligung zum Entwurf im Rahmen der öffentlichen Auslegung

Die Unterlagen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans stehen vom 29.06.2026 - 14.08.2026 online im Beteiligungsportal zur Verfügung. Zusätzlich können die Unterlagen vor Ort im Fachbereich Planung, Baurecht, Liegenschaften, Rathaus Ruit, Otto-Vatter-Straße 12, zu den regulären Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden. 
Zusätzlich wird der Planvorentwurf im Schaukasten vor dem Haupteingang des Rathauses ausgehängt.
Alle eingegangenen Rückmeldungen werden fachlich geprüft und fließen in die weitere Bearbeitung des Plans ein. Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf erneut öffentlich ausgelegt und es besteht nochmals die Möglichkeit, Anregungen in das Verfahren einzubringen.

Zusätzlich zu diesen beiden Phasen sind ergänzende Formate wie Veranstaltungen oder Dialogangebote vorgesehen.

Während der Beteiligungszeiträume können Anregungen und Stellungnahmen auf folgenden Wegen eingereicht werden:

  • per E-Mail an: planung(at)ostfildern.de,
  • über das Beteiligungsportal der Stadt Ostfildern,
  • schriftlich an: Stadt Ostfildern, Rathaus Ruit, Otto-Vatter-Straße 12, 73760 Ostfildern,
  • oder persönlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung.

Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht eingereichte Stellungnahmen berücksichtigt werden können.

Zeitraum frühzeitige Beteiligung: 29.06.2026 - 14.08.2026 

Der Zeitraum der Beteiligung zum Entwurf im Rahmen der öffentlichen Auslegung hängt vom Verlauf der weiteren Schritte ab und wird zu gegebenem Zeitpunkt kommuniziert.

Es sind mehrere öffentliche Veranstaltungen vorgesehen, die den Austausch mit Expertinnen und Experten sowie mit der Stadtverwaltung zu konkreten Themen, Flächen und Entwicklungsperspektiven ermöglicht.

Am 1. Juli 2026 fand zum Start der frühzeitigen Beteiligung eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Es folgen weitere Veranstaltungen vor Ort und online, bei denen Sie sich zu bestimmten Themen und Flächen austauschen können.

Aktuelle Termine und Informationen werden über die Stadtrundschau und die Homepage der Stadt Ostfildern und den städtische Social-Media-Kanälen bekannt gegeben.

Die frühzeitige Beteiligung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Verfahrensschritt zu Beginn des FNP-Verfahrens. Sie informiert frühzeitig die Öffentlichkeit und die sogenannten Träger öffentlicher Belange über Ziele und Inhalte und nimmt Anregungen, Hinweise und Bedenken in Form von Stellungnahmen auf.

Es geht noch nicht um konkrete Bauprojekte, sondern um grundsätzliche Fragen: Welche Entwicklungen sind geplant? Welche Alternativen gibt es? Welche Auswirkungen sind möglich?

Diese Phase schafft Transparenz, verbessert die fachliche Qualität der PlanungWie lange dauert es, bis der neue FNP fertig ist? und stärkt die demokratische Mitwirkung im Planungsprozess.

Für Sie bedeutet das: Sie können sich früh informieren, welche Entwicklungen zu Wohnen, Gewerbe, Verkehr oder Grünflächen angedacht sind, und Ihre Meinung dazu mitteilen. Ihre Rückmeldungen werden gesammelt, ausgewertet und fließen in die weitere Ausarbeitung des FNP ein.

Die Aufstellung eines Flächennutzungsplans ist ein längerer Prozess mit verschiedenen Schritten (vgl. Frage: „Wie entsteht der neue FNP?“). Je nach Verlauf der einzelnen Verfahrensschritte kann das Verfahren grob zwischen 2 und 4 Jahren dauern.

Der Flächennutzungsplan ist behördenverbindlich. Das bedeutet, die Stadt Ostfildern und andere öffentliche Stellen sind an die Plandarstellungen und Ziele gebunden. Er entfaltet keine direkten Rechte oder Pflichten für Bürgerinnen und Bürger. Aus dem FNP können z.B. keine unmittelbaren Baurechte abgeleitet werden.

Ein FNP ist in der Regel auf einen Zeitraum von etwa 15 Jahren ausgelegt. Eine feste gesetzliche Geltungsdauer gibt es nicht. Bei Bedarf kann der FNP angepasst oder im Rahmen von Änderungsverfahren geändert werden.

Der neue FNP der Stadt Ostfildern soll einen Planungshorizont bis mindestens 2040 abdecken.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Ostfildern kann eingesehen werden:

  • über das Geoportal OGIS der Stadt Ostfildern (um den gültigen FNP im OGIS aufzurufen, setzen Sie einen Haken in der linken Spalte bei "Flächennutzungsplan"),
  • über das „Geoportal Raumordnung Baden-Württemberg“ vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg sowie
  • vor Ort bei der Abteilung Planung der Stadt Ostfildern zu den Öffnungszeiten.

Persönliche Betroffenheit

Der FNP stellt ausschließlich Flächenpotenziale dar. Er trifft weder eine Entscheidung über die Entwicklung einer Fläche noch über den Zeitpunkt, Umfang oder die konkrete Ausgestaltung einer Entwicklung. Er ist die vorbereitende Grundlage für eine mögliche Flächenentwicklung. Daher wird er auch vorbereitender Bauleitplan genannt.

Die Entscheidungen zur Entwicklung einer Fläche erfolgen später im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne). Ob, wann und in welchem Umfang Flächen entwickelt werden entscheidet der Gemeinderat durch Beschluss eines jeweiligen Bebauungsplans.

Der FNP selbst schafft keine direkten Rechte oder Pflichten für Ihr Grundstück. Er ist nicht parzellenscharf und zeigt nur die grundsätzliche Nutzungsart für größere Bereiche. Was konkret auf Ihrem Grundstück möglich ist, regelt der Bebauungsplan oder – wenn keiner vorhanden ist – die Paragrafen 34 (Zulässigkeit von Vorhaben im Innenbereich) und 35 (Bauen im Außenbereich) des Baugesetzbuches.

Der FNP gibt nur einen ersten Hinweis. Für konkrete Bauvorhaben sind der Bebauungsplan und eine Bauvoranfrage beim Bauamt entscheidend. Dort erfahren Sie verbindlich, was auf Ihrem Grundstück möglich ist.

Änderungen im FNP bedeuten nicht automatisch Änderungen vor Ort. Erst wenn später ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert wird, können sich konkrete Auswirkungen ergeben. Der FNP zeigt die langfristige Entwicklungsrichtung.

Kontaktstellen

Bei allgemeinen Fragen und Anliegen zum FNP-Verfahren wenden Sie sich bitte an die Abteilung Planung der Stadt Ostfildern:
Tel.: 0711 3404-434 
E-Mail: stadtplanung@ostfildern.de