FAQ - häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet sein, wenden Sie sich bitte an kinderbetreuung(at)ostfildern.de. 

Ab 2026 haben alle Schüler und Schülerinnen der ersten Klasse einen Rechtsanspruch. Dieser wird stufenweise um eine Klasse erweitert. Ein Rechtsanspruch für alle Grundschülerinnen und Grundschüler besteht ab dem Schuljahr 2029/2030.

SchuljahrKlassenstufe
12026/2027
1, 22027/2028
1, 2, 32028/2029
1, 2, 3, 42029/2030

Der Rechtsanspruch umfasst eine Betreuungszeit der Kinder von 8 Stunden an allen Werktagen (Montag bis Freitag). 
Die Zeit, die die Kinder in der Schule verbringen ist inbegriffen. In Ostfildern werden Betreuungszeiten von 07:00 bis 17:00 Uhr angeboten.

Ein Rechtsanspruch bedeutet nicht, dass alle Eltern ihre Kinder an 5 Tagen 8 Stunden betreuen lassen müssen.

Der Rechtsanspruch umfasst das gesamte Stadtgebiet. Es gibt kein Recht auf Betreuung an einem Wunschort allerdings werden Wünsche bei der Platzvergabe berücksichtigt.

Der Rechtsanspruch umfasst auch die Ferientage. Maximal 20 Tage sind vom Rechtsanspruch ausgeschlossen.

KernzeitKernzeit +HortSchulkindbetreuung an Ganztagsschulen (außerhalb der Zeit der Ganztagsschule)
07:00 - 13:00 Uhr07:00 - 14:00 Uhr07:00 - 17:00 UhrVariiert am Standort
ohne MittagessenMit MittagessenMit MittagessenMit Mittagessen
Ferien können optional hinzugebucht werdenFerien können optional hinzugebucht werdenFerien sind inklusiveFerien werden wochenweise gebucht
Buchung tageweiseBuchung tageweiseMindestens 3 Tage buchenTageweise

StadtteilSchuleHort KernzeitGanztagsschuleAnzahl der Plätze 2026Anzahl der Plätze ab Schuljahr 2027/2028
NellingenErich Kästner GrundschuleJaJa

Hort: 100

Kernzeit: 80

Hort: 100

Kernzeit: 80


KlosterhofschuleJaJa
ParksiedlungLindenschule

4*8 in Wahlform

Montag bis Donnerstag

Anmeldung zur GanztagsschuleAnmeldung zur Ganztagsschule

SBBZ LindenschuleFlexible Nachmittagsbetreuung über KiJu

Scharnhauser ParkSchule im ParkJaJa

Hort: 150

Kernzeit: 80

Anmeldung zur Ganztagsschule (vorgesehen)
RuitGrundschule Ruit

3*7 in Wahlform

Montag, Dienstag, Donnerstag

Anmeldung zur GanztagsschuleAnmeldung zur Ganztagsschule
KemnatPfingstweideschuleJaJa

Hort: 75

Kernzeit: 45

Anmeldung zur Ganztagsschule (vorgesehen)
ScharnhausenWasenäckerschuleJaJa

Hort: 50

Kernzeit: 30

Hort: 50

Kernzeit: 30

Um die Kinder im Hort oder in der Kernzeitbetreuung am Schulort anmelden zu können, bekommen Sie ein Vormerkblatt (Anmeldung) in der Einrichtung direkt. Dieses müssen Sie ausgefüllt bis zum 15. März abgegeben haben. Danach erfolgt die interne Platzvergabe. Eine positive, negative oder alternative Rückmeldung erhalten Sie bis spätestens 30. April.

Bei der Anmeldung zum Ganztagsbildungsbereich einer Ganztagsschule, können Sie das Kind direkt mit der Schulanmeldung vormerken lassen. 

 Unterlagen, die es für die Anmeldung braucht:

  • Vormerkformular
  • Beschäftigungsnachweis

Zeitplan in der Übersicht

Stichtag 15. März für das folgende Schuljahr - Anmeldung am jeweiligen Standort (Vormerkunterlagen werden von der Einrichtung an die Eltern herausgegeben)

Rückmeldungen bis 30. April durch die Stadt - Platzvergabe (Bescheid durch die Stadt)

Bis 12. Mai Zusage der Eltern an die Stadtverwaltung - nach Erhalt des Bescheids haben Sie 14 Tage Zeit, das Angebot anzunehmen und verbindlich zu buchen.

Bis 23. Mai Aufnahmeunterlagen abholen (direkt in der Einrichtung)

Weitere Absprachen erfolgen direkt mit der Einrichtung.

Nach Eingang ihrer Vormerkung gibt es interne Platzvergaberunden. Eine Rückmeldung erhalten Sie bis zum 30. April.

Sollten Sie keinen Betreuungsplatz am Wunschort erhalten, nennen wir Ihnen gerne Alternativen. Diese können zum Beispiel ein Schulwechsel an eine Ganztagsschule sein oder eine Schulkindbetreuung an einer anderen Schule.

Die Zeiten der Schule unterliegen der Schulgeldfreiheit. Für diese Zeiten fallen keine Gebühren an. Ein Bildungs- und Betreuungsangebot außerhalb der Schulzeit wird von der Stadt zwischen 07:00 und 17:00 Uhr angeboten. Hierfür fallen Kosten an.

Es wird unterschieden zwischen:

  • Kernzeit
  • Kernzeit +
  • Hort
  • Freizeitorientierte Angebote/ Schulkindbetreuung an Ganztagsschulen

Die Elternbeiträge sind in der Gebührenordnung (PDF, nicht barrierefrei) aufgelistet.

Es handelt sich um einkommensabhängige Elternentgelte.