Baurechtsamt und Denkmalschutz

Das Baurechtsamt ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen rund um das öffentliche Baurecht, den Denkmalschutz sowie das Schornsteinfegerweisen.

Wir begleiten Bauvorhaben von der ersten Beratung über das Genehmigungsverfahren bis hin zur Fertigstellung und überwachen die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

Unser Ziel ist es, Bauherrinnen und Bauherren, Planungsbüros und Eigentümerinnen und Eigentümer sowie alle am Bau Beteiligten kompetent, zuverlässig und bürgernah zu beraten. Dabei legen wir Wert auf transparente Verfahren und eine rechtssichere Bearbeitung Ihrer Anliegen.

Unsere Aufgaben

Als untere Baurechtsbehörde und untere Denkmalschutzbehörde nehmen wir vielfältige gesetzliche Aufgaben wahr. Hierzu gehören insbesondere:  

  • Beratung in allen Fragen des öffentlichen Baurechts
  • Wahrnehmung der Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde, insbesondere bei denkmalrechtlichen Genehmigungen und der Beratung von Eigentümerinnen und Eigentümern von Kulturdenkmalen
  • Bearbeitung von Bauanträgen in allen Verfahren
  • Erteilung von Baugenehmigungen sowie sonstigen baurechtlichen Entscheidungen
  • Entscheidung über Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften
  • Bauüberwachung sowie Durchführung von Baukontrollen und Bauabnahmen
  • Einschreiten bei Verstößen gegen baurechtliche Vorschriften
  • Durchführung von Brandverhütungschauen
  • Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, insbesondere als Aufsichtsbehörde für das bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerwesen sowie in Angelegenheiten der Feuerstättenschau und der Kehr- und Überprüfungspflichten, soweit diese der unteren Verwaltungsbehörde übertragen sind
  • Führung des Baulastenverzeichnissen und Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
  • Bauaktenauskünfte
  • Bauberatung

Viele Fragen lassen sich bereits vor Einreichung eines Bauantrags oder einer Bauvoranfrage klären. Eine frühzeitige Beratung kann dazu beitragen, den Verfahrensablauf zu erleichtern und mögliche Hindernisse frühzeitig zu erkennen.

Für persönliche Beratungsgespräche bitten wir Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren. So stellen wir sicher, dass sich die zuständigen Mitarbeitenden ausreichend Zeit für Ihr Anliegen nehmen können.

Virtuelles Bauamt

Seit dem 1. Januar 2025 sind Bauanträge im Zuständigkeitsbereich des Baurechtsamtes der Stadt Ostfildern online über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) zu stellen.

Weitere Informationen finden Sie hier