Streuobst

Streuobstwiesen sind äußerst wertvolle Lebensräume für selten gewordene Tier- und Pflanzenarten. Sie haben aber auch eine große Bedeutung für die regionale Klimaregulation. Die Nutzung und Pflege der Streuobstwiesen ist daher ein wichtiger und notwendiger Beitrag für den Umweltschutz und den Erhalt der lokalen Kulturlandschaft. Leider geht der Bestand der Streuobstwiesen in den letzten Jahrzehnten stetig zurück und verschlechtert sich qualitativ, weil sie ökonomisch uninteressant geworden sind und der Pflegeaufwand oft zu groß geworden ist. Es kommt zunehmend zu einer Überalterung und Vernachlässigung der bestehenden Streuobstbestände.

Aus diesem Grund hat eine Projektgruppe Streuobst aus Vertretern der Landwirtschaft, der Schäferei, der Obst- und Gartenbauvereine, Naturschutzvereine sowie Vertretern der Stadtverwaltung und des Gemeinderats Ideen entwickelt. 

Ein wichtiger Baustein in diesen Bemühungen ist auch das Projekt Ostfilderner Apfelsaft. Die Annahme des Obstes und die Herstellung des Saftes erfolgt durch die Firma Mayer in Stuttgart-Uhlbach. 2003 wurde in Ostfildern diese Vermarktungsinitiative ins Leben gerufen, die über einen Aufpreis auf den Tagespreis die Obstabgabe wieder attraktiver machen soll.

Kulturlandschaft Streuobstwiese

Streuobstwiesen prägen die Kulturlandschaft und besitzen besondere Bedeutung für das Landschaftsbild und die Naherholung. Sie bieten einen wichtigen Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten und sind so von erheblicher Bedeutung für den Biotopverbund, das Lokalklima und den Artenreichtum.

Seit vielen Jahren setzen sich die verschiedenen Naturschutzgruppen, Vereine und die Stadtverwaltung für den Schutz der Streuobstwiesen ein. Um diese Bemühungen besser zu koordinieren, wurde die Projektgruppe Streuobst in Ostfildern gegründet. Sie setzt sich zusammen aus Vertretern des Albvereins und Landwirtschaft und Schäferei, den Obst- und Gartenbauvereinen sowie des Stadtrats und der Stadtverwaltung.
Ziel ist es, die Streuobstwiesen Ostfilderns in ihrem Bestand zu erhalten, qualitativ zu verbessern und zukunftsfähig umzugestalten.

Grundsätzlich sollten standortgerechte Arten angepflanzt werden, die Pflanzung sollte im Herbst vorgenommen werden. Ein Pfahl zur Stabilisierung, sowie das Anbringen eines Verbissschutzes bis circa 1 Meter über dem Boden sind sinnvoll.
Der Abstand zwischen einzelnen Bäumen sollte mindestens 14 bis 15 Meter betragen.

In den ersten Jahren ist von einem erhöhten Zeitaufwand für den Baumschnitt auszugehen. In der Aufwuchsphase wird ein Erziehungsschnitt vorgenommen, der das typische Erscheinungsbild prägt. Wichtig beim Erziehungsschnitt ist die
Beachtung der Statik des Baumes, sowie die Durchlüftung der Baumkrone. In späteren Jahren ist je nach Bedarf ein Erhaltungsschnitt durchzuführen. Das Fällen ist nach Naturschutzgesetz nur in der Zeit von 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt.

Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl von empfehlenswerten und für Ostfildern geeigneten Obstsorten.

Äpfel

  • Kardinal Bea, Tafelapfel (nur begrenzt lagerfähig)
  • Boskoop, Winterapfel (sehr lange lagerfähig, robust)
  • Jakob Fischer, Tafelapfel (nur kurz lagerfähig, sehr robust)
  • Zuccalmaglios Renette, Tafelapfel (lagerfähig, hohe Erträge)

Birnen

  • Palmischbirne, Mostbirne (robust, begrenzt lagerfähig, gesund, zu jeder Nutzung geeignet)
  • Stuttgarter Geißhirtle, Tafelbirne (kurz lagerfähig, hohe Erträge)

Kirschen

  • Regina, Süßkirsche (hohe und frühe Erträge)
  • Schwäb. Weinweichsel, Sauerkirsche (nicht krankheitsanfällig, hohe Erträge)
  • Große grüne Reneclaude, Tafelobst (mittlere, regelmäßige Erträge)

Zwetschgen

  • Hauszwetschge (vielseitig einsetzbar, hohe und regelmäßige Erträge, robust)

Auf dem Obst- und Naturlehrpfad können Sie sich über diese und viele andere Sorten informieren und auch probieren.

Richtlinien für Ostfilderner Apfelsaft

Dem Erzeuger wird bei Einhaltung der Richtlinien des Apfelsaftes ein Aufpreis von 5 Euro auf den aktuellen Tagespreis gezahlt – bis zu einer maximalen Auszahlungssumme von 13 Euro. Als Gegenleistung für den gezahlten Aufpreis verpflichtet sich der Erzeuger im Gegenzug mit seiner Unterschrift, die Richtlinien für den Ostfilderner Apfelsaft 
einzuhalten.

  1. Es wird ausschließlich Obst aus Streuobstbeständen Ostfilderner Gemarkung angenommen, die Angabe des Gewanns oder der Flurstücksnummer ist zwingend.
  2. Beschränkung auf ökologisch verträgliche Pflanzenpflege- und Schutzmittel (siehe unten)
  3. Beschränkung auf organische Bodenverbesserungsmittel (siehe unten)
  4. Selbstverpflichtung zur Ergänzung von Bestandslücken durch Streuobst-Hochstämme
  5. Verpflichtung zu regelmäßigen fachgerechten Pflegeschnitten, mindestens alle 3 Jahre
  6. Die Einhaltung wird durch Stichproben kontrolliert, Kontrollen sind zu dulden.

Bei vorsätzlichen Verstößen kann die Rückzahlung des gezahlten Mehrpreises verlangt werden und der Betroffene kann von einer weiteren Anlieferung ausgeschlossen werden.

  • Wirtschaftseigene Dünger und Komposte (Stallmist, Jauche und Gülle, Trester, Hefe, Gründüngung, Stroh, organische Abfälle und Ernterückstände)
  • Zugekaufte organische Dünger (Rindenkompost, Seealgenmehl, Stroh, Rizinusschrot)
  • Zugekaufte mineralische Dünger (Gesteinsmehl, Tonmehl, Rohphosphat, Düngekalk, Meeralgenkalk)
  • Präparate zur Beschleunigung biologischer Umsetzungsvorgänge (Algenextrakt, Bakterienpräparate, Pflanzliche und biologisch-dynamische Präparate) 

Der Einsatz nicht aufgeführter Produkte ist untersagt.

  • Mittel zur Förderung der pflanzlichen Widerstandskraft (Gesteins- und Tonmehl, Algenextrakt, Homöopathische Präparate, Kräuterpräparate, Pflanzliche und mineralische Präparate mit hemmender Wirkung auf Schädlinge und Krankheiten)
  • Mittel gegen Pilzkrankheiten (Gesteinsmehl, Algenmehl, Schmierseife, Kräuter) 

Der Einsatz nicht aufgeführter Produkte ist untersagt.

Kontakt