Damit werden rechtliche Vorgaben berücksichtigt, Regelungen präzisiert und die praktische Anwendung des Redaktionsstatuts weiterentwickelt. Die Überarbeitung erfolgt vor dem Hintergrund geltender Vorgaben und Regelungen zur kommunalen Öffentlichkeitsarbeit. Kommunale Amtsblätter müssen sachlich und neutral informieren und dürfen keine presseähnlichen oder meinungsbildenden Inhalte enthalten. Mit der Neufassung des Statuts werden zulässige Inhalte, Umfang und Darstellungsformen der Stadtrundschau klarer gefasst.
Zudem werden datenschutzrechtliche Anforderungen berücksichtigt. Veröffentlichungen personenbezogener Daten, etwa bei Jubiläen oder Ehrungen, sollen künftig nur noch mit entsprechender Einwilligung erfolgen.
Das bisherige Redaktionsstatut tritt mit Inkrafttreten der Neufassung am 1. August außer Kraft.