Rente

Die Rentenstelle der Stadt Ostfildern unterstützt Bürgerinnen und Bürger in allen Rentenangelegenheiten. Erteilung von allgemeinen Auskünften in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch werden Sie mit Rat und Tat bei der Beantragung verschiedenster Rentenleistungen unterstützt.

Unsere Aufgaben

  • Erteilung von allgemeinen Auskünften

  • Fertigung von Kopien mit Übereinstimmungsvermerk für rentenrechtliche Zwecke

  • Erwerbsminderungsrenten, Altersrente und Hinterbliebenenrente

  • Kontenklärungen (auch bei Versorgungsausgleich)

  • Wiederherstellung bzw. Anerkennung nach dem Fremdrentengesetz

  • Zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen

  • Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten

  • Freiwillige Versicherung

  • Beitragserstattung

Deutsche Rentenversicherung

Detaillierte Beratungstermine bei der deutschen Rentenversicherung können unter 0721 825-0 vereinbart werden. Online finden Sie Informationen unter deutsche-rentenversicherung.de. Dort finden Sie auch Informationen zur Videoberatung. 

Kontakt

Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine können elektronisch oder telefonisch vereinbart werden. 

Erreichbarkeit 

Rente

Öffnungszeiten/Sprechzeiten

Montag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist. 

Rentenarten

Die Rechtsgrundlagen finden Sie im SGB I, §§ 11 ff;  SGB VI, §§ 43 ff und im SGB IV, §§ 93 in Verbindung mit der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 27.08.1991.

Nach Erreichen der Altersgrenze kann Rente beansprucht werden. Die allgemeine Altersgrenze wird schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Unter bestimmten Bedingungen kann Altersrente bereits ab dem 60. oder dem 63. Lebensjahr gezahlt werden. Für den Rentenbezug müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Es ist zu empfehlen, den Antrag auf Altersrente etwa 3 Monate vor Rentenbeginn zu stellen.

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung einer Altersrente werden in der Regel benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsverlauf, sowie Versicherungs- bzw. Beschäftigungsnachweise
  • Ausbildungsnachweise über die Schul- und Berufsausbildung
  • Geburtsnachweise der erzogenen Kinder (Kindererziehungszeiten)
  • Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen
  • Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen)
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab dem 01.01.1992
  • IBAN-Nummer
  • Steuer-ID-Nummer

Es wird zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung unterschieden. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer aus gesundheitlichen Gründen mindestens 3 und höchstens 6 Stunden täglich erwerbstätig sein kann. Neben dem Vorliegen der Erwerbsminderung müssen für diese Rentenart weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung einer Rente wegen Erwerbsminderung werden in der Regel benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsverlauf, sowie Versicherungs- bzw. Beschäftigungsnachweise
  • Ausbildungsnachweise über die Schul- und Berufsausbildung
  • Geburtsnachweise der erzogenen Kinder (Kindererziehungszeiten)
  • Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen
  • Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen)
  • Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab dem 01.01.1992
  • Beruflicher Lebenslauf (genaue Tätigkeiten)
  • Angaben zu Krankheiten und Gesundheitsstörungen
  • Anschriften der behandelnden Ärzte
  • Angaben zu stationären Behandlungen der letzten Jahre
  • Angaben zu medizinischen Leistungen der Rehabilitation und amtsärztlichen Untersuchungen
  • Schwerbehindertenausweis bzw. -bescheid
  • IBAN-Nummer
  • Steuer-ID-Nummer
  • Aktuelle Arztberichte oder Gutachten (nicht extra anfertigen lassen)

Nach dem Tode eines versicherten Ehegatten, haben Witwe oder Witwer Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Für den Rentenbezug müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, detaillierte Auskünfte erteilt der Bürgerservice, Rentenangelegenheiten. Hier erhalten Sie auch Unterstützung bei der Beantragung Ihrer Witwen-/Witwerrente.

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung einer Hinterbliebenenrente werden in der Regel benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sterbeurkunde
  • Heiratsurkunde (Familienstammbuch)
  • Versicherungsverlauf oder Rentenbescheid des Verstorbenen
  • Ausbildungsnachweise über die Schul- und Berufsausbildung des Verstorbenen
  • Geburtsnachweise der erzogenen Kinder (Kindererziehungszeiten)
  • Einkommensnachweise des Hinterbliebenen
  • Versicherungsnummer des Hinterbliebenen
  • Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen)
  • Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab dem 01.01.1992
  • IBAN-Nummer
  • Steuer-ID-Nummer

Nach dem Tode einer versicherten Person erhalten deren Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, unter bestimmten Umständen bis zum 27. Lebensjahr, Waisenrente. Für den Rentenbezug müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, detaillierte Auskünfte erteilt der Bürgerservice, Rentenangelegenheiten. Hier erhalten Sie auch Unterstützung bei der Beantragung Ihrer Waisenrente.

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung einer Waisenrente werden in der Regel benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sterbeurkunde
  • Geburtsurkunden der Waisen (Familienstammbuch)
  • Versicherungsverlauf oder Rentenbescheid des Verstorbenen
  • Ausbildungsnachweise über die Schul- und Berufsausbildung des Verstorbenen und der Waisen über dem 18. Lebensjahr
  • Versicherungsnummer der Waisen
  • Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen)
  • Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab dem 01.01.1992
  • IBAN-Nummer
  • Steuer-ID-Nummer

Erziehungsrente können Versicherte erhalten, deren Ehe geschieden und deren geschiedener Ehegatte verstorben ist, wenn sie ein Kind erziehen und nicht wieder geheiratet haben. Die Ehe muss nach dem 30.06.1977 geschieden worden sein. Ebenfalls kann ein Anspruch auf Erziehungsrente für Witwen und Witwer bestehen, für die ein Rentensplitting durchgeführt wurde. Für diese Rentenart müssen zudem weitere versicherungstechnische Voraussetzungen erfüllt sein.

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung einer Erziehungsrente werden in der Regel benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sterbeurkunde
  • Heiratsurkunde (Familienstammbuch)
  • Scheidungsurteil
  • Versicherungsverlauf, sowie Versicherungs- bzw. Beschäftigungsnachweise
  • Versicherungsnummer des geschiedenen Ehegatten
  • Ausbildungsnachweise über die Schul- und Berufsausbildung
  • Geburtsnachweise der erzogenen Kinder (Kindererziehungszeiten)
  • Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen
  • Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen)
  • Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab dem 01.01.1992
  • IBAN-Nummer
  • Steuer-ID-Nummer