Weigel, Silva
Rentenangelegenheiten
Die Rentenstelle der Stadt Ostfildern unterstützt Bürgerinnen und Bürger in allen Rentenangelegenheiten. Erteilung von allgemeinen Auskünften in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch werden Sie mit Rat und Tat bei der Beantragung verschiedenster Rentenleistungen unterstützt.
Erteilung von allgemeinen Auskünften
Fertigung von Kopien mit Übereinstimmungsvermerk für rentenrechtliche Zwecke
Erwerbsminderungsrenten, Altersrente und Hinterbliebenenrente
Kontenklärungen (auch bei Versorgungsausgleich)
Wiederherstellung bzw. Anerkennung nach dem Fremdrentengesetz
Zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen
Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten
Freiwillige Versicherung
Beitragserstattung
Detaillierte Beratungstermine bei der deutschen Rentenversicherung können unter 0721 825-0 vereinbart werden. Online finden Sie Informationen unter deutsche-rentenversicherung.de. Dort finden Sie auch Informationen zur Videoberatung.
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine können elektronisch oder telefonisch vereinbart werden.
Rentenangelegenheiten
Nach Erreichen der Altersgrenze kann Rente beansprucht werden. Die allgemeine Altersgrenze wird schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Unter bestimmten Bedingungen kann Altersrente bereits ab dem 60. oder dem 63. Lebensjahr gezahlt werden. Für den Rentenbezug müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Es ist zu empfehlen, den Antrag auf Altersrente etwa 3 Monate vor Rentenbeginn zu stellen.
Für die Beantragung einer Altersrente werden in der Regel benötigt:
Es wird zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung unterschieden. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer aus gesundheitlichen Gründen mindestens 3 und höchstens 6 Stunden täglich erwerbstätig sein kann. Neben dem Vorliegen der Erwerbsminderung müssen für diese Rentenart weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Für die Beantragung einer Rente wegen Erwerbsminderung werden in der Regel benötigt:
Nach dem Tode eines versicherten Ehegatten, haben Witwe oder Witwer Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Für den Rentenbezug müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, detaillierte Auskünfte erteilt der Bürgerservice, Rentenangelegenheiten. Hier erhalten Sie auch Unterstützung bei der Beantragung Ihrer Witwen-/Witwerrente.
Für die Beantragung einer Hinterbliebenenrente werden in der Regel benötigt:
Nach dem Tode einer versicherten Person erhalten deren Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, unter bestimmten Umständen bis zum 27. Lebensjahr, Waisenrente. Für den Rentenbezug müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, detaillierte Auskünfte erteilt der Bürgerservice, Rentenangelegenheiten. Hier erhalten Sie auch Unterstützung bei der Beantragung Ihrer Waisenrente.
Für die Beantragung einer Waisenrente werden in der Regel benötigt:
Erziehungsrente können Versicherte erhalten, deren Ehe geschieden und deren geschiedener Ehegatte verstorben ist, wenn sie ein Kind erziehen und nicht wieder geheiratet haben. Die Ehe muss nach dem 30.06.1977 geschieden worden sein. Ebenfalls kann ein Anspruch auf Erziehungsrente für Witwen und Witwer bestehen, für die ein Rentensplitting durchgeführt wurde. Für diese Rentenart müssen zudem weitere versicherungstechnische Voraussetzungen erfüllt sein.
Für die Beantragung einer Erziehungsrente werden in der Regel benötigt:
Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist.