Wer über eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach nachdenkt, steht oft vor vielen Fragen: Lohnt sich das für mein Haus? Welche Kosten kommen auf mich zu? Wie kann ich den erzeugten Strom am besten nutzen? Um Bürgerinnen und Bürger in Ostfildern bei diesen ersten Schritten zu unterstützen, bietet die Stadt eine Erstberatung an. Geschulte, ehrenamtliche Bürger-PV-Berater kommen zu Ihnen nach Hause, nehmen Ihr Gebäude in Augenschein und zeigen Ihnen die Potenziale für Solarstrom auf. Die Beratung dauert etwa 1 bis 1,5 Stunden und hilft Ihnen, einen Überblick über Möglichkeiten, Einsparpotenziale und erste Schritte zu bekommen.
Für die Beratung (inkl. Vorbereitung, Anfahrt und Nachbereitung) wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,70 Euro (inkl. Umsatzsteuer) verlangt.
Die Beratung durch die Bürger-PV-Berater ist unabhängig und individuell auf Ihre Situation zugeschnitten. Sie erhalten keine Verkaufsangebote, sondern praktische Informationen, die Ihnen helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Auch wenn die Erstberatung keine detaillierte Planung oder technische Auslegung durch einen Fachbetrieb ersetzt, ist sie eine wertvolle Orientierungshilfe für alle, die sich mit dem Thema Photovoltaik beschäftigen.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich unverbindlich zu informieren, und vereinbaren Sie einen Termin für eine Beratung bei Ihnen zu Hause. Die Terminbuchung ist einfach und schnell über unser Online-Portal möglich:
Die Stadt Ostfildern vermittelt über die Abteilung Planung ehrenamtlich tätige Bürger-PV-Berater an interessierte private Einzelpersonen. Vertragliche Beziehungen entstehen dabei zwischen der Stadt Ostfildern als Auftragnehmer der Beratungsleistung, dem Kunden/der Kundin als Auftrag-geber und den Bürger-PV-Beratern als Erfüllungsgehilfen (Ehrenamtliche) der Stadt. Alle Verträge im Rahmen der Bürger-PV-Beratung zwischen den Parteien orientieren sich nach den nachfolgenden, für alle Beteiligten gültigen Bedingungen.
Die zu zahlende Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Regelung zur Aufwands-entschädigung der Stadt Ostfildern mit den Bürger-PV-Beratern in ihrer zum Vertragszeitpunkt gültigen Fassung. Die in Rechnung gestellte Aufwandsentschädigung versteht sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19%) Die aktuelle Regelung ist für den Kunden jederzeit auf der Website der Stadt Ostfildern einsehbar. Bei allen Beratungen ist eine Anmeldung/Buchung erforderlich. Die Anmeldung/Buchung hat per online-Formular über die Website der Stadt Ostfildern zu erfolgen. Die Abteilung Planung vermittelt den Bürger-PV-Berater. Zu bezahlen ist die per E-Mail bestätigte Beratung. Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigungs-E-Mail zustande.
Die Beratung entspricht einer Erstberatung zur Installation einer Photovoltaikanlage an einem privaten Gebäude im Sinne einer Beratung von Bürger zu Bürger. Die Beratung umfasst eine
Je Beratung sind vor Ort 60 Minuten vorgesehen.
Der Kunde/die Kundin bestätigt, dass eine entsprechende Verfügungsbefugnis bezüglich des Gebäudes vorliegt.
Der Bürger-PV-Berater ist verpflichtet, eine Wartezeit von 15 Minuten ab dem vereinbarten Beginn der Beratung einzuhalten. Sofern der Kunde/die Kundin sich verspätet, steht es dem Bürger-PV-Berater frei, länger zu warten. Ist die 15-minütige Wartezeit abgelaufen, ist der Kunde verpflichtet, die volle Aufwandsentschädigung zu entrichten. Es sei denn, das Versäumnis ergab sich aufgrund höherer Gewalt.
Bei verspätetem Eintreffen des Kunden/der Kundin kann der Bürger-PV-Berater selbstständig ermessen, ob die Beratung entsprechend verkürzt werden muss oder nach hinten hinaus verlängert werden kann, sofern der Bürger-PV-Berater nicht anderen Verpflichtungen nach-kommen muss. Bei einer vorzeitigen Beendigung aufgrund Verschuldens des Kunden/der Kundin, ist dennoch die vollständige Aufwandsentschädigung für die bis dahin erbrachte Leistung zu bezahlen. Bei Verspätung durch Verschulden des Kunden/der Kundin besteht kein Anspruch auf Verlängerung der unter (3) geregelten und vorgesehenen Beratungszeit.
Eine Stornierung der Beratung muss spätestens fünf Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Andernfalls wird die volle Aufwandsentschädigung berechnet. Eine Stornierung kann per E-Mail bei der Stadt Ostfildern oder dem Berater erfolgen.
Die Stadt Ostfildern behält sich das Recht vor, Beratungstermine abzusagen, z. B. wenn Berater erkranken oder sich Terminverschiebungen ergeben.
Die Stadt stellt dem Kunden/ der Kundin die Beratung in Rechnung.
Bei der Beratung handelt es sich um eine Erstberatung, die vor dem Ergreifen von kosten-pflichtigen Maßnahmen von einem Fachunternehmer abgesichert und konkretisiert werden muss. Die Erstberatung hat den Zweck eine Orientierung zu geben und stellt keine Kaufentscheidung dar. Deshalb übernimmt die Stadt Ostfildern auch keine Haftung für eine spätere Kaufent-scheidung oder Investition oder deren Wirtschaftlichkeit oder Durchführbarkeit, das Gebäude für das die Beratung erfolgt ist, betreffen. Die Beratung ersetzt kein Vertragsangebot.
Der Kunde/ die Kundin einer Beratung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an.
Der Kunde/die Kundin ist damit einverstanden, dass seine/ihre Daten zum genannten Zweck einem ehrenamtlichen Bürger-PV-Berater der Stadt Ostfildern weitergegeben werden. Das Ein-verständnis darf jederzeit widerruft werden, die Daten werden dann gelöscht. Eine Beratung kann dann aber nicht mehr stattfinden. Die Daten werden zu keinem anderen Zweck verwendet.
Ansonsten gelten die Datenschutzbestimmungen der Stadt Ostfildern.
Der Bürger-PV-Berater kann für den Aufwand in Zusammenhang mit der Beratung eine Entschädigung in Höhe von 30,00 EUR pro Beratung von der Stadt Ostfildern verlangen. Die Aufwandsentschädigung wird dem Beratungsnehmer von der Stadt Ostfildern zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19 Prozent), in Rechnung gestellt.