Offener Brief zur Zukunft der ambulant betreuten Wohngemeinschaften
Die Oberbürgermeister im Landkreis Esslingen – Christof Bolay, Ostfildern, Roland Klenk, Leinfelden-Echterdingen, Pascal Bader, Kirchheim unter Teck, und Johannes Fridrich, Nürtingen, – setzen sich mit einem Offenen Brief dafür ein, das geplante Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) anzupassen.
„Sehr geehrte Frau Abgeordnete Alt, sehr geehrte Herren Abgeordnete,
als Oberbürgermeister der großen Kreisstädte Kirchheim unter Teck, Leinfelden-Echterdingen, Nürtingen und Ostfildern wenden wir uns mit der dringenden Bitte an Sie, sich für eine Korrektur des PUEG einzusetzen, um die Zukunft der ambulant betreuten Wohngemeinschaften nicht zu gefährden. Das PUEG sieht die Entlastung pflegedürftiger Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen vor. Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegewohngemeinschaften bleiben dabei unberücksichtigt, obwohl die Kosten für ihre Pflege und Betreuung in vergleichbarer Höhe liegen. Mit den geplanten Leistungszuschlägen entstehen Differenzen von bis zu 1.000 Euro im Monat.
Im Koalitionsvertrag hatte sich die Ampelkoalition darauf verständigt, künftig verstärkt innovative Wohn- und Versorgungsformen für Menschen mit Unterstützungsbedarf zu stärken und zu fördern. Mit dem aktuell vorliegenden Referentenentwurf zum PUEG wird diese Ankündigung ins genaue Gegenteil verkehrt. Ohne eine finanziell vergleichbare Entlastung werden ambulant betreute Pflegewohngemeinschaften nicht mehr konkurrenzfähig sein. Bestehende Wohngemeinschaften werden in ihrer Existenz gefährdet, Planungen neuer Wohngemeinschaften wurden bereits zurückgestellt oder werden aufgegeben.
In unseren Kommunen haben sich Pflegewohngemeinschaften als kommunaler Versorgungsbaustein und als Alternative zur Versorgung in Pflegeheimen, die schon heute den Bedarf nicht mehr decken können, etabliert. Ihre Weiterentwicklung sehen wir im Auftrag kommunaler Daseinsvorsorge als zukunftsweisend an.
Wir erachten es als notwendig, dass pflegebedürftige Menschen finanziell vergleichbar entlastet werden, unabhängig davon, ob sie in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft oder in einem Pflegeheim leben. Kein einziger Platz für ihre Versorgung darf durch die finanzielle Ungleichbehandlung verloren gehen. Allein im Landkreis Esslingen sind mehr als 130 Plätze in Wohngemeinschaften betroffen.
Bitte setzen Sie sich bei der Beratung und Abstimmung des PUEG für eine Korrektur des geplanten Gesetzentwurfes ein, um die Zukunft der Pflegewohngemeinschaften zu sichern und die Benachteiligung ihrer Bewohner zu stoppen.“
25. Mai 2023