Die bisherige Gebührenordnung stammte aus dem Jahr 2020 und wurde nun einer umfassenden Überprüfung unterzogen. In den vergangenen Jahren sind insbesondere Energie-, Personal- und Materialkosten deutlich gestiegen. Außerdem erfordern notwendige Investitionen, wie etwa die geplante Erweiterung des Friedhofs Ruit, eine Neubewertung der Gebührenstruktur.
Die Anpassung erfolgt in zwei Stufen: Zum 1. April 2026 und erneut zum 1. Januar 2028. Ziel ist es, die Qualität und Stabilität der Friedhofs- und Bestattungsdienste dauerhaft zu sichern, ohne die Angehörigen unverhältnismäßig zu belasten. Dabei wurden die Gebührenerhöhungen moderat gestaltet und berücksichtigen die besondere emotionale Situation der Hinterbliebenen.
Berechnet wurden die neuen Sätze nach dem Produktplan Baden-Württemberg, der eine detaillierte Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Dienstleistungen ermöglicht. Der Gesamtkostendeckungsgrad steigt dadurch von rund 52,7 Prozent im Jahr 2024 auf 64 Prozent im Jahr 2026 und 70 Prozent im Jahr 2028.
Die Stadt betont, dass nicht alle Kosten über die Gebühren abgedeckt werden. So sind etwa Ausgaben für die Pflege von Kriegsgräbern nicht gebührenfähig, während ein Großteil der Pflegekosten für die öffentlichen Grünflächen auf den Friedhöfen über die Gebühren finanziert wird.
Finanziell erwartet die Stadt durch die neue Kalkulation Mehrerträge von rund 123.000 Euro im Haushaltsjahr 2026 und etwa 160.000 Euro ab 2028. Diese zusätzlichen Mittel tragen dazu bei, den Friedhofs- und Bestattungsbetrieb langfristig stabil und qualitativ hochwertig zu gestalten.
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