Fundsachenversteigerung
TopThema
Im Hinblick auf eine kommende Versteigerung werden Fundgegenstände öffentlich bekannt gegeben.
Die gesetzliche Verwahrfrist der Fundgegenstände von 6 Monaten ist abgelaufen und deren Eigentümer konnte nicht ermittelt werden.
Sollten Sie einen Fundgegenstand erkennen und der rechtmäßige Eigentümer sein, können Sie binnen 4 Wochen ab dem 1. Oktober 2026 gegenüber dem Fundamt Ostfildern diesen geltend machen.
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter dem Punkt "Verschiedenes, Fundsache abholen". Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument und einen geeigneten Eigentumsnachweis mit.
Die Fundsachen können Sie sich auf der Seite "Fundsachenversteigerung" ansehen.