Bauturbo für mehr Wohnraum

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Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die neuen Möglichkeiten des sogenannten Bauturbos künftig grundsätzlich für die Schaffung zusätzlichen Wohnraums in Ostfildern zu nutzen. Das Instrument soll geeignete Wohnbauvorhaben im bestehenden Siedlungsbereich beschleunigen. Die Anwendung erfolgt dabei ausschließlich im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsziele der Stadt. Bauturbo für mehr Wohnraum

Die Schaffung von Wohnraum gehört zu den großen Herausforderungen der Stadt. Gleichzeitig sind die Flächenpotenziale aufgrund der topografischen Lage, hochwertiger Freiräume und regionalplanerischer Vorgaben begrenzt. Deshalb verfolgt Ostfildern seit vielen Jahren den Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Mit dem Bauturbo hat der Bundesgesetzgeber die planungsrechtlichen Möglichkeiten erweitert, um unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlichen Wohnraum schneller zu schaffen. Das Instrument kommt grundsätzlich für die Errichtung, Änderung, Erweiterung oder Erneuerung von Wohngebäuden sowie für Nutzungsänderungen zu Wohnzwecken im Innenbereich infrage. Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens eine neue Wohneinheit entsteht. Eine Anwendung für reine Gewerbevorhaben ist nicht vorgesehen. Auch eine generelle Anwendung im planungsrechtlichen Außenbereich soll in Ostfildern ausgeschlossen werden.

Stadt entscheidet im Einzelfall

Der Bauturbo hebt bestehende planungsrechtliche und sonstige öffentlich-rechtliche Anforderungen nicht generell auf. Vorgaben etwa des Denkmal-, Natur-, Immissionsschutz- und Wasserrechts sowie die Landesbauordnung bleiben bestehen. Auch die berechtigten Interessen der Nachbarschaft sind zu berücksichtigen. Eine wesentliche Voraussetzung ist die Zustimmung der Gemeinde. Die Stadt kann damit steuern, bei welchen Vorhaben das Instrument zur Anwendung kommt. Grundlage sollen städtische Leitlinien sein, die unter anderem die städtebauliche Qualität, die Auswirkungen auf das Quartier und die Nachbarschaft sowie eine nachvollziehbare Entscheidung sicherstellen sollen. Die Zustimmung bleibt eine Einzelfallentscheidung und begründet keinen Rechtsanspruch.

Neues Verfahren und angepasste Zuständigkeiten

In Ostfildern soll ein standardisiertes Verfahren zur frühzeitigen Vorabstimmung eingerichtet werden. Dabei sollen unter anderem die planungsrechtliche Einordnung, die städtebauliche Qualität, die Erschließung und die Auswirkungen auf die Umgebung betrachtet werden.

Mit der Aktivierung des Bauturbos wird außerdem die Hauptsatzung der Stadt geändert. Die Verwaltung soll innerhalb eines festgelegten Zuständigkeitsrahmens über entsprechende Vorhaben entscheiden können. Projekte, die aufgrund ihrer Größe, ihres Umfangs oder ihrer städtebaulichen Bedeutung darüber hinausgehen, bleiben dem Gemeinderat vorbehalten. Dadurch sollen Entscheidungsprozesse beschleunigt und zugleich die politische Entscheidungshoheit bei städtebaulich relevanten Vorhaben gesichert werden.

Ergänzung zur langfristigen Planung

Der Bauturbo ergänzt die derzeitige Fortschreibung des Flächennutzungsplans. Dieser bleibt das zentrale strategische Instrument für die langfristige Siedlungsentwicklung. Der Bauturbo soll die strategische Bauleitplanung nicht ersetzen, sondern geeignete Wohnbauvorhaben schneller ermöglichen. Dabei bleibt die Priorität der Innenentwicklung bestehen.

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