Die Stadt Ostfildern erinnert daran, dass diese Pflichten in der Satzung über die „Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege“ geregelt sind.
Verpflichtet sind die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter von Grundstücken, die an eine öffentliche Straße grenzen oder über diese erreichbar sind. Sie müssen dafür sorgen, dass Gehwege, Zugänge und entsprechende Flächen in sicherem Zustand bleiben – ganz gleich, ob im Herbst durch Laub oder im Winter durch Schnee und Eis.
Zur Reinigung gehört vor allem das Entfernen von Schmutz, Unkraut und Laub. Fällt Schnee, müssen die Gehwege in einer Breite von mindestens einem Meter geräumt werden, sodass Fußgängerinnen und Fußgänger sicher passieren können. Der geräumte Schnee darf dabei nicht auf die Straße oder zum Nachbarn geschoben werden.
Bei Glätte sind die Wege mit abstumpfendem Material – etwa Sand oder Splitt – zu bestreuen. Salz oder andere auftauende Stoffe sollten nur in Ausnahmefällen und sparsam verwendet werden, etwa bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen.
An Werktagen müssen die Wege bis 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Fällt danach erneut Schnee oder bildet sich Glätte, ist bei Bedarf wiederholt zu räumen und zu streuen – die Pflicht gilt bis 20 Uhr.
Saubere und sichere Gehwege sind nicht nur eine Frage der Ordnung, sondern auch der Rücksichtnahme. Wer regelmäßig kehrt, räumt und streut, hilft mit, Unfälle zu vermeiden und sorgt dafür, dass alle – ob zu Fuß, mit Kinderwagen oder Rollator – gut und sicher unterwegs sind. Außerdem beugt die Erfüllung der Pflicht möglichen Haftungsfragen im Schadensfall vor.